Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Urheberrechtsgesetz Strafen
Copyright Recht Strafen91 Urheberrechtsgesetz (UrhG), Intervention.
Bei einer Intervention nach 86 Abs. 1, 90b, 90c Abs. 1 oder 90d Abs. 1 wird eine Strafe von bis zu sechs Monate oder eine Geldbuße von bis zu 360 Tagen verhängt. Die Einmischung ist jedoch nicht geahndet, wenn es sich lediglich um eine unerlaubte Duplizierung oder eine unerlaubte Festnahme einer Vorlesung oder einer Vorstellung für den eigenen Bedarf oder kostenlos auf Auftrag für den eigenen Bedarf eines anderen Nutzers handelte.
Dementsprechend wird eine Person bestraft, die als Eigentümer oder Geschäftsführer eines Betriebes einen solchen von einem Mitarbeiter oder Bevollmächtigten innerhalb des Betriebes verübten Zugriff nicht unterlässt. Bei einer Straftat nach Absatz (1), (1a) oder (2) wird eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt.
a) Das Strafrecht wird vom Richter des Gerichts erster Instanz eröffnet.
Was für eine Bestrafung kannst du hier erwarten?
Wird beim File-Sharing, d.h. beim Datenaustausch über das Netzwerk, das Copyright verletzten, kann dies zu einer Vertragsstrafe führen. Ein Urheberrechtsverstoß durch File-Sharing kann zu einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren führen. Anstelle einer solchen Tauschbuße wird in Deutschland jedoch in der Regel eine Verwarnung mit Unterlassungsverpflichtung ausgesprochen.
Gibt es eine Bestrafung für das Teilen von Dateien? Das ist kein Thema, solange es sich nicht um kopiergeschützte Dateien wie z. B. Film, Ton träger oder Buch handeln. Werden jedoch illegale Vervielfältigungen solcher Arbeiten über einen Filesharing-Dienst zum Download bereitgestellt, kann eine Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzungen auferlegt werden.
Derjenige, der solche urheberrechtlich geschützte Arbeiten ohne Genehmigung vertreibt, kann belangt werden. Ein Urheberrechtsverstoß beim File-Sharing sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die unrechtmäßige Verbreitung von Musiktiteln, Spielfilmen, Büchern oder anderen Arbeiten ist kein Bagatelldelikt und mit recht hohen Strafen verbunden, wie Sie im Nachfolgenden näher erlernen werden.
Was ist als Bestrafung für Tauschbörsen nach § 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu erwarten. Bei Tauschbörsen gibt es diese drei Verstöße gegen das Urheberrecht. Der Gesetzgeber schreibt auch eine Buße vor: Das Geldstrafe: Der Gesetzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ein solcher Anschlag bestraft werden kann. Gibt es immer eine Bestrafung für das Teilen von Dateien? Allerdings ist die Strafverfolgung in solchen Faellen recht rar, so dass eine Bestrafung in Deutschland wahrscheinlicher ist.
Der Warnhinweis ist eine privatrechtliche Massnahme zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Ein Grund dafür, dass jemand wegen File-Sharing eine Warnung bekommt, ist die lukrativere Versendung einer Warnung als ein Vorfall. Infolgedessen kam es zu einer Zunahme der Tauschbörsentätigkeit von Kanzleien, die auf die Warnung vor solchen Urheberrechtsverstößen spezialisierten.
Im Regelfall wird trotz der entsprechenden Rechtsgrundlage keine Vertragsstrafe für Tauschbörsen geschuldet. Statt dessen werden in Deutschland Abmahnschreiben versandt. Wenn sie eine solche Warnung erhalten, sollten sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sie über das weitere Verfahren unterrichten kann.