Abmahnung Überbelegung Wohnung

Vorsicht überfüllte Wohnung

Warnung wegen Überbelegung der Wohnung. erfolgloser Ablauf einer Nachbesserungsfrist oder erfolglose Abmahnung. Was ist der Zweck der Warnung des Mieters? Ein Vorwarnung ist nicht erforderlich. Abbruch wegen Überbelegung der Wohnung.

Nicht vertragsgemäße Nutzung - Überbelegung der Mietwohnungen

Eine Überbelegung einer Wohnung ist nicht vertragsgemäß, auch wenn dadurch die Rechte des Mieters nicht wesentlich eingeschränkt werden. Die Wohnung kann auch überfüllt sein, wenn der Bewohner Verwandte wie den Partner, ein Kind oder ein unverheiratetes Zusammenleben mitnimmt. Ein außerordentliches Ausscheiden des Mieters ist in der Regel erst nach fruchtlosem Fristablauf oder erfolgloser Abmahnung möglich.

Die Frage ist, wann eine Wohnung wirklich überfüllt ist. Das Wohnungsaufsichtsgesetz der Bundesländer gibt einen Hinweis darauf: Ein Appartement darf nur bereitgestellt und genutzt werden, wenn für jede weitere Personen, die älter als sechs Jahre sind, eine Mindestwohnfläche von 10 m2 und für jede weitere Personen, die noch nicht sechs Jahre alt sind, eine Mindestwohnfläche von 6 m2 zur Verfügung steht.

Ein Einzelwohnzimmer darf nur zur Nutzung bereitgestellt werden, wenn für jede Einzelperson eine Mindestwohnfläche von 6 qm zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht und genügend Nebenzimmer zur Verfügung gestellt werden. Ist eine Wohnung im Sinne von Nummer 1 oder eine Wohnung im Sinne von Nummer 2 überfüllt, so kann die Kommune bis zu einem von ihr festzulegenden Termin die Räumung der Wohnung oder der Wohnungen durch so viele Einwohner vorschreiben, wie erforderlich ist, um einen Zustand gemäß Nummer 1 oder Nummer 2 herzustellen.

2Wenn Familienbande die Vertreibung durch Einzelpersonen verhindern, kann die Kommune auch die Vertreibung durch alle Einwohner anordnen. Bei der Wohnungsübergabe und -nutzung ist eine Mindestwohnfläche von 9 qm pro Wohnung erforderlich. Ein Einzelwohnzimmer darf nur zur Nutzung bereitgestellt werden, wenn für jede Einzelperson eine Mindestwohnfläche von 6 qm zur Mitnutzung bereitsteht.

Bei überbelegten Wohneinheiten und Wohnräumen verlangt die Kommune die Verlegung der Wohneinheiten zu einem von ihr zu bestimmenden Termin. Ein Appartement darf nur zur Verfügung gestellt oder genutzt werden, wenn für jede einzelne Personen eine Mindestwohnfläche von 9 qm und für jedes einzelne Kinder bis zu sechs Jahren eine Mindestwohnfläche von 6 qm zur Verfügung steht.

Im Einzelfall dürfen Wohnflächen nur zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt oder genutzt werden, wenn für jede Einzelperson eine Mindestwohnfläche von 6 qm, für jedes Kinder bis zu sechs Jahren eine Mindestwohnfläche von 4 qm und zusätzliche Räume zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Liegen keine oder offenkundig keine ausreichenden Zusatzräume vor, so findet Abs. 1 entsprechende Anwendung.

Hat der Verfügungsberechtigte über die Immobilie oder die Bewohner das Recht, überfüllte Wohneinheiten oder Räumlichkeiten zu räumen, so kann die zuständigen Behörden diese auffordern. Eine Überbelegung von Wohneinheiten im Sinn von Satz 1 liegt vor, wenn deren Wohnraum nicht die zum Zeitpunkt des Räumungsantrags nach Absatz 1 oder 2 gültigen Abmessungen hat.

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