Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung einer Wohnung durch Mieter
Beendigung einer Wohnung durch den Mieter
Mieten:: Ab wann kann ich ohne Vorankündigung absagen?
Ich kann nicht erwartet werden, dass ich mit meiner Gastfamilie in dieser Wohnung wohne. Das bedeutet, dass die Wohnung einem neuen Mieter nicht angeboten werden kann. Also kann ich ohne Vorankündigung abmelden? "fragte Silvana T. Es ist nicht so leicht. Zur fristlosen Kündigung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen: Ein schwerwiegender Fehler in der gemieteten Wohnung muss vorhanden sein, den der Mieter nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne beheben kann.
Wenn ein Mieter die Wohnung zwingend verlässt, sollte er zuerst den Mietvertrag durchlesen. Wenn die Wohnung mehrfach im Jahr gekündigt werden kann, ist eine regelmäßige Kündigung die sichere und optimale Lösung. Wenn Sie vor dem Beendigungsdatum umziehen möchten, können Sie sich frühzeitig von Ihren Vertragsverpflichtungen lösen, wenn Sie dem Mieter einen neuen Mieter zur Verfügung stellen.
Kann der Mietvertrag auf Dauer nicht ordnungsgemäß gekündigt werden und ist das Risiko gegeben, dass kein neuer Mieter gefunden wird, gibt es im Rahmen des Mietrechts neben dem Austritt aus dem Mietvertrag weitere Möglickeiten. Der wütende Mieter sollte nicht überstürzt handeln, sondern gut überlegt sein. Welche Maßnahmen sind für die Mieter sinnvoll?
Zunächst muss geprüft werden, ob ein gravierender Fehler vorlag. Das gilt, wenn der Mieter nicht mehr in der Wohnung bleiben kann. Bei Silvana T. gibt es keinen gravierenden Nachteil. Natürlich muss der Hausherr das defekte Gerät so schnell wie möglich auswechseln. Beim Mieter Peter H. ist das anders: "Bei jedem Niederschlag tritt massives Regenwasser durch das Hausdach, und unser Wohnzimmer wird im Handumdrehen zum Schwimmbad.
"Das ist für jeden Mieter unzumutbar. Der Mieter muss dem Mieter den Fehler so schnell wie möglich mitteilen. Wenn dieser nicht umgehend darauf eingeht, kann Peter H. den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist durch eingeschriebenen Brief auflösen. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Mieter den Kündigungsgrund eindeutig angeben.
Das Kündigungsschreiben wird mit Eingang beim Eigentümer rechtskräftig. Der Mieter kann dann den Mieter auffordern, die Wohnung sofort zu übergeben. Der Mieter kann in diesem Falle jedoch vom Leasinggeber "Kündigungsentschädigung" einfordern. Jakob M. ist in einer ganz anderen Situation: Seit dem Unfall des einzigen Rentners auf dem Rad ist er stark behindert.
Dadurch ist es ihm unmöglich, seine Wohnung im vierten Obergeschoss zu betreten, da das ehemalige Wohnhaus keinen Aufzug hat. Jakob M. lebt seit dem Unglück bei seiner Krankenschwester. Seitdem hat er die Hoffnungen auf eine Rückkehr in seine Heimat aufgeben. Jakob M. kann jedoch laut Mietvertrag seine Wohnung aufgrund eines festen Vertrages nicht für weitere zwei Jahre auflösen.
Ein gravierender Fehler der gemieteten Sache ist in diesem Falle nicht vorhanden. Ganz im Gegenteil: Die Wohnung ist gerade saniert worden und gibt keinen Grund zur Beanstandung. Nichtsdestotrotz hat Jakob M. eine Möglichkeit. Gibt es " wesentliche " Umstände, die das Mieten für den Kündiger "unzumutbar" machen, kann das Mieten jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Jakob M. kann den Mietvertrag aus "wichtigen Gründen" beenden, da der Schaden unvorhersehbar war und die Unfallfolgen von Dauer sind. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Mieter in solchen Fällen nicht lange warten, den Mietvertrag unter Angabe "wichtiger Gründe" beenden und das aufgetretene Risiko detailliert beschreiben. Falls die Beteiligten die finanziellen Konsequenzen der Kündigung nicht untereinander ausgleichen können, bestimmt der Haftrichter eine entsprechende Abgeltung.
Es wird oft umstritten, ob es sich um einen "schweren" Fehler im einzelnen Fall oder um einen "wichtigen" Anlass handelt. Häufig nimmt der Hauswirt eine solche außerordentliche Kündigung nicht an und der Mieter muss über die Berechtigung der Kündigung nachdenken. Die wirtschaftlichen Konsequenzen können auch dann zu einer Diskussion führen, wenn der Mieter die Kündigung anerkennt.
Häufig ist ein Wohnortwechsel jedoch gar nicht nötig. Silvana T. beispielsweise kann ihrem Besitzer eine kurzfristige Lieferfrist (in diesem Falle höchstens eine Woche) für den Austausch der Ausrüstung setzen. Sollte der Hausherr nicht reagieren, kann er dies selbst tun - natürlich auf eigene Rechnung. Sollte der Hausherr nicht gewillt sein, die Baumaßnahmen einzuleiten, kann der Mieter ihn dazu drängen.
Für Jakob M. ist die Lage etwas komplizierter. Es ist kaum möglich, den Hausherrn zu bitten, einen Aufzug zu installieren. Es macht jedoch Sinn, mit dem Wirt zu sprechen. Möglicherweise gibt es bald eine Wohnung im Erdgeschoss.