Waldorf Frommer Vergleich

Vergleich Waldorf Frommer

Wir können für unsere Mandanten einen Vergleich mit der Kanzlei Waldorf Frommer abschließen. Dies wurde der Kanzlei hier angeboten: https://ggr-law.com/filesharing/waldorf-frommer/. eine Gesamtsumme als außergerichtlicher Vergleich. Dann haben wir uns mit Waldorf geeinigt.

Der Waldorf Frommer fördert den Vergleich - mit dem Vergleich

Der Waldorf Frommer fördert den Vergleich. Kürzlich hat die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die unter anderem das alleinige Recht hat, Ansprüche für den Mediakonzern Warner Bros. entertainment Inc. in so genannten Filesharing-Fällen in Deutschland geltend zu machen, in ihrem Blogeintrag für den Vergleich geworben. Sie macht das - ohne Scherz - mit Gerichtsvergleich. Um die Furcht des Betrachters konkurrieren die Mahner mit riesigen Streitbeträgen (zwischen 3.000,00 und 10.000,00 Euro) und der Fülle von Behauptungen, die sie bereits durchgesetzt haben.

In den Blogs der Abmahnungen und Vertretern verschiedener Verlage steht: "Rechteinhaber machen eine Fülle von Forderungen deutschlandweit geltend - gewarnte Parteien können durch eine einvernehmliche Regelung das Kostendeckungsrisiko erheblich reduzieren". Walldorf Frommer. Der gemahnte Beteiligte kann das Kostendeckungsrisiko nur verringern, wenn er auf seinen eigenen Rechtsanwalt verzichten kann. Bei einem Vergleich bezahlt der Angeklagte eine so genannte Ausgleichsgebühr (je nach Form des Vergleiches nur an seinen eigenen Rechtsanwalt oder auch an beide Rechtsanwälte), wodurch die Kostenbelastung wieder steigt.

Die hier aufgeführten Rechtsinhaber haben eine "Vielzahl" von Forderungen geltend gemacht. "Sorte" ist nicht angegeben. Jurisprudenz setzt eine "Multiplizität" von wenigstens drei voraus. Die " Multiplizität " wird durch eine große Anzahl von Säumnisurteilen (!) und Vergleiche untermauert. Unter den 1000 in ihrem Blog-Post veröffentlichten Entscheidungen der ersten Instanz, die Waldorf Frommer offen gesagt depersonalisiert hat, konnte kein einziger endgültiger Entscheid mit beispielhafter Untersuchung auf dieser Seite gefunden werden (eine detaillierte Untersuchung hätte den Aufwand in unangemessener Weise erhöht).

So haben die Männer- und Frauen-Warnanwälte oft ihre Forderungen in Vergleichs- und Säumnisurteilen geltend gemacht. Ein Vergleich ist auch ein geltend gemachter Rechtsanspruch für die Kanzlei. Weshalb wird abgerechnet? Eine Einigung kann aus vielen verschiedenen Motiven erzielt werden. Seien es, weil der Angeklagte keine Wünsche zu dieser zermürbenden Prozessnummer hat, sei es, dass der Angeklagte von seinem Rechtsanwalt schlecht repräsentiert wird (dies erhält eine zusätzliche Vergleichsgebühr),

deshalb ist das Verfahren dann in solchen Streitfällen mit geringem Wert wieder lohnend) oder dass der Angeklagte ohne Rechtsanwalt vor Gericht tritt und dann von der konzentrierten Befugnis der Strafverteidiger zu einem verlängernden Rechtsanwalt überzeugt wird oder - dies geschieht dann aber ziemlich selten dann, dass der Angeklagte die Tat tatsaechlich beweisbar tatsaechlich begeht, es auf eine Beschwerde kommen laesst und dann einen Rueckzieher macht.

Wenn Waldorf Frommer sich ihrer Behauptungen bewusst wäre, würde sie auf keinen Fall auf einen Vergleich dringen. Sind Vergleiche oder Versäumnisurteile verbindlich? Die Gültigkeit eines Gerichtsurteils oder einer Vergleichsentscheidung setzt eine Reihe von Bedingungen voraus. So kann ein Vergleich standardmäßig nichtig werden und in das angefochtene Gerichtsverfahren zurückführen.

Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass Waldorf Frommer in ihrer langen Zeit als Anwaltskanzlei für Abmahnungen noch nicht zu einer "großen Zahl" von Endurteilen gelangt ist. Nichtsdestotrotz wäre eine Selektion, die mehr "richtig" gewonnene Prozesse statt der gefundenen Vergleichen und Versäumnisurteilen gezeigt hätte, interessant und sicherlich auch drohender gewesen. Wo geht die Fahrt durch Waldorf Frommer mit Filesharing-Warnungen hin?

Die Tatsache, dass sie nun auch für den Vergleich Werbung machen müssen und dass sich die (Einschüchterungs-)Taktik nicht mehr auf x-seitige Erklärungen aus gemischten Textmodulen zum Drang, den Vergleich zu akzeptieren, begrenzt, sondern vielmehr darauf, dass immer weniger Forderungen durchsetzbar sind. Selbst wenn die Warnzentrale uns das Gegenteil glauben machen will, brachte die so genannte "Exchange Exchange Exchange I-III"-Entscheidung des BGH wenig neue und sicherlich keine allgemein gültige Ermittlung der streitigen Werte auf 3000 oder 10000 â?

Bei einer Abmahnung, sei es aufgrund von Filesharing, unlauterem Wettbewerb oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Geschmacksmuster, Patent), sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

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