Wann wird eine Abmahnung Gelöscht

Ab wann wird eine Warnung gelöscht?

Bei einem geringfügigen Verstoß - der Mitarbeiter hat das Licht im Büro nicht einmal ausgeschaltet - kann keine Warnung folgen. kein Zweck und muss vollständig aus der Personalakte gelöscht werden. kein Anspruch darauf, dass eine Warnung aus der Personalakte gelöscht wird. Wie lange kann eine Warnung in der Personalakte erscheinen?

Warnung - Arbeitsgesetz - Rechtsanwältin Karola Schneider Kiel

ist in der Regel eine Verwarnung des Arbeitsgebers voranzustellen. Ein Mahnschreiben ist auf ein schlechtes Verhalten oder eine mangelhafte Leistung eines Mitarbeiters hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen und Nebenverpflichtungen, die er möglicherweise ändert, beschränk. Diese Warnung soll dem Mitarbeiter die Gelegenheit bieten, seine vertraglichen Verpflichtungen in Zukunft zu erfüllen, aber auch dem Unternehmer die Kündigung im Wiederholungsfall ermöglichen.

Worin muss eine Warnung bestehen? Die Abmahnung kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen. Für Beweiszwecke wird sie in der Regel in schriftlicher Form verfasst. Damit dieser Brief als der letzte Schuss vor einer eventuellen Beendigung betrachtet werden kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Die Verfehlungen des Mitarbeiters müssen ausdrücklich dargestellt werden und der Auftraggeber muss auch mitteilen, dass er von der Kündigungsmöglichkeit im Wiederholungsfall Gebrauch machen wird.

Bei einer geringfügigen Verletzung - der Mitarbeiter hat das Arbeitslicht im Arbeitszimmer nicht einmal ausgeschaltet - kann daraus keine Warnung werden. Inwiefern wird eine Warnung ineffizient? Entspricht die Abmahnung nicht diesen Anforderungen, sollte der Auftraggeber zunächst - ggf. mit Zustimmung des Betriebsrats - aufgefordert werden, sie zurückzuziehen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein zugelassener Rechtsanwalt beim Arbeitsamt Klage erheben, um die Abmahnung aus der Akte zu entfernen.

Muss man bei Warnungen Termine einhalten? Prinzipiell gibt es weder eine vom Auftraggeber einzuhaltende Mahnfrist noch eine für den Mitarbeiter, innerhalb derer er nach Eingang einer Mahnung tätig werden muss. Mit zunehmender Wartezeit besteht die Möglichkeit des so genannten Eintritts. Warten die Mitarbeiter z.B. mehrere Wochen, bis sie sich über das Verhalten ihres Mitarbeiters beschweren, kann ihm geantwortet werden, dass er dies angenommen hat, dann ist die Abmahnung ungültig.

Es ist aber auch für den Mitarbeiter eine Gefahr, nichts zu tun oder zu lange zu warten, da dies als Annahme der Warnung interpretiert werden kann. Die Zurückziehung einer ungerechtfertigten Abmahnung und der Rückzug aus der Belegschaftsakte kann vor einer effektiven Beendigung bewahren. Nur eine Warnung genügt! Abweichend von der gängigen Auffassung, dass eine Entlassung nur möglich ist, wenn der Dienstgeber das Verhalten des Dienstnehmers zumindest drei Mal angemahnt hat, genügt in der Regel bereits eine effektive Abmahnung, um bei wiederholtem Missverhalten eine Entlassung ausgesprochen werden zu können.

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