Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Hausverwaltung
Warnung Hausverwaltung? unberechtigte Warnung der Hausverwaltung - wie sichert man seinen Frieden? - Mietrecht
unberechtigte Warnung der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? Pächter A hat Pächter B unter sich, den er dazu veranlasst hat, auf das nach der Wohnungsordnung verbotene Holzkohlengrillen zu verzichtet und auch seinen Geräuschpegel zu begrenzen (er hält ein Geräuschprotokoll ein und hat bereits die Gendarmerie gerufen). Jetzt bemüht sich Pächter B, die Hausverwaltung oder den Hauswart auf seine Kosten zu bekommen.
Pächter C empfing eine Warnung von der Hausverwaltung C über Bewässerungswasser, obwohl es ungerechtfertigt war, was er nicht antwortete, und dann eine weitere Warnung über Bewässerungswasser, diesmal mit dem Hinweis, dass er andere Pächter stören würde, weil er sie "viele Anschuldigungen" machte - wie bspw. Grillieren, Lärmbelästigung, etc.... Der Hausverwalter C schreibt in diesem Brief, dass der Bewohner C die privaten Garten- und Terrassenflächen von "anderen Mietern" durchdringen würde, die nur der Bewohner B hätte beanspruchen können, und vor seiner Terasse steht auch eine kleine Liegewiese, die nicht an ihn verpachtet ist, sondern so dicht getrennt ist, dass er sie nun als sein eigenes Zimmer anerkennt.
Ist es möglich, sich mit solchen Schreiben gegen künftige Schikanen zu verteidigen oder muss er sie immer wieder ertragen - kann er seinen Frieden wiederherstellen? Dürfen wir von Pächter B überhaupt fordern, dass auch niemand den Platz einnimmt? Pächter B. wurde ebenfalls durch Freunde B., die gleich daneben leben, stark angegriffen und beschimpft, all dies aus Vergeltung, dass er seine Rechte forderte, aber er hat dafür keine Zeitzeugen, denn er ist ledig und daher auch allein gefährdet.
Ist sein Pachtverhältnis in Gefahr, wenn sich beide Parteien, also B und E, zusammenschließen und ihn falsch beschuldigen oder wie kann der Pächter A dem gegensteuern? Wie man sich erstellt, dass er von seiner Hausverwaltung nicht wegen falschen Anschuldigungen kontaktiert wird, will er in Frieden leben. Muss er sich von der Hausverwaltung stören lassen?
Kann er sonst seine Gelassenheit bewahren? Eine Verwarnung hat er bereits verfasst, sieht den Verdacht des Eindringens in andere Innenhöfe jedoch als Beleidigung an. Darf er darauf beharren, dass die Hausverwaltung ihm sagt, wer das gesagt hat und was vermeintlich da ist - mit Name und Zeitangabe?
P.S.: Ist es Sache der Hausverwaltung, vor Bewässerung zu warnen und ist dies eine Verletzung des Hausfriedens oder nur, wenn in der Haushaltsordnung vermerkt, gegen die Hausregeln? Könnten Pächter B und Ehegatte, wenn er weiterhin mit Pächter als Zeugen behaupten würde, dass Pächter A Bewässerungswasser auf seiner Terasse (Pächter B) betreiben würde, um die Pacht von Pächter A zu bedrohen?
AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? Ein ( "Mietrecht") muss eine konkrete Anklage ("on.... you have...") und die Bitte um Verzicht beinhalten. Die Nichteinhaltung einer begründeten Abmahnung kann prinzipiell zur sofortigen Beendigung des Verfahrens beitragen, wenn die Behauptungen ausreichen. Letztlich - vor dem Gerichtshof - hätte derjenige, der die Verwarnung ausgesprochen hat, die Behauptungen zu beweisen.
Die Hausverwaltung arbeitet im Namen des Eigentümers, so dass es kaum untersagt ist, sie zu kontaktieren. Auch ist es nicht im Sinne des Pächters, die Verhältnisse anzugeben - das wäre Sache der Administration, eine stichhaltige Verwarnung auszusprechen. Die obigen Regelungen sind auch für Verwarnungen der Mieter gültig.
Missverhalten anderer Nutzer könnte angezeigt werden und gegebenenfalls zu einer Verminderung der Miete beitragen. AW: unberechtigte Warnung der Hausverwaltung - wie man seine Gelassenheit sichert? Vielen Dank. Pächter A hat die Aussage, dass er in die Terrassen anderer Pächter als Hausfriedensbruch oder ähnlich aufgefasst eingreifen würde und ist der Ansicht, dass (da Anschuldigungen aus der Schwebe sind) eine solche Sache bereits verboten sein sollte, ihm zu schreiben oder dass er nicht ununterbrochen gezwungen sein sollte, eine solche Sache anzunehmen.
Zudem ist er wütend und überlegt, ob er eine Anklage (er hat das Schreiben dazu geschrieben, es ist auch explizit so abgefasst, dass es als fester Tatbestand geltend gemacht wird) - wenn er eine Möglichkeit hatte - mit einer Hausverwaltung und mit zwei - dem Pächter B, der dies wahrscheinlich einforderte. Möglicherweise hat die Hausverwaltung selbst jedoch nur von der Rasenfläche gesprochen.
Jedenfalls war der Pächter so wütend, dass er eine Beschwerde einreichen würde, wenn es eine Möglichkeit gäbe =? Die Vorwürfe reichen offensichtlich nicht aus, um einen Rechtsanspruch gegen die Mieterin zu rechtfertigen, sie ist besorgt über ihre Zerrüttung und Wut. AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit?
Eine Abmahnung bezieht sich im Wesentlichen auf privatrechtliche Gesichtspunkte, z.B. Vertragsbruch. AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? AW: unberechtigte Warnung der Hausverwaltung - wie man seine Gelassenheit sichert? Vielen Dank für den Tipp.
Pächter A hat (noch) keine Angst vor einer Entlassung, vielmehr aufregendere Briefe. In der Regel sollte es einen "normalen" Weg zum Frieden gibt? Ist die Gelassenheit vor einer Briefflut seitens der Hausverwaltung mit allen denkbaren Andeutungen in einem Mietvertrag ein ungeschütztes Objekt? Gibt es eine günstigere Alternative, ohne zu "echte" Warnungen von "bezeugungsbereiten" NachbarInnen zu haben?
AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? Die Mieterin A hat nicht die Absicht, dem Hausherrn etwas zu meldet. Ob es wirklich keine Chance gibt, seinen Frieden gegen den Empfang von allgemeinen Briefen mit Falschaussagen durch die HAUSVERWALTUNG zu schützen, da diese ihn nach seinem eigenen Gefühl in seiner Wohnruhe stark belästigen, stellt er sich einfach die Frage.
Wenn nichts anderes möglich ist, überlegt er, seine Hausverwaltung von seinem Rechtsanwalt akzeptieren zu lassen, wäre aber für eine andere Möglichkeit sehr dankbar. AW: unberechtigte Warnung vor der Hausverwaltung - wie sichert man die Gelassenheit? Im Beispiel kommt die Stille von drinnen, d.h. der Pächter muss sich nicht so aufbringen.
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