Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mietkündigung wegen Ruhestörung
Beendigung des Mietverhältnisses wegen RuhestörungOft läutete sie in der Nacht an der Tür, lief im ganzen Hause herum und machte massive Geräusche. Die Alkoholikerin nahm die Entlassung nicht an und reichte eine Anklage ein. Der Mietvertrag wird ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt. Die Waffenruhe war durch die massive Lärmbelästigung so stark eingeschränkt worden, dass in diesem Falle eine außerordentliche Beendigung nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB zu rechtfertigen war.
Dabei ist es unerheblich, ob die Lärmbelästigung durch die Alkoholabhängigkeit des Mieters verursacht wurde. Noch wichtiger ist, dass andere Bewohner durch die Lärmbelästigung der Alkoholikerin in ihrer gesundheitlichen Verfassung betroffen sind. Darüber hinaus wurde die außerordentliche Beendigung durch den Geruch von Harn im Flur und die Verunreinigung durch Fäkalien und Harn nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB begründet.
Ab wann kann der Mietvertrag vom Eigentümer gekündigt werden? Im Falle einer außerordentlichen Beendigung durch den Leasinggeber muss ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund bestehen. So kann der/die VermieterIn den/die MieterIn z. B. nur dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn die dem/der MieterIn überlassene Mietwohnung vertragswidrig genutzt wurde oder wird.
Darüber hinaus kann der Leasinggeber den Leasingnehmer fristlos kündigen, wenn sich der Leasingnehmer in Verzug befindet oder der Mietzins ständig zu hoch bezahlt wird. Einen weiteren Kündigungsgrund stellt die im oben genannten Falle beschriebene Beeinträchtigung des häuslichen Friedens nach § 569 Absatz 2 BGB dar.
Sonderkündigungen wegen Ruhestörung
Und da ich immer noch keine Verbesserung erkenne, möchte ich die Ferienwohnung verlassen und mir eine neue aussuchen. Klicken Sie in dieses Eingabefeld, um es in voller Grösse darzustellen. Haben Sie bereits eine neue Ferienwohnung? es hilft Ihnen nicht, wenn Sie mit kürzerer Frist wirklich umziehen können, aber dann auf der Straße sitzen.
nach dem ich nun mehrmals mit Mietern gesehen habe, dass sie aufgehört haben, ohne bereits etwas Neuartiges zu haben und dann an einem gewissen Punkt ganz in Panik geraten sind, längere Zeit hierbleiben zu dürfen (was dann natürlich nicht ging, da der neue Pächter schon mit Säcken und Packen vor der Tür stand), würde ich mich zuerst bei Ihnen mit dem Wohnmarkt auseinandersetzen.
Ich kann mir nicht ausmalen, dass Sie den "Genuss" eines Sonderkündigungsrechtes genießen können. Haben Sie dann Lärmschutzprotokolle gemacht? Warum wollen Sie abheben, wenn Sie es jetzt schaffen, dass der Pächter über Ihnen entlassen wurde? ist es wirklich der neue Pächter oder ist Ihnen die Ferienwohnung mit der neuen Generation vielleicht nicht zu eng geworden?