Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Handy
Warnung vor MobiltelefonenProbleme beim ersten Mausklick? Die Rechtsaktivisten
Für mich auch ein konstanter, praktikabler Wegbegleiter in allen Lebenslagen: mein beliebtes Handy. Natürlich mögen das viele Unternehmer überhaupt nicht. Aber was ist bei Mobiltelefonen am Arbeitplatz überhaupt zulässig und was nicht? Dies alles geschieht per Handy mit wenigen Mausklicks innerhalb von wenigen Minuten. Darf der Auftraggeber mir diese Pausen wirklich untersagen?
Ja, das kann er - wie Anwalt Dr. Weidenthaler erklärt: "Der Mitarbeiter wird für seine Arbeit während der Arbeitszeiten und nicht für die Ausübung von Privatangelegenheiten und damit auch nicht für das persönliche Internetsurfen ausbezahlt. Infolgedessen dürfen Mitarbeiter in der Regel während der Arbeitszeiten nicht im privaten Bereich im Netz arbeiten, da sie ihre Arbeit für den Auftraggeber außerhalb der Arbeitspausen verrichten müssen.
"Mitunter kann es nicht anders sein: Begrenzte Öffnungszeiten machen es einigen Mitarbeitern nicht möglich, erst nach Ladenschluss einen Arzttermin zu haben. Darf man in diesem Falle das Handy bei der Arbeit herausnehmen und während der Arbeitszeiten einen kurzen privaten Anruf tätigen? "Im Notfall darf der Mitarbeiter in Ausnahmefällen während der Arbeitszeiten private Gespräche führen", sagt der ROLAND-Partneranwalt.
Das gilt jedoch nur, wenn der Anruf nicht verzögert werden kann, z.B. wenn ein Notarzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeiten arrangiert werden kann. "Durch seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mitarbeiter ist der Auftraggeber in diesem Falle verpflichtet, ein solches Privatgespräch zu tolerieren, bei dem der Mitarbeiter im Falle eines Streits nachweisen muss, dass es sich um einen dringenden Notstand handelt", erläutert Dr. Heiko Weidenthaler.
Andernfalls ist die Privatnutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeiten prinzipiell ein Grund zur Abmahnung, da der Mitarbeiter dadurch seine vertraglichen Bindungen bricht. Im Übrigen ist es anders, wenn der Unternehmer in der vergangenen Zeit die Privatnutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeiten geduldet hat: "Dann muss der Unternehmer den Mitarbeiter vor einer Abmahnung darüber informieren, dass er die Privatnutzung in Zukunft nicht mehr dulden wird", sagt der Anwalt.
"Laut geltender Rechtssprechung ist der Auftraggeber befugt, ein allgemeines Verbot von Mobiltelefonen zu erlassen. Das Bundesarbeitsgericht steht noch aus, aber es ist zu befürchten, dass das Bundesarbeitsgericht ein strenges Verbot von Mobiltelefonen für möglich hält", erläutert Anwalt Dr. Weidenthaler.
Allerdings kann der Unternehmer nicht fordern, dass ein Handy oder Handy vor Beginn der Arbeit abgeliefert wird. Prinzipiell kann der Auftraggeber die Nutzung eines Smartphones untersagen. Auch die Furcht, nicht über das Handy zugänglich zu sein, ist mittlerweile weitverbreitet und hat sogar einen Namen:
Zur Vermeidung des Horrorszenarios einer mobilen Heimreise lädt mancher Mitarbeiter seine Batterien ganz normal im BÃ?ro auf. Kann der Auftraggeber dies tatsächlich verhindern? "Da es sich bei dem Office -Stream um'Eigentum' des Arbeitsgebers handeln kann, darf der Mitarbeiter sein Handy im Office nicht ohne dessen Zustimmung wiederaufladen. "Mit meinem Handy kann ich alles - auch Anrufe tätigen!
Natürlich neigen viele Mitarbeiter dazu, ihre Smartphones von Zeit zu Zeit an den Firmencomputer anzuschliessen, um Bild-, Musik- oder Textdaten hoch- oder runterzuladen.