Rauchmelder wo

Der Rauchmelder, wo

Es wird empfohlen, alle Wohn- und Hobbyräume mit Rauchmeldern auszustatten. Ein Rauchmelder reicht nicht aus. Vor der Installation Ihres Rauchmelders sind wichtige Informationen, Hinweise und Tipps zu beachten. Durch Rauchmelder konnte die Zahl der Brandtoten in Deutschland gesenkt werden.

Rauchemelderpflicht Bayern 2018 - Welche Zimmer sind obligatorisch?

Rauchermelderpflicht Bayern Kontroll: Is there a control for the Rauchmelderpflicht Bayern? Bayerns Rauchwarnmelderpflicht Strafe: Besteht die Gefahr einer Bestrafung bei Verstoß gegen die Rauchwarnmelderpflicht? Ein Rauchmelder ist bereits installiert: Besitzer von bestehenden Häusern, Mehr- und Mehrfamilienhäusern und Appartements sind ab dem 01.01.2018 gesetzlich dazu angehalten, Zimmer, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausstatten.

Grundbesitzer können sowohl den Anschaffungspreis als auch die Kosten für die Installation von der Mehrwertsteuer abziehen, Eigentümer-Nutzer nur die Einrichtungskosten. Wartungsarbeiten werden vom Betreiber, d.h. vom Pächter, gemäß der gesetzlichen Rauchmeldepflicht durchgeführt, es sei denn, der Betreiber hat sich dafür zu verantworten. Die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sollte einmal jährlich durch ein Wartungsprotokoll dokumentiert werden, um dies im Notfall gegenüber Versicherungsgesellschaften oder Erziehungsberechtigten vorzuweisen.

Um die Rauchmeldepflicht in Bayern müssen Sie sich als Bewohner zunächst nicht kümmern. Die Vermieterin (Bayerische Bauordnung) hat dafür zu sorgen, dass in den vorgegebenen Räumlichkeiten funktionstüchtige Rauchmelder installiert werden. Sollte der Pächter jedoch die Deadline bis zum 01.01.2018 versäumen, sollte er zu seiner eigenen Absicherung darauf hinweisen.

Jedoch ist der Pächter für die spätere, regelmässige Pflege verantwortlich. Inwiefern dies im Einzelnen geschehen soll, muss zwischen Mietern und Vermietern geklärt werden. Wird für die Instandhaltung von Rauchmeldern ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt, kann dies der Anmietung zugeordnet werden. Die Rauchmelder sollten einmal im Jahr auf ihre Funktionalität geprüft werden.

Als Nachweis für einen eventuellen Schadenfall sollte dann das geschriebene Rauchmelderprotokoll geführt werden. Die Rauchmeldepflicht soll in erster Linie die Nachtsicherheit für die Anwohner gewährleisten, daher entfällt sie für Geschäftsräume, Büroräume, Arztpraxen, Hotelanlagen, Sondergebäude oder Treppenhäuser und Flure. Spezielle Gebäude wie Alten- und Pflegeheime und Schlafsäle erfordern Rauchmelder, wenn sie über individuelle Appartements verfügen.

Für die Altersversorgung und für die Hotellerie mit mehr als zwölf Gästebetten beschließt die Bauaufsicht selbst. Grössere Hotelbetriebe mit mehr als 30 Gästebetten unterstehen der Beherbergungsverordnung (BStättV) mit speziellen Alarm- und Feueralarmanforderungen.

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