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Arbeitgeberdarlehen
ArbeitgeberdarlehenBaufinanzierungen: Das Arbeitgeberdarlehen
Beteiligungskapital ist ein heißer Feger für die meisten Menschen, die bereit sind zu finanzieren, da sie in der Regel nicht genug gespart haben. Entsprechend werden oft Familienkredite in Anspruch genommen und eine einzige Quelle des Geldes wird in der Regel außer Acht gelassen: der Unternehmer. Arbeitgeberdarlehen haben eine lange Geschichte, die bis ins hohe Alter zurückreicht. Das hat den großen Nachteil, dass keine Bearbeitungskosten anfallen und die Entscheidung in der Regel rasch getroffen wird.
Arbeitnehmer eines Unternehmens haben prinzipiell keinen Anspruch auf ein Arbeitgeberdarlehen. Durch die langjährige Arbeit entsteht jedoch ein vertrauensvolles Verhältnis. Der eigene Auftraggeber ist dabei eine gute Adresse für diejenigen, die für ein Bau- oder Kaufprojekt zusätzliche Mittel benötigen. Der Vollzug korrespondiert in etwa mit dem konventionellen Arbeitgeberdarlehen. Das Arbeitgeberdarlehen hat für den Kreditnehmer den Nachteil, dass die Vertragskonditionen mit dem Auftraggeber aushandelbar sind.
Er enthält alle wesentlichen Regelungen, die auch in einem konventionellen Konsumentenkreditvertrag enthalten sind. Die Bezeichnung "Arbeitgeberdarlehen" ist in einer Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Oktober 2008 aufgedruckt. Diese Verordnung betrifft auch alte Verträge. Dieses Dekret ist von großer Wichtigkeit, weil es den Mindestzins abgeschafft hat. Dies bedeutet, dass 96% der Staffelzinsen in die Ermittlung einbezogen werden, um zu ermitteln, ob ein kalkulatorischer Ertrag vorlag.
Das Zinsguthaben wird also zum Lohn hinzugerechnet. Das bedeutet, dass 176 EUR pro Jahr besteuert werden. In diesem Falle würde es jedoch keine Steuer geben, da ein steuerbarer Nutzen erst ab 44 EUR pro Kalendermonat (526 EUR pro Jahr) gemeldet werden muss. Sollten jedoch zusätzliche Sachbezüge entstehen, sollte das Verfahren überprüft werden.
Aufgrund der nachgeordneten Sicherung oder nur der Sicherung über den Gehaltszettel gilt das Arbeitgeberdarlehen als Ersatz für Eigenkapital.
Arbeitgeber-Darlehen in der Lohnbuchhaltung
Das Bundesfinanzministerium hat ein weiteres Anschreiben zur Besteuerung von Arbeitgeberdarlehen veröffentlicht (BMF-Schreiben - IV C 5 - S 2334/07/0009 - vom 20. Juni 2015). Eine Arbeitgeberdarlehen besteht, wenn der Mitarbeiter vom Dienstgeber oder von einem Dritten aufgrund des Arbeitsverhältnisses überwiesen wird und dieser Geldtransfer auf einem Kreditvertrag aufbaut.
Erwirbt der Mitarbeiter durch ein solches Arbeitgeberdarlehen Zinsvergünstigungen, sind diese steuerpflichtig. Gehaltsvorschüsse werden nicht als Arbeitgeberdarlehen angerechnet (gelten nur dann nicht als Arbeitgeberdarlehen, wenn eine andere Regelung über die Lohnzahlungsbedingungen besteht). Ein richtiger Kredit ist nicht das, was wir wollen.
Die Löhne fließen nicht, die Löhne fließen. Die durch Arbeitgeberdarlehen erhaltenen Zinszahlungen sind Sachleistungen. Als solche sind sie steuerpflichtig, wenn die Höhe der am Ende der Lohnzahlungsfrist noch nicht zurückgezahlten Kredite 2.600 Euro überschreitet. Berechnungswerte und einzuhaltende Grenzen: Leistungen aus Sachleistungen sind einkommensteuerfrei, wenn die monetäre Gesamtleistung pro Kalendermonat 44 (inkl. MwSt.) nicht überschreitet.
Aus einem Arbeitgeberdarlehen, das lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher seits zu berücksichtigen ist, ergibt sich nur dann ein Zinsgewinn, wenn die vom Mitarbeiter zu zahlenden Zinsen unter dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Marktzinssatz liegen. Dabei ist zwischen einer Wertermittlung nach 8 Abs. 2 EG V (Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen") und einer Wertermittlung nach 8 Abs. 3 EGV (Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen") zu differenzieren, wenn der Unternehmer nicht durch Kreditgewährung "Handel" betreibt (Industrieunternehmen, Handelsbetrieb, Gewerbebetrieb, also kein "Finanzunternehmen").
sofern der Unternehmer Kredite derselben Kreditart und - mit Ausnahmen der Verzinsung - zu denselben Bedingungen (insbesondere Kreditlaufzeit, Zinsbindungsdauer, Tilgungszeitpunkt) hauptsächlich an Dritte außerhalb des Unternehmens gewährt und der Steuervorteil nicht nach § 40 StG abzugsfähig ist. Dies gilt nur für Kreditinstitute oder "Finanzunternehmen". Die monetäre Leistung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Staffelzinssatz für Vergleichsdarlehen am Lieferort und dem im jeweiligen Fall vereinbarten Zins.
