Culpa in Contrahendo Schadensersatz

Die Culpa in Contrahendo Schäden

Dr. Dagmar Kaiser, Freiburg i. Br. Entschädigung aus Verschulden bei Vertragsunterbrechung ? bei Abbruch der Verhandlungen?

bei Formbed? culpa in contrahendo haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen und nicht für alle. Die Culpa in contrahendo: oder Schadenersatz für ungültige Verträge oder Verträge, die nicht zur Vollkommenheit gelangt sind. Vorwurf der Kodifizierung des Schuldinstituts in contrahendo im BGB.

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  • Die hier zu bearbeitende Rechtsinstitution legt fest, welche Sorgfaltspflicht für Personen gilt, die bereits verhandeln oder einen Rechtskontakt herstellen. Deshalb werden - und nur in diesem Sinn - vorvertragliche Fürsorgepflichten und eine vorvertragliche Verpflichtung genannt. Es geht hier nur um die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die bereits "vor" dem Vertragsabschluss bestanden haben.
  • Ist der Ladenbesitzer der Verkäuferin gegenüber für ihre Schäden haftbar, d.h. der Auftraggeber (dessen Assistentin der Mitarbeiter war) oder nur der Mitarbeiter (= Verkäufer) selbst, auf dessen direktes Verschulden der Schaden zurückgeführt wurde? F. C. v. Savigny (System des modernen romanischen Rechts[1840-1849] III 295 Anm. a) hingegen wies als erklärte Gegnerin der ALR eine Haftung für Schäden des schuldhaften Anteils noch zurück.

Siehe auch JBl 1991, 586: Verkehrssicherheitsverpflichtungen in Öffentlichen Bauten - Stürze. Anwendbarkeit des 1313a BGB im Falle eines besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnisses. Verkehrssicherheitsverpflichtungen. Ein Ort der Regelung wäre ein 859 Abs 2 oder ein 859 a Abs 2 oder ein neues 864 b AGB. - Dies würde auch eine Verbesserung des AGB und mehr rechtliche Sicherheit für den Laie bedeuten.

  • die Umkehr der Beweislast (für das Verschulden) des § 1298 ABGB: Von diesen relevanten Standards - d.h. Standards, die sich durch wechselseitige Sorgfaltspflicht auszeichnen - wurde durch die Rspr ein neues Regelwerk aus Fakten und Rechtsfolgen geschaffen. - Zum Beispiel: 878 S: 3 ABGB: "Wer von der Unfähigkeit bei Vertragsabschluss wusste oder hätte wissen müssen, muss der anderen Partei den entstandenen Sachschaden ersetzen"; - § 871 ABGB:

Fehler KAPITEL 5: Willenlosigkeit Fehler; siehe Abschnitt 1987, 521: Seemann schliesst Fernlehrvertrag); - § 874 ABGB: Gerissene, ungerechtfertigte Angst; - 869 S: 3 ABGB: KAPITEL 5: Geheime Reservierung oder geistige Reservierung; - § 866 aF in Verbindung mit § 153 ABGB: Von vereinzelten rechtlichen (Grund-)Gedanken, die alle das "Wohlergehen" des Vertrags- und Verhandelspartners zum Gegenstand haben, wurde das heutige juristische Institut der Kanzlei mit seiner Verantwortlichkeit und Verbindlichkeit durch schuldhafte Verletzungen von Aufklärungs-, Erhaltungs-, Pflege- und Schutzverpflichtungen bereits vor Vertragsabschluss endgültig in Vorgesprächen gebildet.

Heute schafft die hA durch die Kontaktaufnahme - d.h. ohne weiteres Handeln oder Willen der Verhandlungspartner - eine rechtliche Verpflichtung, die den Verhandlungspartnern bereits die vorgenannten Klärungs-, Schutz- und Betreuungspflichten einräumt. - Für das Zeichnen einer Grenze durch einen Zufallsgenerator (§ 1311 ABGB) siehe "Weinbeerenfall". - Ein VerstoÃ?en gegen diese Verpflichtung verstöÃ?t gegen die Schutzgesetze und hat alle damit verbundenen Folgen.

Was sind Verkehrssicherheitsverpflichtungen? Die Rechtsinstitution der cic mit ihren vorvertraglichen Schutz- und Betreuungspflichten (im Vorgriff auf den Vertragsabschluss) wurde von Rspr auf sogenannte "geschäftsähnliche Kontakte" ausdehnt. Ausweitung des Zustands auf "geschäftliche Kontakte" Inhaltliche Verpflichtungen der Verkehrssicherheit beziehen sich in der Regel auf technische, sachliche und gestalterische Vorkehrungen. - In diesem Kontext wird von Verkehrssicherheitsverpflichtungen gesprochen.

Das so genannte Ingerenz-Prinzip ist für die Idee der Verkehrssicherheitsverpflichtungen von Bedeutung. Der Umgang mit Verkehrssicherheitsverpflichtungen muss beim Betreten des Gefahrenbereichs durch die spielenden Personen verschärft werden. Eine korrekte (Gesamt-)Verständigung über den notwendigen Schutz durch Verkehrssicherheitsverpflichtungen müsste den Vertragsbestandteil dieser Rechtsform mit demjenigen durch schutzwirksame Drittverträge und die unerlaubten Verkehrssicherheitsverpflichtungen einbinden.

