Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Beleidigung durch Chef
ChefbeleidigungArbeitsgesetz: Wenn Sie den Chef beleidigen, können Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - entlassen werden.
Verstöße und Tatsachenvorwürfe können zur fristlosen Beendigung führen. Fragen: "Meine Tocher hat in einem Interview mit einem Kollegen abfällig über ihren Chef gesprochen. Das hat der Chef nun durch einen Dritten gelernt und bedroht den Rücktritt. Eine Beleidigung des Bosses ist ein Grund zur Entlassung?" Sachverständiger Ulrich Goldschmidt: Schwere Beschimpfungen des Unternehmers, die in formaler und inhaltlicher Hinsicht eine beträchtliche Ehrenverletzung für den Betreffenden darstellen, können eine ausserordentliche ordentliche Auflösung ohne Einhaltung einer Frist begründen.
Allerdings stellt das BAG auch fest, dass die Gegebenheiten, unter denen die fraglichen Aussagen gemacht wurden, zu beachten sind (Urteil vom 10.12.2009, Az.: 2 AZR 534/08). Wenn dies z.B. in einem geheimen Arbeitsgespräch stattfand, kann daraus nicht ohne weiteres ein Kündigungsrecht erwachsen. Geheimhaltungserklärungen unterliegen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, das durch das GG garantiert wird.
In diesem Falle kann der Mitarbeiter darauf vertrauen, dass seine Aussagen nicht übertragen werden. Überraschend grosszügig ist das BAG auch, wenn der Mitarbeiter später die Verschwiegenheit hebt und den Inhalt des Gesprächs weiterführt oder dem Chef mitteilt. Ein anderes kann nur zutreffen, wenn der Mitarbeiter die Schweigepflicht selbst kündigt, z.B. indem er einen Kollegen am Arbeitsplatz beleidigt und weiß, dass der Kollege den Auftraggeber über die Beleidigung informiert.
Rechtsanwalt Ulrich Goldschmidt ist geschäftsführender Gesellschafter (hier).
Gefeuert wegen Beleidigung des Chefs unter Kolleginnen und Kollegen? Was?
Jeder, der seinen Chef in einem persönlichen GesprÃ?ch mit einem Mitarbeiter beschimpft, muss mit einer schnellen Entlassung gerechnet haben. Doch nicht immer muss der Unternehmer auf diese Mittel zurückgreifen. In diesem Fall wurde ein Mitarbeiter von seinem Auftraggeber entlassen. Einer der Gründe des Arbeitgebers war, dass er den Direktor in einem Interview mit einem Mitarbeiter beschimpft haben soll.
Zudem soll der Mitarbeiter gesagt haben, der Direktor sei homosexuell gewesen. Der Mitarbeiter hat dies jedoch nicht akzeptiert, sondern eine Kündigungsschutz-Klage erhoben. In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Nienburg am 15.05.2014 - 2 Ca 28/14 entschieden, dass die Entlassung des Mitarbeiters wegen der behaupteten Beleidigung seines Chefs unzulässig ist. Sowohl bei schwerwiegenden Beschimpfungen als auch bei der Geltendmachung unrichtiger Fakten über den Chef kann in der Regel eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Erwägung gezogen werden.
Das muss aber nicht unbedingt der Fall sein, wenn diese Aussagen in einem persönlichen GesprÃ?ch zwischen Berufskollegen gemacht wurden. Die Tatsache, dass es sich um ein diskretes GesprÃ?ch gehandelt hat, ist darauf zurÃ?ckzufÃ?hren, dass diese Aussagen in einem privaten GesprÃ?ch gemacht wurden. Beschimpfungen von Vorgesetzen oder Mitarbeitern - auch in Gestalt der sonst übliche Verleumdung - sind in der Regel nicht zu dulden.
Ganz anders verhält es sich jedoch, wenn Aussagen in einem Vertrauenskreis gemacht werden. Der Gerichtshof weist zu Recht darauf hin, dass die Beschäftigten hier ein Recht auf Intimität haben. Allerdings sollten die Mitarbeiter aufpassen, da sich die Bewertung an den Umständen des Einzelfalles orientiert. Man sollte vor allem davon Abstand nehmen, Beiträge in Social Networks wie z. B. Google zu beleidigen.
Die " Freundinnen " von Facebooks zählen nach der jeweiligen Rechtssprechung nicht zu diesem Vertrauenskreis.