Abmahnung Bekommen was tun

Warnung Was ist zu tun?

Es ist nicht nur Ärger, eine Warnung zu bekommen. So kann der betroffene Mitarbeiter auf eine Warnung reagieren, sagt Dr. Christian Salzbrunn. um herauszufinden, welcher Teilnehmer hinter der IP-Adresse steckt. Wie kann ich einen bekommen?

Was hat sie mit dem Rücktritt zu tun?

Eine Warnung bekommen - was können Mitarbeiter tun?

Ein Mahnschreiben ist eine vorbereitende Maßnahme zur Entlassung im Bereich des Arbeitsrechts und sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es wird daher ausdrücklich angeraten, gegen Warnungen zu vorgehen. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte rund um die Warnung genauer erklärt und was Sie als Mitarbeiter selbst tun können. Inwiefern ist ein Mahnschreiben im Arbeitsgesetz gesetzlich verankert?

Der Warnhinweis wird in 314 II BGB im Falle einer ausserordentlichen (= fristlosen) Beendigung nach dem ultima-Ratio-Prinzip als unabdingbare Vorbedingung erwähnt und muss daher in der Regel der Beendigung vorangehen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Abmahnung nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen erfolgen darf. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Warnschreiben unterbleiben kann.

Das gilt vor allem dann, wenn eine eventuelle Änderung des Verhaltens in der Folgezeit nicht zu befürchten ist, wenn das Verhältnis des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter durch das Missverhalten so stark geschüttelt wurde, dass es auch durch eine Verwarnung nicht wieder hergestellt werden kann. Was muss ein Warnhinweis für seine Wirkung haben?

Ein Warnhinweis sollte auf ein konkreteres Missverhalten deuten. Für Verwarnungen ist jedoch keine schriftliche Form notwendig. Allerdings sollte aus Beweismitteln eine schriftliche Mahnung ausgesprochen werden. Die Aushändigung der Abmahnung vom Auftraggeber an den Mitarbeiter sollte aus den selben GrÃ?nden auch persönlich stattfinden. Außerdem gibt es keine Deadline für den Termin, zu dem eine Verwarnung auszusprechen ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 16. September 2004 (Az.: 2 AZR 406/03) entschieden, dass sich ein Unternehmer bei einer Entlassung wegen eines neuen Fehlers nicht auf ein bereits zwei bis drei Jahre zurückliegendes Verhalten berufen kann. Außerdem ist in der Regel keine Verhandlung vor einer Verwarnung geplant.

Zudem ist immer zu berücksichtigen, dass auch Mehrfachmahnungen möglich sind, dass der Auftraggeber aber bei wiederholten Kündigungen ohne weitere Abmahnung unmittelbar abmahnen kann. Wie kann der gemahnte Teilnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen? In solchen FÃ?llen hat der Gesetzgeber dem Mitarbeiter einige Möglichkeiten geschaffen, sich gegen eine (ungerechtfertigte) Abmahnung zu wehren:

Antrag an den Auftraggeber, die Abmahnung gemäß 1004 BGB aus der Belegschaftsakte zu streichen; falls der Auftraggeber dieser Bitte nicht nachkommt, kann die Abmahnung aus der Belegschaftsakte entfernt werden (siehe BAG mit Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 2 AZR 675/07). Das Gleiche trifft zu, wenn die Warnung nach einer gewissen Zeit ihre Wirksamkeit einbüßt.

Gemäß 83 I 1 BetrVG hat der Mitarbeiter auch die Wahl, die Personalien zur Prüfung der Gegenerklärung, Berichtigung oder Streichung einzusehen. Es wäre auch möglich, zunächst gar nichts zu tun, aber dann in einem möglichen Entlassungsschutzverfahren festzustellen, dass die (damalige) Warnung ungerechtfertigt war.

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