Eine Ausleihung ist insofern vergleichsweise gut, als sie im Kern dem Arbeitgeberdarlehen gleicht, und zwar vor allem hinsichtlich der Art des Kredits (z.B. Wohnungsbaudarlehen, Konsumentenkredit/Ratenkredit, Überziehungskredit), der Darlehenslaufzeit und der Zinsbindungsdauer. Der Referenzzinssatz für die ganze Vertragsdauer ist immer der bei Abschluss des Arbeitgeberkredits geltende Zinssatz. Falls die Zinsbedingungen des gleichen Darlehensvertrags nach Beendigung der Zinsfeststellung erneut festgelegt werden, muss der Vorteil der Verzinsung wiederhergestellt werden.
Die Grundlage für den festgestellten Vorteil muss der Dienstgeber als Beleg für das Gehaltskonto behalten. Der Vereinfachung halber können zur Bestimmung des Staffelzinssatzes die letzten von der Deutsche Bundesbank publizierten effektiven Zinsen - also die gewogenen Durchschnittszinsen - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendet werden. Bei Verwendung dieser Zinsen kann ein Disagio von 4% angesetzt werden.
Beispiel: Der monetäre Nutzen wird gemäß der rechten oder rechten Tabellenspalte bewertet. Abhängig von der Entscheidung des Arbeitgebers. Mit der Rückzahlung des Kredits muss der kalkulatorische Ertrag für die verbleibende Schuld nachgerechnet werden! Eine Exceltabelle zur Kalkulation von Arbeitgeberdarlehen steht Ihnen hier zur Verfügung. Die Bestimmung des Sachvorteils aus der Gewährung eines unverzinslichen oder zinsgünstigen Kredits ist nach 8 Abs. 3 StG vorzunehmen, wenn: die Sachleistung nicht mit einem Pauschalsatz nach 40 gest.
Damit ist der Auftraggeber ein Kreditunternehmen. Die Bemessung des geldwerten Vorteils ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Effektivzins, der im Preisverzeichnis der kontoführenden Bankfiliale um 4 Prozent reduziert wird und den der Dienstgeber externen Endverbrauchern im allgemeinen Geschäft für Kredite einer vergleichbaren Darlehensart (Staffelzinssatz) bietet, und dem im jeweiligen Fall vereinbarten Zins.
Für die Ermittlung der Sachleistung kann ein Zuschuss in Höhe von 1.080 pro Jahr (Skontoabzug nach Maßgabe des Paragraphen 7 Abs. 3 EStG) geltend gemacht werden. Die Befreiung gilt nicht, wenn der Dienstgeber nur an verbundene Betriebe Kredite vergibt (H 8.2; offizielle Erläuterungen zu den Lohnsteuerrichtlinien). Erfolgt die Besteuerung des Sachvorteils aus der Gewährung eines unverzinslichen oder zinsgünstigen Darlehens auf Verlangen des Auftraggebers nach 40 EWStG, so ist der Steuervorteil nach Maßgabe des 8 Abs. 3 EWStG zu bemessen.
Gleiches trifft zu, wenn der Auftraggeber vorwiegend Kredite an Dritte außerhalb des Unternehmens vergibt. Beispiel: Im allgemeinen Geschäft stellt die Bank externen Debitoren gleichartige Kredite zu einem Effektivzins von 4,5 Prozent zur Verfügung. Die nachweislich günstigsten Zinssätze für Vergleichskredite am Lieferort wurden im Netz mit 4% (für eine Direktbank) errechnet.
Die Bank stellt einen Antrag auf Versteuerung gemäß 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Der monetäre Nutzen wird wie folgt bewertet: Der Zinszuschuss beläuft sich auf 2% (marktüblicher Zinsfuß 4% abzüglich des Zinssatzes des Mitarbeiters von 2%). Das bedeutet, dass die monetäre Leistung im Laufe des Kalenderjahres 3.000 (2% von 150.000 ) ausmacht.
Die Zinsvergünstigung des Mitarbeiters kann bis zu einem Betrag von maximal 1000 Euro versteuert werden (nur wenn das Limit nicht bereits an anderer Stelle im Laufe des Kalenderjahres erschöpft ist). Die Pauschalversteuerung deckt nur den Vorteil des Zinsvorteils aus einem Darlehensbetrag von EUR 5. 000 (2% von EUR 5.000 sind EUR 1.000).
Die Zinsvorteile aus dem verbleibenden Kreditbetrag von 100.000 sind einzeln zu besteuern. Es wird der Briefkurs des Auftraggebers herangezogen. Mit der Rückzahlung des Kredits muss der kalkulatorische Ertrag für die verbleibende Schuld nachgerechnet werden!