Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Krankmeldung zu Spät
Abmeldung des Krankenstandes zu spätWeitere Informationen zu diesem Themenbereich
Mitarbeiter, die sich mehrfach zu spät melden, gefährden ihren Arbeitsplatz. Ist ein Mitarbeiter immer wieder zu spät erkrankt, wird ihm mit einer Kündigung gedroht. Wenn der Krankenstand eines Arbeitnehmers wieder zu spät kommt, ist eine Kündigung gerechtfertigt. Hier war ein Meister, der für ein Serviceunternehmen tätig war, mehrfach erkrankt.
Bereits 2003 hatte ihm sein Dienstherr mitgeteilt, dass er eine Krankheit unverzüglich und wenn möglich vor Arbeitsbeginn der Abteilung Personal meldet. Nichtsdestotrotz kam der Mann in den Folgejahren sechs Mal zu spät mit Krankheit. Er hat ihn dann ohne Vorankündigung und zu gegebener Zeit entlassen. Der Klage des Herrn auf Kündigungsschutz war in erster Linie Erfolg beschieden.
Ein wiederholter Verstoß gegen die Anzeigepflicht im Krankheitsfall rechtfertigt keine Kündigung nach einer erfolglosen Mahnung, sondern eine ordnungsgemäße Kündigung. UnabhÃ?ngig von der Vorlegung eines Arztzeugnisses besteht auch eine Meldungspflicht.
Krankenstand zu spät beim Arbeitsgeber während der Trächtigkeit?
Hallo, ich habe ein kleines Problem, ich bin zur Zeit geschwängert und seit montags bin ich jetzt krank, zuerst ging die AU nur bis mittwochs und wollte dann noch einmal ausprobieren. Weil ich am Donnerstag nicht zur Arbeit kam, war ich bis spätestens freitags wieder erkrankt.
Ich habe dann am Mittwoch beide AUs in die Pfosten gesteckt, da diese heute (Freitag) unglücklicherweise erst eingetroffen sind. Meine Chefin rief mich an, wo meine AU´s wohnen würde. Dann sagte ich ihr, dass ich sie in die Mailbox gelegt habe und dass sie schon da sein müssten.
Ich habe ihr dann die Kopien für die Krankenversicherung gefaxt, was ich auch tat. Übrigens, ich habe jedes Mal telefonisch den Krankenstand gemeldet. Ich habe die Frage: Können sie mich wegen der verspäteten Einreichung von Au´s absagen? Nach § 5 EZG sind Sie dazu angehalten, die Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit Ihrem Dienstgeber zu unterbreiten.
Ein solcher Verstoss ist jedoch kein Anlass zur Kündigung. Bestenfalls, wenn Sie bereits im Vorfeld vor einem solchen Vorfall gewarnt worden wären, könnte ein Abbruchgrund vermutet werden. An dieser Stelle können Sie auch darauf hinweisen, dass Sie davon ausgehen, dass Sie ab dem kommenden Monat arbeiten können. Auch in Ihrem Falle geniessen Sie den speziellen Entlassungsschutz nach 9 MuSchG wegen Ihrer Mutterschaft.
In Ihrem Falle wird die für die Effektivität einer Kündigung erforderliche Genehmigung der Arbeitssicherheitsbehörde höchstwahrscheinlich nicht ergehen. Sie haben keinen Grund, eine Entlassung zu fürchten.