Wohnungskündigung wegen Mietrückstand

Kündigung wegen Mietrückständen

Sicherstellen, dass die Zustellung der Kündigung nachgewiesen werden kann. Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzug des Mieters. wegen Kündigung oder Räumungsklage wegen Mietrückständen. Der BGH kündigt wegen älterer Mietrückstände.

Versäumnis

dmb) Der DMB in Berlin weist darauf hin, dass diejenigen, die den Mietzins nicht regelmässig überweisen und einen erheblichen Zahlungsverzug zulassen, das Risiko einer fristlosen Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug eingehen. Gemäß BGB kann der/die VermieterIn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der/die MieterIn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit mehr als einer Monatsgebühr oder über einen größeren Zeitabschnitt mit einem Mietzins in einer Größenordnung von zwei Monatsgebühren in Rückstand ist.

Andererseits entfallen weitere Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung oder Schadensersatzansprüche des Mieters, wenn es sich um die Ermittlung eines Mietrückstands handelt. Eine Zahlungsverzögerung tritt nicht ein, wenn der Pächter von seinem gesetzlichen Anspruch auf Minderung der Pacht in Anspruch nimmt und die Pacht mangels Unterkunft nicht in voller Höhe bezahlt. Gleiches ist der Fall, wenn der Pächter seine Einwilligung zu einer Mietzinserhöhung abgelehnt hat und er die vom Pächter neu berechnete Abrechnungsmiete nicht in voller Höhe bezahlt.

Auch wenn sich die Mietenrückstände über mehrere Monate angesammelt haben, kann sich der Bewohner vor einer Kündigung und der Kündigung durch den Eigentümer schützen. Bezahlt oder erwirbt der Hauswirt die Mieterschulden, kann der Hauswirt nicht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Wenn die Vermieterin bereits eine Kündigung ausgesprochen hat, wird diese nach Angaben des Mietverbandes durch die nachträgliche Zahlung des Mietzinses ungültig.

Selbst wenn bereits eine Zwangsräumungsklage vor dem Landgericht eingereicht wurde, hat der Pächter noch eine einzige Ausreisemöglichkeit. Er muss den Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung der Reklamation in voller Höhe beglichen haben. Gleiches ist der Fall, wenn sich das Sozialversicherungsamt innerhalb dieser Zeit gegenüber dem Verpächter zur Zahlung der rückständigen Miete bereit erklärt. Mit der nachträglichen Zahlung der Mietzinsrückstände kann sich der Pächter nur einmal in zwei Jahren ersparen, mahnt die DMB und verweist zugleich darauf, dass der Mietrückstand in diesen FÃ?llen bis zum letzen Pfennig gezahlt werden muss.

Nähere Infos in der jeweils gültigen Mieterbindungsbroschüre "Kündigung und Mieterschutz", 5 EUR, zu erwerben bei allen ortsansässigen Mieterverbänden oder zu beziehen beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de. Landesweite Vertretung der Mieterinteressen.

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