Rauchmelder wo Pflicht

Nebelmelder bei Bedarf

Wohin sie installiert werden müssen, wer sie kaufen und warten muss: ein Überblick. Rauchmelderanforderung 16 Länder auf einen Blick| Status 2018 In allen 16 Ländern besteht die Rauchmeldepflicht für den Wohnbereich. Die Rauchmeldepflicht für private Haushalte ist in den Bauvorschriften des betreffenden Landes festgelegt. Sie gibt an, wer den Rauchmelder installieren soll und welche Zimmer ausgestattet werden sollen. Für alle Länder gilt: Neu- und Umnutzungen müssen von den Eigentümern mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.

Die Bauherren sind auch verpflichtet, bestehende Gebäude auszurüsten, aber es gibt Übergangszeiten, in denen Rauchmelder installiert sein müssen. Bisher galt die Rauchmeldepflicht nur für Neu- und Umnutzungen, nicht für bestehende Gebäude. Mit einem Klick auf Ihr Land können Sie herausfinden, wie die Rauchmeldepflicht in Ihrem Land ist.

Wann ist die Rauchmeldepflicht anzuwenden und wer muss das Recht nach den Landesbauordnungen durchsetzen? Wie kann man Rauchmelder erstehen? Finde die passende Empfehlung zum Kauf von Rauchmeldern mit nur einem Mausklick. Erfahren Sie, wie und wo Sie Rauchmelder richtig installieren. Mit nur fünf Arbeitsschritten zur optimalen Instandhaltung und Inspektion. Einbau und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohngebäuden oder Mehrfamilienhäusern.

rekapitulieren

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Bayrischen Bauverordnung und des Baukammergesetzes (Drucksache 16/13683) wurde am 25.09.2012 dem bayrischen Parlament vorgelegt. Die Novellierung dieses Gesetzentwurfs vom 25.09.2012 (Drucksache 16/13736) fordert die Aufnahme einer Rauchwarnmeldepflicht. Das Gesuch regelt die Aufnahme des nachfolgenden Absatzes in Artikel 46 BayBO (Wohnungen): und Kinderzimmern sowie den Gängen zu den Gemeinschaftsräumen muss je ein Rauchmelder vorhanden sein.

Der Rauchmelder muss so installiert oder installiert und bedient werden, dass Feuerrauch rechtzeitig aufgedeckt wird. Der Wohnungseigentümer ist dazu angehalten, jede einzelne Ferienwohnung bis zum Stichtag des Jahres 2017 zu möblieren. Das Amendment zu Artikel 46 BayBO ist am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass der Einsatz von Rauchmeldern in neuen Gebäuden in Bayern ab dem 01.01.2013 rechtlich vorgeschrieben ist.

Das Bayerische Innenministerium als oberstes Bauamt hat im Jänner zusätzliche "Hinweise zur Rauchwelderpflicht für Wohnungen" (siehe Download im rechten Kasten) veröffentlicht. Unter anderem wird in dem Brief präzisiert, dass die Übergangszeit bis zum 31.12.2017 für neue Wohneinheiten und Bauten mit einem offiziellen Baustart vor dem 01.01.2013 gelten soll.

Mehr zum Thema