Wo sind Rauchmelder Pflicht

Hier sind Rauchmelder obligatorisch

Der nachrüsten muss, bis wann und wie Brandmelder in den Wohnräumen installiert werden. Die Pflicht zur Ausrüstung von Appartements mit Rauchmeldern ist in Deutschland in den Landesbauordnungen der Länder festgelegt. Die Pflicht zur Ausrüstung von Appartements mit Rauchmeldern ist in Deutschland in den Landesbauordnungen der verschiedenen Staaten verankert. Alle 16 Staaten haben ab dem Jahr 2016 die Ausrüstung von Appartements mit Rauchmeldern für "Neubauten und umfassende Umbauten" durchgesetzt. Berlin hat seine Bauvorschriften letztmals im Sommer 2016 geändert.

Korridore, durch die Fluchtwege aus Gemeinschaftsräumen verlaufen, müssen je über einen Rauchmelder verfügen.

Auch in einigen Ländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen) müssen andere Gebiete einen Rauchmelder haben. Es gibt unterschiedliche Regeln, wer (Eigentümer = Mieter) zur Installation und "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" (= Wartung) verpflichte. Das Ende der Übergangszeit, bis zu der die Rauchmelder eingebaut werden müssen, ist ebenfalls in den einzelnen Bauordnungen anders festgelegt.

Mit der Maus über dem Namen des Landes wird der Anwendungsbereich und das Ende der Übergangszeit für die Ausstattung vorhandener Appartements mit Rauchmeldern angezeigt.

Brauchen Sie Rauchmelder?

Brauchen Sie Rauchmelder? Ein Grund für die Aktion war sicherlich ein Feuer in Backnang, bei dem 8 Menschen ums Leben gekommen waren. Wieviele Rauchmelder werden pro Appartement gebraucht? In den nachfolgenden Räumlichkeiten sind Rauchmelder nach baden-württembergischer Bauordnung vorgesehen:

Erholungsräume, in denen Menschen wie vorgesehen übernachten und Gänge, die durch die Fluchtwege von Erholungsräumen verlaufen, müssen mit je wenigstens einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Diese Verpflichtung besteht daher beispielsweise auch für Pflegeheime, Kindertagesstätten mit Schlafgelegenheiten und Unterkünfte. Die Verpflichtung besteht aber auch hier für Gebrauchseinheiten. Von wem werden die Rauchmelder installiert und betrieben?

Installation: Der Besitzer des Hauses / der Ferienwohnung ist für die Installation der Rauchmelder mitverantwortlich. Betrieb/Instandhaltung: Der Bewohner/Mieter ist für die Instandhaltung, d.h. den Austausch der Batterie, die regelmässige Überprüfung des Rauchmelder und die Instandhaltung mitverantwortlich. Ausgenommen hiervon ist, wenn die Übernahme der Instandhaltung durch den Betreiber vertraglich geregelt ist. Die Rauchmelder sind preiswert.

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