Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Garantie
Warnung GewährleistungInternet-Recht - Unterlassungsanordnung
Aktuelle: Weiteres Problem ist bei der Anwendung mit einer Garantie, ohne die Gewährleistungsbedingungen gemäà 477 BGB zu werden. Dies sind ausführliche und die komplexen Informationsverpflichtungen, die nach Meinung der Gerichte in die Artikelbeschreibungen bei Auktionen aufgenommen werden sollten. Der Garantieinhalt und alle für die Inanspruchnahme der Garantie erforderlichen Informationen, vor allem die Laufzeit und der Umfang des Gewährleistungsschutzes sowie Name und Adresse des Bürgen.
Für die rechtlichen Laie perfekt unverständlich ist der Fall, dass ein Garantieerläuterung in einem Internet-Shop nicht nötig ist. Hintergründe sind ein Bundesgerichtshofurteil (BGH, Entscheidung vom 14.04.2011, Az.: I ZR 133/09). Der BGH geht davon aus, dass ein Garantieerläuterung nicht erforderlich ist, wenn nur eine Auftragserteilung beantragt wird, d.h. kein bindender Auftrag bei Absendung der Angebotsabgabe zustande kommt.
Das ist bei uns anders. Mit der " Jetzt kaufen " - Funktionalität bei uns kommt es direkt mit dem Klick auf diesen Button zum Kauf. Unserer Meinung nach hatte der BGH in seiner oben erwähnten Rechtsprechung in erster Linie die Prospektwerbung mit Augenmaß und wollte vermeiden, dass bei einer Prospekt- oder Werbeanzeige ausführliche die Garantiebestimmungen unnötig angibt werden können.
Vieles wurde unter dafür gesagt, dass der BGH das besondere Problem nicht auf dem Bildschirm von eBay hatte. Der BGH hat nach einer weiteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, BGH, Vgl.: I ZR 174/10) (siehe Diskussion am Ende des verknüpften Artikels) in einem anderen Kontext beschlossen, dass die Anzeige mit "zwei Jahren Garantie" auf der Website zulässig lautet.
Der BGH hat das OLG Hamm nicht davon abgebracht, in mehreren Entscheidungen auch weiter davon auszugehen, dass eine Anzeige mit Gewährleistungen bei ebay ohne Erläuterung gewarnt werden kann. Das OLG hatte sich in einer Verfügung vom 22.11.2011 (OLG Hamm, Urteile vom 22.11.2011, Az.: 4 U 98/11) mit der BGH-Entscheidung befasst und da bei Verwendung der Sofortkaufoption bei der Firma Ebay ein Kaufvertrag unmittelbar abgeschlossen werden kann, wurde davon ausgegangen, dass eine Erläuterung der Haftungsbedingungen bei einer Bestellung bei Ebay in der Warenbeschreibung von Nöten war.
Das OLG Hamm setzt diese Rechtssprechung nun fort. Das OLG hat in einer heutigen Verfügung vom 14.02. 2013 (OLG Hamm, Urteile vom 14.02. 2013, Ref.: 4 U 184/12) hält in seiner Jurisprudenz festgestellt, dass zumindest im Falle eines "Buy-it-now"-Angebots bei eBay eine Erläuterung der Gewährleistungsbedingungen erforderlich sei. Weil es sich um ein verbindliches Gebot handelt, müssen auch die Gewährleistungen von über mitgeteilt werden.
Das Oberlandesgericht Hamm ist der Meinung, dass auch ein Mangel an Informationen über die Gewährleistungsbedingungen keine triviale Angelegenheit ist. Natürlich ist es möglich, mit einer Garantie zu rekrutieren, wenn über die Gewährleistungsbedingungen gemäß § 477 BGB mitgeteilt werden. Erfahrungsgemäß bieten auch große Produzenten, die eine Herstellergarantie bieten, manchmal keine perfekten Gewährleistungsbedingungen.
Aber auch, besonders im IT-Bereich, kann dies sehr aufwendig sein, es gibt sehr verschiedene Gewährleistungsbedingungen für verschiedene Artikel, die die Händler dann aus den Angaben des Hersteller richtig durchsuchen. Zur Verdeutlichung müssen Sie jedem bei eBay Händler raten, in keiner Weise mit Garantie zu inserieren.
Teilweise plant eBay, dass bei gewissen Artikeln Vorgaben gemacht werden können, in denen über Gewährleistung und Garantie mitgeteilt werden. Eine weitere beliebte Fehlentscheidung ist, mit einer Garantie zu inserieren und nicht eindeutig zu sagen, wer diese Garantie tatsächlich gibt. Dabei ist es entscheidend, ob Sie "fünf Jahre Garantie" oder "fünf Jahre Herstellergarantie" angeben.
In dem ersten Falle ist Händler der Garant, in dem zweiten der Produzent. Berücksichtigt man, wie weit die Garantieansprüche gehen kann, kann der kleine Zuschlag "Hersteller" (Garantie) materielle rechtliche Konsequenzen haben. Auch unter regelmäà wird nach wie vor auf das Gebiet der Gewährleistung hingewiesen. Bevor der Grund, dass die Abmahnung sich selbst auswählen kann, wo er die entsprechenden Unterlassungsansprüche richterlich vollstreckt, wird jede sachkundige Abmahnung natürlich in den OLG-Kreis Hamm gehen, da dort die Rechtssprechung im Sinn der Abmahnung absehbar ist.
Durch die einfache Suche nach dem Stichwort "Garantie" bei der Suche über die entsprechende Suchfunktion zieht Händler, die mit einer Garantie wirbt, rasch die Aufmerksamkeit auf sich. Vorsichtshalber wird empfohlen, den Terminus "Garantie" zu unterlassen grundsätzlich