Abmahnung wegen Unpünktlichkeit

Vorsicht bei Unpünktlichkeit

Der Vermieter kann den Vertrag wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen kündigen. Wird die Abmahnung z.B. wegen Unpünktlichkeit ausgesprochen, muss dies nach Tag und Stunde angegeben werden. XING: Vorsicht wegen ungenügender Bedruckung?

Die Kündigung wegen ständiger Unpünktlichkeit ist daher unzulässig, wenn zuvor nur eine Abmahnung wegen sexueller Belästigung erfolgt ist.

Abbruch wegen Arbeitsplatzverzögerung

Pünktlichkeit kann viele Ursachen haben, und es ist wahrscheinlich jedem schon einmal untergekommen. Denn: Unpünktlichkeit kann sich nicht nur nachteilig auf die Betriebsabläufe, sondern auch auf das Betriebsklima auswirkt. Wenn Sie bei der Arbeit auftreten müssen, wird dies nach Vorschrift oder auch direkt im Anstellungsvertrag festgelegt. Wenn der Mitarbeiter diese wesentliche Verpflichtung nicht einhält und oft nicht pünktlich ist, kann dies zur Entlassung des Mitarbeiters geführt haben.

Ab wann ist eine Verzögerung selbst verschuldet? Ab wann ist eine Verzögerung nicht selbst verschuldet? Ist bei Verspätungen mit Lohnfortzahlungen zu rechnen? Ja. Warnung vor Unpünktlichkeit? Ab wann ist eine Verzögerung selbst verschuldet? Aber auch verkehrliche Gründe für Verspätungen liegen in der Regel in der Verantwortlichkeit des Mitarbeiters, da er das Wegrisiko übernimmt und auf Hindernisse auf dem Weg zur Arbeitsstätte zählen und diese planen muss (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.2001 - Az. 1 Ca 1273/01).

Welche Ausnahmeregelungen es gibt und in welchen Ausnahmefällen Sie im Falle einer Verzögerung keine Sanktion von Ihrem Arbeitgeber erwarten können, hier nachlesen. Ab wann ist die Verzögerung nicht selbst verschuldet? Eine Verzögerung ist in einigen Faellen zu entschuldigen. Das hängt davon ab, ob es vernünftige Gelegenheiten für den Mitarbeiter gibt, rechtzeitig zur Arbeitsleistung zu kommen.

Wenn ein Mitarbeiter, um eine Verzögerung zu vermeiden, ein 30 EUR teures Auto nimmt, anstatt wie üblich den Reisebus zu benutzen, kann das in Ordnung sein. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, am Tag zuvor anzukommen und die Nacht in einem Hotel zu verbringen, um am folgenden Morgen rechtzeitig zur Arbeitsstätte zu kommen.

Andere Ausnahmefälle, die der Mitarbeiter nicht zu vertreten hat und für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann, sind unvorhergesehene Vorkommnisse, wie die Beteiligung an einem Straßenverkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Erste Hilfe oder unangemeldete Arbeitskämpfe. Plötzlicher, unvorhersehbarer Wintereinbruch, Sturm oder Überschwemmung können auch vom Auftraggeber als Entschuldigung für die Verzögerung akzeptiert werden.

Gleiches trifft zu, wenn Mitarbeiter sich um Familienangehörige sorgen müssen, die unerwartet betreut werden müssen und deshalb zu lange zur Arbeitsstätte kommen. Wurden Sie von Ihrem Auftraggeber gewarnt oder entlassen, obwohl Ihre Verzögerung nicht Ihre eigene Schuld war? Ist bei Verspätungen mit Lohnfortzahlungen zu rechnen? Ja. Deshalb ist es manchmal nicht leicht zu beurteilen, wann die eventuelle Unpünktlichkeit eines Mitarbeiters selbst verschuldet ist oder außerhalb der Kontrolle des Mitarbeiters ist.

Die Berechtigung zur Entgeltfortzahlung im Falle einer Verzögerung ist maßgeblich vom Verzugsgrund abhängig. "Kein Job, kein Lohn", heißt es im Arbeitsgesetz. Die Ausnahmeregelungen in Sachen Verspätungen werden hier erörtert. Beruht die Verzögerung auf sachlichen Erwägungen, übernimmt der Mitarbeiter das Reiserisiko und muss es selbst tragen, da davon ausgegangen wird, dass die Prävention einen grösseren Kreis von Personen gleichermassen einbezieht.

Der Mitarbeiter erlischt somit sein Recht auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Abwesenheitszeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter für die Verzögerung verantwortlich sind oder nicht. Erst wenn die Gründe für die Verzögerung beim Mitarbeiter vorliegen und dieser kein Verschulden hat, besteht der Vergütungsanspruch und der Auftraggeber darf die Löhne nicht kürzen.

Warnung vor Unpünktlichkeit? Bei einer einmaligen Verspätung während vieler Dienstjahre ist in der Regel keine Abmahnung zu befürchten, da der Mitarbeiter den bei geringfügigem Verschulden nicht garantierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten hat. Nur häufige Unpünktlichkeit kann daher mit einer Abmahnung bestraft werden, um den Mitarbeiter auf seine Pflichtverletzung aufmerksam zu machen.

Wo eine Warnung berechtigt ist, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Wenn Sie an der Rechtmässigkeit einer Abmahnung zweifeln, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, um dagegen zu vorgehen. Schliesslich können nach einer Abmahnung weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht erfolgen. Falls Sie an einer Warnung zweifeln, können wir Ihnen mit guten Ratschlägen weiterhelfen.

Selbstverständlich sollten Sie alle Vorkehrungen treffen, um Unpünktlichkeit zu umgehen. Wenn Sie jedoch nicht in der Lage sind, pünktlich zur Stelle zu sein, wenden Sie sich sofort an Ihren Vorgesetzten. Eine rechtzeitige Kündigung kann bei Bedarf eine Abmahnung vereiteln. Es kann nach mehreren Verzögerungen und vorherigen Abmahnungen notwendig sein, das Anstellungsverhältnis wieder leicht unpünktlich zu beenden.

Selbst Kündigungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sind im Einzelnen möglich, wenn der Mitarbeiter keine Einblicke hat und schlichtweg weiter nicht pünktlich ist. Ein angestellter Friseur hat beim Landesarbeitsgericht Ludwigshafen (Arbeitsgericht Ludwighafen am Rhein, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - Az.: 2 Ca 420/10) Klage erhoben, da ihr Arbeitgeber sie wegen wiederholter Verzögerungen fristlos entlassen hatte.

Aufgrund der langen Verzögerungszeiten des Klägers hätten die Mitarbeiter oft auch ihre Mandanten mitübernehmen müssen, was ebenfalls zu einer beträchtlichen Beeinträchtigung des Tagesgeschäftes geführt hat. Wenn Sie jedoch ein gutes Arbeitsklima wünschen und lästige Warnungen Ihres Arbeitsgebers vermeiden wollen, sollten Sie in der Regel auf Termintreue achten.

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