Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Räumungsklage Vermieter
Klage des Vermieters auf RäumungLaufzeit, Vorgehensweise und Preise (wichtige Informationen!)
Die Kündigungsmöglichkeit der Vermieter ist vielfältig. Häufigste Kündigungsgründe sind persönliche Bedürfnisse oder in Verzug befindliche Mieterschaften. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder Verweigerung der Kündigungsfrist hat der Vermieter die Option einer Räumungsklage. Dies ermöglicht es dem Bewohner, einen so genannten "Räumungsbefehl" zu erhalten und den Bewohner zum Rückzug zu drängen.
Bei einer Räumungsklage müssen jedoch viele Einzelheiten berücksichtigt werden. Die Räumungsklage ist der einzige Ausweg, mit dem ein Vermieter erreichen kann, dass seine Bewohner umziehen. Vor der Klageerhebung bei einem Bezirksgericht muss eine Auszugsfrist und eine Neuheitsschonfrist ablaufen. Bei der Räumungsklage erhält der Vermieter einen Ausweisungstitel.
Die Räumungsanordnung, die durch die Räumungsklage erwirkt wird, muss sich auf alle Menschen erstrecken, die das Recht auf Eigentum an einer Eigentumswohnung oder Geschäftseinheit haben. Dagegen gelten sie nur als "Diener des Besitzes" und müssen nicht im Titel der Räumung aufgeführt werden. Wenn eine Räumungsklage nur gegen den Vermieter gerichtet ist, gibt es einen Irrtum und die Räumungsklage kann abgetan werden.
Das ist z.B. der Fall, wenn die Räumung nur gegen den Pächter erfolgt, aber der Pächter einen Unterpächter hat, der nicht im Pachttitel auftaucht. Die Mitteilung des Gläubigers ist ausreichend; in diesem Falle muss die Abschrift des Gerichtsurteils nicht den Sachverhalt und die Gründe für die Entscheidung wiedergeben.
So soll der Bewohner ohne eigenes Verschulden von der Vertreibung erlöst werden. Der Räumungsklage kann auch dann nicht stattgegeben werden, wenn der Vermutung zugrunde liegt, dass der Vermieter den Untervermieter nur zum Zwecke der Vermeidung der Räumung aufnimmt. Gerichtsstand ist in diesem Falle immer das örtliche Gericht der jeweiligen Einzugsgebiete.
Beträgt der strittige Betrag weniger als EUR 5000, wird die Räumungsklage beim zuständigen Gericht der jeweiligen Gemeinde, in der sich die Geschäftsräume des Unternehmens befinden, erhoben. Übersteigt der Betrag 5.001 EUR, muss die Forderung beim Landesgericht geltend gemacht werden. In Verbindung mit der Beendigung durch den Vermieter gibt es immer wieder spannende Rechtsstreitigkeiten rund um die Räumungsklage.
Anhand dieser Fallbeispiele wird deutlich, welche verschiedenen Ursachen zu einer Räumungsklage geführt haben. Eine Pächterin hat in München ihren Vermieter immer wieder verunglimpft. Sie hatte anderen Pächtern gesagt, dass er die Pächter "abzocken" und dass er "geldgierig" sei. Die Vermieterin hat von diesen Aussagen Kenntnis erhalten und den Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Frist aufkündigt.
Der Pächter zog nicht aus, und der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein. Der Vermieter wurde vom Landgericht München mit Beschluss vom 19.03.2015, Az. 412 C 29251/14, verurteilt. Die Mieten wurden jedoch immer zu spät und unregelmässig bezahlt. Der Vermieter hatte aufgrund mehrerer Mahnschreiben abschließend eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Vermieters vornimmt.
Es zeigte sich, dass der Pächter über sein Gehalt falsch informiert war. Der Vermieter hat nach weiteren zwei Monaten Mietrückständen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt. Die Mietinteressenten lehnten es jedoch ab, die Rückstände zu bezahlen. Der Vermieter hat trotzdem eine Räumungsklage eingereicht. Der Rechtsstreit wurde vom Landgericht München bestätigt. In der Entscheidung vom 30.06.2015, Az. 411 C 26176/14, wurde darauf hingewiesen, dass der Pächter eine unrichtige Selbstanzeige gemacht hat.
Die Räumungsklage ist das Resultat verschiedener Handlungen und Handlungen von Mietern und Vermietern. Nur nach Ablauf einer bestimmten Gnadenfrist kann die Klageschrift erstattet werden. Der Vermieter beendet zunächst den Mietvertrag mit seinem Nachmieter. Die Mieterin widerspricht der Beendigung des Mietvertrages und verweigert den Auszug zum vereinbarten Termin.
Bei Nichteinhaltung des Auszugswunsches gibt der Vermieter eine Schonfrist vor. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vermieter oder sein Rechtsanwalt eine Räumungsklage beim Bezirksgericht anordnen. Dieser Rechtsbehelf kann nicht früher als zwei Wochen nach Beendigung eingelegt werden. Diese muss gezahlt werden, damit die Räumungsklage eingeleitet werden kann.
Die Räumungsklage geht dann per Briefpost an den Vermieter. Beantwortet der Vermieter nicht, kann der Rechtsanwalt des Mieters einen Antrag auf Versäumnisentscheidung stellen. Das Risiko für einen Zwangsräumungstitel ist sehr hoch. Wehrt sich der Pächter gegen die Aktion, wird er vor Gericht gestellt. Der Verlierer hat die Prozesskosten zu tragen.