  • Abschließend noch die Reihe der reinen deliktischen Verkehrssicherheitsverpflichtungen: Dies ist eine Zuwiderhandlung gegen allgemeine gesetzliche Pflichten und Schutzstandards im Sinne des 1311 S. 2 BGB ohne ein vertragliches, vorvertragliches oder (enges) Rechtsverhältnis aus einem schutzwirksamen Vertragsverhältnis zu Gunsten Dritter. Außerdem KAPITEL 10: Die Straßenhalterhaftung des 1319a AGB.

Bekannte Haftungsfälle: Zur Fragestellung, ob im Zuge von Auftragsverhandlungen (d.h. vor Vertragsabschluss) Klärungs-, Schutz- oder Betreuungspflichten verletzten wurden? Die Anbieterin haftet auch nicht für Schäden von cic, wenn der Widersprechende im Vertrauen darauf, dass der Vertrag zu den zuvor angebotenen Konditionen abgeschlossen wird, Vermögensvereinbarungen vornimmt.

  • Leitsatz der SZ: "Wird ein Darlehensvertrag nicht abgeschlossen, kann die cic für Schäden haftbar gemacht werden, wenn ihr Zeichnungsberechtigter dem Auftraggeber das sichere Gefühl gibt, dass der Darlehensvertrag abgeschlossen wird. - Wer den Fehler einer anderen Person verschuldet und unrechtmäßig, wenn auch nur grobfahrlässig begangen hat, ist verpflichtet, ihm Schadenersatz zu leisten. Verantwortlichkeit einer Kommune für cic - 867, 1002 ABGB (JBl 1995, 522): "Eine Absichtserklärung des Oberbürgermeisters, die nicht durch einen vorgeschriebenen Gemeinderatsbeschluß abgedeckt ist, ist für die Kommune in der Regel mangels der nötigen Vertretungsmacht nicht bindend.
  • Am Anfang der Sorgfaltspflicht in dieser Hinsicht. Verstöße gegen Verkehrssicherheitsverpflichtungen (noch) vor Vertragsabschluss, jedoch im Rahmen einer Vertragsanbahnung: Frauen fallen auf die eisigen Schritte vor einer Bäckerei; EvBl 1958/19: frühzeitige Problementscheidung; OGH weiß und nennt die Haftung damals noch nicht im Sinne der Zeit. Kippfenster-Koffer; JBl 1979, 654: §§ 1295, 1298, 1313a ABGB:

In Ermangelung eines solchen Nachweises ist er für den Schaden des Bestellers verantwortlich, der durch ein herunterfallendes, fehlerhaft eingebautes Klappfenster verursacht wird. Verkehrssicherheitsverpflichtungen als vertraglich vereinbarte Nebenverpflichtungen; d.h. aus einem bestehenden Vertrag: Eishockeyspiel; EvBl 1984/81: 1295 ff ABGB - Form und Ausmaß der Verpflichtungen des Veranstalters eines Sportwettbewerbs - hier: Eishockeyspiel - Maßnahmen zum Schutze der (zahlenden) Zuhörer.

SZ 34/173 (1961): Zur Haftpflicht der Sesselbahngesellschaft für den Fall, dass ein Skifahrer über einen nicht markierten, mit Beton bedeckten Untergrund auf einem ehemaligen Lift stürzt. Der ZVR 1988, 88: Skispringen - Skisprung vom Jumper und verletzten Zuschauern (OLG Ibk). 1992, 223/Nr 147: Garantiekipptor - Vertragsverpflichtung des Hausherrn zur Sicherung des Verkehrs gegenüber Mietern; hier: kleiner Junge (Mieter) wird durch ein nicht vorschriftsmäßiges, selbsttätiges Tor ernsthaft geschädigt.

In diesem Fall handelt es sich um rein unerlaubte Verkehrssicherheitsverpflichtungen (d.h. ohne vertragliches oder vorvertragliches Verhältnis), sondern um die Nichteinhaltung von allgemeinen Verhaltensregeln und Schutzstandards; diese Verpflichtungen bestehen auch für juristische Personen des Öffentlichen Rechtes, z.B. Kommunen. - Ein Verstoß gegen allgemeine Verkehrs- und Verhaltensregeln (d.h. gegen die Allgemeinheit) ist z.B. in § 93 StVO geregelt: 271/00d, JBl 2001, 525: Bei Baumaßnahmen an einer Grundschule stützt das Bauunternehmen ein demontiertes Gitter gegen einen Altpapierbehälter, wobei ein Nutzer des Behälters geschädigt wird (§ 1304 ABGB).

  • OGH: Ein Bauunternehmen ist aus unerlaubter Handlung für die Missachtung seiner Verkehrssicherheitsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit haftbar, nicht aus dem Auftrag des Auftraggebers mit schützender Wirkung zugunsten Dritter. Bild 6. 10: Bild 6. 11: Bild 6. 12: Bild 6. 13: Bild 6. 14: Bild 6. 15: Bild 6.16:

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