Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung in der Ausbildung wegen Krankheit
Abbruch der Ausbildung wegen Krankheitez-toc-section" id="Das sagt der Fachanwältin für Arbeitsrecht">Das ist es, was der Fachanwältin für Arbeitsgesetz sagt.....
Ist es möglich, dass ein Trainer einen Praktikanten wegen einer langen Krankheit ausbildet? Prinzipiell kann der Lehrende eine Ausbildung außerhalb der Bewährungszeit nur aus einem so genannten "wichtigen Grund" beenden. In einem solchen Falle muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wesentlichen Grunds beim Praktikanten eingehen. Sie muss außerdem in schriftlicher Form abgefasst sein und die Gründe für die Kündigung aufführen.
Ansonsten ist die Kündigung ungültig. Eine wichtige Kündigungsursache liegt nur vor, wenn dem Auszubildenden - unter Beachtung aller persönlichen Verhältnisse und unter Wahrung der beiderseitigen Belange - eine Weiterführung des Lehrverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Weiterführung des Ausbildungsbetriebes trotz zweimonatiger Erwerbsunfähigkeit sollte jedoch sinnvoll sein.
In jedem Fall dürfte es schwierig sein, diese operativen Bedenken nachzuweisen. Denn hier steht die Ausbildung als solche im Mittelpunkt. Auch in einem festen Anstellungsverhältnis kann eine Kündigung wegen Langzeitkrankheit in der Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine gesundheitliche Prognose für die weitere Entwicklung vorliegt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Juroren noch höhere Anforderungen an einen Praktikanten stellen.
Ist es aus einem gewichtigen Grunde notwendig, den Konzernbetriebsrat zu konsultieren? Vor der Kündigung ist prinzipiell ein bestehender Konzernbetriebsrat zu konsultieren. Gleiches trifft zu, wenn der Trainer vorhat, einen Praktikanten zu beenden. Die Kündigungsgründe müssen dem Konzernbetriebsrat bekannt gegeben werden. Die Entlassung muss jedoch nicht vom Gesamtbetriebsrat genehmigt werden - dies ist nur eine Vorbedingung, wenn Betriebsräte oder Jugend- und Ausbildungsbeauftragte entlassen werden -, damit sie im Bedarfsfall zustandekommt.
Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist ausreichend.
Dr. Auszubildender
Hallo, ich bilde mich seit August 2013 zum Groß- und Außenhandelskaufmann aus. Aber dann kam mein Vorgesetzter aus dem Nichts zu mir und brachte mich ins Lager, nämlich in den Eingangsbereich. Davor war ich drei Tage krankgeschrieben. Ich bin seit Anfang des Monats in der Warenannahme, ohne die Chance, wieder ins Amt zu kommen, sagte mir mein Vorgesetzter.
In den sechs Monaten im Eingang haben sich bei mir einige Tage der Abwesenheit angesammelt und mein Vorgesetzter will mich jetzt verlassen, falls ich wieder vermisst werde. Die wirkliche Schwierigkeit bei der ganzen Sache ist die Schwerbehinderung, die auch mein Vorgesetzter von vornherein kannte und mich trotzdem in den Empfang brachte.
Längere Distanzen und Stehzeiten bereiten mir Schwierigkeiten, und das ist auf lange Sicht nicht gut für mich. Fakt ist, dass ich durch die Arbeiten im Wareneingangsbereich nur so viele freie Tage angesammelt habe. Es ist auch eine Gewissheit, dass ich im Wareneingangsbereich viel zu viel gehen und herumstehen muss, aber ich bin nicht daran interessiert, wie es mir dort geht.
Ich muss mich unbedingt wieder zum Doktor begeben und mich einer Behandlung unterziehen, damit sich mein gesundheitlicher Zustand verbessert, andererseits habe ich wegen meines Rücktritts Bedenken.