Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Bestellung Internet Widerruf
Internet Widerruf bestellenGuten Tag an alle, vor etwa eineinhalb Monaten habe ich ein Neuwagen mit einigen zusätzlichen Optionen (Farbe, Nebellicht, etc.) über ein sogenanntes Neuwagenportal im Internet bestellt. Ich wurde dann bei einem Autohändler untergebracht, an den ich auch die Bestellung verbindlich schickte. Dies wurde kurz darauf bekräftigt, so dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
Da die Bestellung per Fernkommunikation bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass ich noch ein Widerrufsrecht habe. Im Übrigen gibt es keine Rücktrittsbelehrung in den Geschäftsbedingungen, daher sollte die Widerrufsfrist meiner Ansicht nach nicht auf 2 Wochen befristet sein. Wenn ich hier richtig bin, kann ich jetzt ganz unkompliziert den Vertrag beenden, ohne nachträglich Stornogebühren zahlen zu müssen?
Wie sieht es mit dem Altfahrzeug-Kaufvertrag aus, wird er automatisiert beendet oder muss ich ihn auflösen? Möchten Sie als Händler einen Einkaufsvertrag prüfen und ausgleichen? Du hast einen BINDING-Auftrag erteilt und einige zusätzliche Konfigurationseinstellungen gemacht, so dass das Fahrzeug nach Deinen Vorstellungen montiert wird.
Der Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung erfolgen. Da die Bestellung per Fernkommunikation bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass ich noch ein Recht auf Rückgabe habe. Bestenfalls könnte man ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht haben. Veräußert der Einzelhändler beispielsweise in der Regel überhaupt nicht über den Versandhandel, besteht kein Rechtsstreit.
Fernverkauf oder direkt vor Ort? Was? In gewissem Umfang haben Sie aus freiem Willen ein neues Auto mitbestellt. Wenn ich hier richtig bin, kann ich jetzt ganz unkompliziert den Vertrag beenden, ohne nachträglich Stornogebühren zahlen zu müssen? Den Mediationsauftrag können Sie innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung in Textform abbestellen (Brief, E-Mail oder Fax).
Den Erhalt Ihres Vermittlungsauftrags quittieren wir per E-Mail, mit dem die Kündigungsfrist anfängt. Die fristgerechte Zusendung des Widerrufes reicht zur Fristwahrung aus. Die Widerrufsbelehrung ist zu richten an: und weiter: Ein vorzeitiger Widerruf verfällt, wenn Sie aufgrund des Maklerauftrags einen Vertrag vom Verkäufer empfangen und unterzeichnen, bevor Sie Ihr Recht auf Widerruf ausübt haben.
Im Falle von Vermietung und Finanzierung: Ihr Widerspruchsrecht verfällt frühzeitig, wenn Sie die Vertragsdokumente des zugehörigen Anbieters auf der Basis des Vermittlungsauftrags vor der Ausübung Ihres Widerrufsrechts entgegennehmen und unterzeichnen. Wenn ich hier richtig bin, kann ich jetzt ganz unkompliziert den Vertrag beenden, ohne nachträglich Stornogebühren zahlen zu müssen? Da die Bestellung per Fernkommunikation bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass ich noch ein Recht auf Rückgabe habe.
Bestenfalls könnte man ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht haben. Veräußert der Einzelhändler beispielsweise in der Regel überhaupt nicht über den Versandhandel, besteht kein Rechtsstreit. Fernverkauf oder direkt vor Ort? Was? Natürlich wurde der Kontrakt auf Distanz abgeschlossen, ich war nie da. Fernverträge sind solche Kontrakte, bei denen der Gewerbetreibende oder eine in seinem eigenen Interesse oder für seinen eigenen Bedarf tätige natürliche oder juristische Personen und der Konsument für die Aushandlung und den Abschluss des Vertrags ausschliesslich Mittel der Fernkommunikation nutzen, es sei denn, der Kontrakt wird nicht im Wege eines für den Fernverkauf eingerichteten Vertriebs- oder Servicesystems zustandegebracht.
Zu den Fernkommunikationsmitteln im Sinn dieses Bundesgesetzes zählen alle Mittel der Kommunikation, die zur Initiierung oder zum Vertragsabschluss genutzt werden können, ohne dass die Vertragspartner physisch zur gleichen Zeit dabei sind. b) in der Regel nicht im Fernverkauf, es besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Rücktrittsrecht.