Die Gerichtsvollzieherin teilt dem Pächter seine Ankunft mit und fordert die Ausweisung. Eine Klage auf Ausweisung kann auch während des Räumungsstreits ausfallen. Das ist z.B. der Fall, wenn der Vermieter den Mietrückstand inklusive Nutzungsentgelt innerhalb von zwei Monate nach Einreichung der Klage beglichen hat und der Vermieter nicht darauf geantwortet hat. Die Mieterin ist von einer Ausweisung bedroht, wenn der Vermieter einen Zwangsräumungstitel durch das örtlich befugte Richter hat.
Falls die Aktion z.B. wegen Mietverschuldung eingeleitet wurde, kann die Vertreibung durch Begleichung der Mietverschuldung unterbleiben. Auch kann die Evakuierung verschoben werden, wenn der Bewohner einer so genannten "unzumutbaren Härte" ausgesetzt ist. Dies ist der Fall, falls der Vermieter aus privaten oder geschäftlichen Erwägungen keine Ersatzunterkunft finden kann.
Bei unzumutbarer Not kann der Pächter eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. In solchen Faellen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Wann erfolgt die Ausweisung? Die Dauer einer Räumungsklage ist rechtlich nicht festgelegt. Eine Räumungsklage wird in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr durchgeführt.
Der Leasingnehmer reagiert in diesem Falle nicht auf die Klagebeantwortung. Wieviel eine Räumungsklage kostet, hängt vom Betrag des Rechtsstreits ab. Die Klägerin muss auch die Anwaltskosten vorlegen. Im Erfolgsfall hat der Pächter sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten des Mieters zu tragen.
Ist der Leasingnehmer nicht in der Lage, sowohl die Rechts- als auch die Prozesskosten zu tragen, muss der Leasinggeber alle anfallenden Gebühren im Voraus erstatten. Anschließend kann er dem Vormieter eine Zahlungsfrist setzen. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Streitbeilegung und kann der Vermieter nicht zahlen, kann der Vermieter noch einmal auf Bezahlung klagen.
Dabei kann es vorkommen, dass er einen Zahlungsanspruch von 30 Jahren hat. Soweit der Klient und der Rechtsanwalt nichts anderes vereinbart haben, erhebt der Rechtsanwalt sein Entgelt nach dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Regelfall hängen die anfallenden Gebühren vom jeweiligen Betrag ab. Wenn der Auftraggeber zustimmt, können die Gebühren auch über dem RVG liegen.
Die Vermieter können Proben für die Räumungsklage einreichen. Nachfolgend ein Beispiel der Räumungsklage des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen. Die Struktur der Räumungsklage ist in der Praxis immer ähnlich: Bezeichnung, die sich auf den Tatbestand bezieht, z.B. "Räumungsklage nach 543 BGB" Für die Einreichung einer Räumungsklage ist es immer zweckmäßig, die Unterstützung eines auf Wohnungsmietrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Sie kann Fehlleistungen im Prozess vermeiden, die zu einer Zurückweisung des Räumungsbescheides durch das zuständige Bundesgericht führt. Möchte ein Vermieter eine Räumungsklage einreichen, kann er beim zuständigen Richter Rechtsbeistand einfordern. Die Räumungsklage wird sehr wohl erfolgreich sein. Eine Räumungsklage zu erheben scheint nicht beabsichtigt. Das heißt, dass die Person, die keine Rechtshilfe erhält, trotz Erfolgsaussicht von einer Räumungsklage absieht.
In den §§ 114 ff. der ZPO ist die Rechtsgrundlage für die Rechtshilfe bei der Räumungsklage gegeben. Besteht nach Erhebung einer Räumungsklage kein Recht auf Räumung, können dem Vermieter dadurch entstehende Gebühren auferlegt werden. Zur Vermeidung dieser Aufwendungen ist es ratsam, die Handlung nicht zurückzuziehen, sondern sie im Hauptsacheverfahren für beendet zu erklären. 2.
Fertigstellungserklärung: In diesem Falle wird eine Fertigstellungserklärung abgegeben, der der Vermieter beizutreten hat. Im Falle eines Widerspruchs des Mieters wird entschieden, ob der rechtliche Streit wirklich beizulegen ist. Diese können dann entweder dem Vermieter oder dem Vermieter aufgebürdet werden. Rücktritt: Im Falle eines Rücktritts hat der Antragsteller die gesamten Prozesskosten zu übernehmen, auch wenn die Gerichtskosten im Falle eines Rücktritts nur mit dem 1,0- statt mit dem 3,0-Faktor verrechnet werden.
Ein Vermieter das Recht auf Räumung kann verzichtet werden, während der rechtlichen Streitigkeiten über die Räumung Aktion. Während des Verfahrens ziehen die Mietenden aus. Hier wird vermutet, dass die Räumungsklage nur erhoben wurde, weil der Pächter nicht umziehen wollte, sondern seine Pächter ausbezahlt hatte. Der Mietrückstand wird in voller Höhe erstattet.
Der Leasingnehmer kann in diesem Falle den Mietzins sowie eine Nutzungsvergütung innerhalb von zwei Wochen nach der Räumungsklage zahlen. Gemäß 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird der Widerruf in diesem Falle ungültig.