Rauchmelder in welchen Räumen Pflicht

Brandmelder, in denen Räume obligatorisch sind

Die meisten Bundesländer sind bereits verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Rauchmelder: Wo ist er obligatorisch? Was Sie wissen müssen

Im Notfall können Rauchmelder nicht nur Eigentum, sondern auch Menschenleben schützen. Mit diesem praktischen Tipp sagen wir Ihnen, in welchen Räumen ein Rauchmelder vorgeschrieben ist. Rauchmelderanforderung: In welchen Räumen wird sie gebraucht? Rauchmelder sind nun in allen neuen Gebäuden und nach aufwändigen Umbaumaßnahmen Pflicht. Grundsätzlich muss in allen Schlafzimmern, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen können, zumindest ein Rauchmelder installiert sein.

Auch in einigen Bundesstaaten sind andere Rauchmelder Pflicht. Für den Kauf und die regelmässige Pflege der Rauchmelder ist in der Regel der Hausherr verantwortlich. Wartungsarbeiten an den Geräten können über die laufenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Tipp: Auch wenn nur ein Rauchmelder im Gang benötigt wird, empfiehlt sich der Einbau eines zweiten Rauchmelders in einem längeren und vor allem verzweigtkreis.

Auch wenn der Gang nicht zu einem Zimmer führen sollte, für das der Gang ein Fluchtweg wäre, braucht man in Bremen in jedem Gang einen Rauchmelder. Alle Gemeinschaftsräume in Berlin erfordern einen Rauchmelder.

Fazit:

und Kinderzimmern sowie Gängen, die durch die Fluchtwege von Gemeinschaftsräumen verlaufen, muss je ein Rauchmelder vorhanden sein. Die bis zum Stichtag 30.03.2013 errichteten oder genehmigten Appartements müssen von den Eigentümern bis längstens 31.12.2016 gemäß den Bestimmungen der Sätze 1 und 2 ausgestattet sein. Der sofortige Betreiber muss sicherstellen, dass die Rauchmelder betriebsbereit sind, es sei denn, der Betreiber hat diese Pflicht bis zum Stichtag 30.03.2013 selbst inne.

Anders als in den Bauvorschriften anderer Staaten muss der Bauherr (Vermieter) vor der Gesetzesnovelle (d.h. bis zum 31.03.2013) die Pflicht zur "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" eingehen, wenn er nicht will, dass der Bauherr (Mieter) dafür verantwortlich ist. Auch in anderen Ländern kann der Verpächter die Pflicht zu einem späterem Termin auf freiwilliger Basis wahrnehmen (z.B. wenn er festlegt, dass der Pächter die Aufgaben nicht adäquat erfüllt).

Weshalb dies in NRW nicht möglich ist, lässt sich in den Rechtfertigungen für die Novellierung des Gesetzes nicht erklären.

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