Kündigung als Mieter

Beendigung des Mietverhältnisses

Im Falle einer Mehrheit von Personen muss die Kündigung von oder gegenüber allen Vermietern/Mietern erklärt werden. Mitteilung an insolvente Mieter - KGK Rechtsanwälte GmbH Prinzipiell hat ein Mieter das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei einem Mietzinsrückstand von zwei Monaten. Besteht der Mietzinsrückstand aus zwei aufeinander folgenden Mietzinsen, genügt ein Mietzinsrückstand von einem Monat plus x. 112 Die Kündigung ist jedoch in zwei Faellen wegen Mietrueckstand vor Antragstellung untersagt:

Bei einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Pächters. Diese Vorschrift betrifft sowohl die Privatwohnung des Zahlungspflichtigen als auch die angemietete Geschäftseinheit des zahlungsunfähigen Betriebes. Dies bedeutet, dass auch der Mieter im Konkursverfahren nicht entlassen werden kann. Sollte dem Mieter daher bekannt werden, dass der in Verzug geratene Mieter die Insolvenz sofort beantragen kann, sollte die Sonderkündigung unverzüglich erfolgen.

Die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochenen Kündigungsschreiben werden beibehalten. Andernfalls hat der Mieter keine Möglichkeit, das Haus zu beenden. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugriff des Empfängers (Mieters) maßgebend. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird dem Mieter der Nachweis erbracht, dass er die Kündigung vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten hat. Vorteilhaft ist auch, dass im Falle einer ausserordentlichen Kündigung des Mietvertrages im Rahmen einer anhängigen Klage oft die Möglichkeit einer Übernahme der freien Miete durch die Gemeinde gegeben ist.

Diese ist jedoch mit einer wirksamen Kündigung verbunden. Der Hausherr und der Kreditgeber haben ohne Kündigung nur die Chance, sich mit einer in der Regel sehr niedrigen Rate aus der Menge zu erholen. Ab wann wird eine Stornierung mit einer letztmaligen Aufforderung zur Zahlung als erfolgt angesehen? Häufig wird dem Mieter in der Kündigung eine abschließende Frist gesetzt.

Wenn die Vermieterin die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausspricht, es sei denn, die Rückstände werden bis zum Zeitpunkt "X" beglichen, wird die Kündigung erst zum Zeitpunkt "X" erachtet. Sollte der Mieter zwischen der Kündigung und dem Ende des Zahlungsziels einen Antrag auf Insolvenz einreichen, wäre die Kündigung nach § 112 InvG gegenstandslos.

Diese Sperrung betrifft nur solche Gründe, die im Verhältnis zur Zahlungsverpflichtung stehen. Die Kündigung wegen nicht fristgerechter Mietzahlung ist daher auch nach Beantragung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich. Eine Kündigung ist jedoch wegen verspäteter Nebenkosten und aus anderen Verhaltensgründen möglich.

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