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Nebenkostenabrechnung Frist
Abgabetermin der NebenkostenabrechnungAbgabetermin Nebenkostenabrechnung: Termine für Hauswirte
Sind mit dem Pächter Nebenkostenvorauszahlungen abgesprochen, müssen diese prinzipiell einmal im Jahr in Rechnung gestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist für die Nebenkostenabrechnung kann der Verpächter diese nicht einfordern. Bei der Nebenkostenabrechnung ist der 31.12. zu beachten. Sie müssen die Nebenkostenvorauszahlungen prinzipiell einmal im Jahr mit dem Pächter ausgleichen.
Auch die Frist für die Nebenkostenabrechnung ist durch das Recht - 566 Abs. 3 BGB - klar geregelt: "Der Nutzer muss über die Abwicklung bis zum Ende des zwölf. "Nach dieser Zeit kann der Hausherr keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Pächter durchsetzen.
Mit zunehmenden Mehrkosten, wie vor allem bei den Gemeindeabgaben im Langzeittrend bundesweit festzustellen ist, sitzt der Hauswirt dann auf der Kostenseite. Dies bedeutet, dass der Hauswirt eine Nebenkostenabrechnung nur für einen maximalen Zeitraum anlegt. Da diese zwölf Kalendermonate in den meisten FÃ?llen dem jeweiligen Kalendarjahr entspricht, sollten sich Anbieter, die noch keine Nebenkostenabrechnungen fÃ?r das vergangene Jahr eingereicht haben, eilen.
Eine verspätete Zusendung der Nebenkostenabrechnung ist nur in berechtigten Ausnahmefällen möglich. Die Nebenkostenabrechnung bleibt bestehen, wenn der Eigentümer nachweist, dass die Frist durch sein eigenes Verschulden unterblieben ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Bewohner an eine unbekannte Adresse gezogen ist und der Eigentümer erst die neue Adresse herausfinden muss.
Außerdem kann der Hauswirt ohne eigenes Verschulden die Rechnungen des Anbieters zu spät eintreffen. Dies muss der Pächter dem Pächter jedoch nachweisen können. Gemäß des Gesetzes - 556 Abs. 3 S. 5 BGB - hat der Nutzer eine Frist von zwölf (!) Kalendermonaten nach Eingang der Nebenkostenabrechnung, in der er die Nebenkostenabrechnung nachprüfen kann.
Nur wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Eigentümer sicherstellen, dass der Mietvertrag vom Eigentümer angenommen wird. Sind keine Beanstandungen des Mieters vorhanden, müssen die Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Eingang erledigt werden. Dieser Zeitraum ist auch für den Verpächter gültig, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen an den Pächter ergebe.
Die Vermieterin ist dazu angehalten, dem/der MieterIn die Überprüfung der Verrechnung im Zuge der Nebenkostenabrechnung zu gestatten. Hierzu müssen für den Mandanten die für den Abrechnungsmonat relevanten Altbelege sichtbar sein. Zum Beispiel können Leistungen des Eigentümers an das Versorgungsunternehmen nicht nur nach dem Abgangsprinzip dem Pächter in Rechnung gestellt werden.
Die Vermieterin muss daher alle einschlägigen Fakturen und Aufträge einbehalten, um sie dem Leasingnehmer auf dessen Wunsch vorzulegen.