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TMG (Telemediengesetz) § 16 Bußgelder. Wer ist eigentlich für die Überwachung der Einhaltung des TMG zuständig? Das Telemediengesetz (TMG) in der Fassung vom 13. Oktober 2017. Welche Personen müssen die Informationspflichten des TMG beachten?

Eine Verletzung der vorgenannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13-29 RStV, § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG dar.

16 TMG - Einzelner Standard

Derjenige, der den Sender oder den geschäftlichen Inhalt der Mitteilung entgegen  6 Abs. 1 S. 6, S. 6, S. 6, versteckt oder verschleiern will. Entgegen  5 Abs. I nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar Träger, die nicht oder nicht aktuell, nicht korrekt, nicht verfügbar oder nicht rechtzeitig, verstoßen gegen 3. eine Bestimmung des  13 Abs. 4 S. 1 Nr. 1-3 oder des Paragrafen 7 S. I Nr.-1 oder des Paragrafen 9 Satz-2 Buchstabe a verfügbar, der eine Verpflichtung zur Zusicherung, der 4. und der 4. 5. gegen den § 15 Abs. 3, 3 und 3, ein Nutzerprofil mit ihren Angaben zu Träger des Pseudonyms verfügbar verstöÃ?t, die von dem Urheberrechtsschutzrechtsgesetz nicht erfasst werden.

15 TMG, Daten der Nutzung - Recht des Verbandes und der Länder

Eigenschaften zur Identifizierung des Benutzers, Information über die vom Benutzer verwendeten Medien. Der Dienstanbieter darf die Nutzerdaten eines Benutzers über zur Nutzung diverser telemedialer Dienste zusammenführen verwenden, soweit dies zu Abrechnungszwecken mit dem Benutzer notwendig ist. Der Dienstanbieter darf Nutzerprofile für Werbezwecke, zur Durchführung von Marktforschungen oder zur bedarfsorientierten Telemediengestaltung unter Nutzung von Künstlernamen anlegen, sofern der Benutzer dem nicht widerspricht. 4.

Die Diensteanbieterin hat den Benutzer im Umfang der Informationen nach  13 Abs. 1 auf sein Einspruchsrecht zu unterrichten. Die Nutzerprofile dürfen enthalten keine Angaben über die der Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Der Dienstanbieter darf die Nutzdaten über über das Ende des Nutzungsprozesses hinaus nutzen, soweit dies für die Rechnungsstellung an den Benutzer ( "Abrechnungsdaten") notwendig ist.

An Erfüllung bestehende gesetzliche, satzungsmäà oder vertragliche Sperrfristen kann der Dienstanbieter die Angaben blockieren. Der Dienstanbieter darf Rechnungsdaten übermitteln an andere Dienstanbieter oder Dritte übermitteln, soweit dies zur Bestimmung des Entgeltes und zur Rechnungsstellung an den Benutzer notwendig ist. Soweit der Dienstleister mit einem Dritten einen Auftrag zur Einziehung des Honorars abgeschlossen hat, kann er diesem Dritten Rechnungsdaten übermitteln zur Verfügung stellen, soweit dies zur Abrechnung des Entgeltes erforderlich ist.

Für Marktforschungszwecke anderer Dienstanbieter dürfen werden die anonymisierten Nutzdaten übermittelt verwendet. TELEMEDIA darf bei der Nutzung von über den Betreiber, Zeit, Laufzeit, Typ, Inhalt and Häufigkeit eines Nutzers nicht preisgeben, es sei denn, der Nutzer erwartet einen individuellen Nachweis. Der Dienstanbieter kann Rechnungsdaten abspeichern, die für die Erstellung persönlicher Nachweise über die Nutzung der bestimmten Nutzungsprodukte auf Wunsch des Verwenders, spätestens bis zum Ende des sechsten Monates nach Absendung der Rechnungsdaten, ermöglichen.

Sollten innerhalb dieser Zeit Einwände gegen die Aufforderung zur Zahlung geltend gemacht werden oder diese trotz Aufforderung zur Zahlung nicht bezahlt werden, werden die Kontodaten weiterverarbeitet, bis die Einwände endgültig bei geklärt eingegangen sind oder die Aufforderung zur Zahlung erfüllt ist. Stellt der Dienstanbieter nachweislich fest, dass seine Dienstleistungen von einigen Benutzern mit der Intention genutzt werden, das Honorar nicht zu zahlen oder vollständig nicht zu bezahlen, darf er die persönlichen Angaben dieser Benutzer über am Ende des Nutzungsprozesses und der in Ziffer 7 genannten Aufbewahrungsfrist nur nutzen, wenn dies für Rechtsverfolgungszwecke von für notwendig ist.

Die Diensteanbieterin hat die Angaben unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satze 1 nicht mehr gegeben sind oder die Angaben auf für nicht mehr benötigt werden. Die betroffenen Benutzer sind, sobald dies ohne Gefährdung möglich ist, über den mit der Maßnahme angestrebten Zweck zu informieren.

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