Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Geschäftsschädigendes Verhalten Muster
Warnung: Geschäftsschädliches Verhalten MusterBeispiel: Warnung
Nachfolgendes Verhalten Ihrerseits führt dazu, dass wir Sie auf die Erfüllung Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten hinweisen. Ihre Pflichtverletzung können wir jetzt und in der Zukunft nicht akzeptieren. Ein Exemplar dieses Schreibens wird in die Mitarbeiterakte aufgenommen. Ein weiteres Exemplar dieses Schreibens liegt dem Gesamtbetriebsrat vor. An dieser Stelle bestätige Ich, die vorhergehende Warnung für Wissen.
Die Abmahnung ist nicht Gegenstand der betrieblichen Mitarbeit (BAG, in: AP Nr. 2 bis § 87 BetrVG 1972 BetriebsbuÃe). Der Anspruch auf Abmahnung kann erlöschen, wenn der Mitarbeiter nach einer Fehlverhaltenszeit von längere vertragsgemäß gehandelt hat oder der/die ArbeitnehmerIn weitere Pflichtverletzungen ohne Einwände akzeptiert und sich daher zur Fortsetzung der Dienstverpflichtung von längere bereit erklärt hat.
Es gibt jedoch keine Ausschlußfrist, innerhalb derer ein Mahnschreiben an erklärt zu richten ist (BAG vom 15.01.1986, in: DB 1986, S. 1075).
Unternehmensschäden (Arbeitsrecht)
Liebe Experten, mein Projektmanager hat die von mir erstellte Projektdokumentation sinnvoll verändert, ohne diese Veränderungen als solche zu kennzeichnen. Ich habe gesagt, dass innere Fehler vorhanden sind, der Projektmanager hat diese in äußere Fehler umgewandelt (d.h. der Kunde ist verantwortlich). Diese Unterlagen muss der Projektmanager dem Auftraggeber in einem Gespräch als "Dokumentation von XXX" zukommen lassen.
Anschließend informierte ich den Auftraggeber über meine tatsächlichen Angaben in der genannten Unterlage. Ich werde nun beschuldigt, mein Geschäft zu beschädigen, weil ich den Auftraggeber auf innere Fehler aufmerksam gemacht habe. Bei diesen inneren Mängeln und für die unbefugte Veränderung meiner Unterlagen habe ich gerichtliche Nachweise. Was sind die Massnahmen des Auftraggebers wie Abmahnung, rechtzeitige Beendigung, außerordentliche Beendigung, Entschädigung, ggf. rechtlich einklagbar oder kann ich das Verhalten des Projektmanagers als Anlass zur fristlosen Beendigung nutzen?
Liebe Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Fragen, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten werde: Die Entscheidung, welche Massnahmen rechtlich durchführbar sind, richtet sich danach, was richtig gewesen wäre. Im Prinzip sind Sie an die Weisungen Ihres Arbeitgebers gebunden und an die Treue gebunden. Du hast kein direktes Rechtsverhältnis zum Auftraggeber (ich gehe davon aus, dass dies aufgrund deiner Daten geschieht), sondern bist von deinem Auftraggeber mit dem Auftrag beauftrag.
Ihr Projektmanager ist somit zeichnungsberechtigt und kann Ihre Arbeiten in modifizierter Form an den Auftraggeber weitergeben. In der Außenbeziehung mit dem Auftraggeber gelten die Arbeiten als Unterlagen Ihres Auftraggebers. Mir ist bewusst, dass Ihr Ansehen in Ihrer Industrie wahrscheinlich auch davon abhängig ist, dass Ihnen ein Auftraggeber eine gewisse Kompetenz zuweist.
Daher sollten Sie Ihren Projektmanager bitten, dem Auftraggeber die Änderung des Inhalts mitzuteilen. Inwieweit Sie überhaupt einen Schadenersatzanspruch gegenüber Ihrem Auftraggeber gehabt hätten, der mindestens von der tatsächlichen Bewertung abweicht, ist von den Gegebenheiten des Einzelfalles und der entsprechenden Industrie abhängig.
In dieser Hinsicht war Ihr Bestreben, vom Auftraggeber nicht als "unfähig" wahrgenommen zu werden, sondern im Widerspruch zu den primären Arbeitgeberinteressen. Sie sollten Ihrem Auftraggeber nur dann "in den Rücken stechen", wenn ein Verstoß gegen das Gesetz oder das Risiko krimineller Aktivitäten vorliegt. Ich denke, ein Warnschreiben ist vorstellbar. Es sollte jedoch nicht ausreichen, den Arbeitnehmer zu entlassen, es sei denn, es treten weitere Vorfälle ein.
Inwiefern Sie den Fall als Anlaß für Ihre eigene außerordentliche Beendigung nutzen können, ist davon abhängig, welche Folgen es für Sie gehabt hätte, wenn der Irrtum in der Dokumentierung unangefochten bliebe, d.h. in welchem Ausmaß Ihr Ansehen in der Industrie beschädigt worden wäre. Wenn Sie mit dem Arbeitsrecht des Arbeitsgebers zu tun haben oder eine eigene Entlassung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich erneut von einem lokalen Anwalt detailliert über alle damit zusammenhängenden Gefahren auseinandersetzen.