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Arbeitnehmerschutzgesetz Arbeitszeit
Working Hours Act (Employee Protection Act)Arbeitsgesetz: Legt der Vorgesetzte die Arbeitszeit fest? - Stange
Unser Leser fragt: "Ich bin hauptberuflich als Assistent der Geschäftsleitung tätig und möchte meine Arbeitszeit aufschieben. Die Kindertagesstätte meiner Tocher ist um 16.00 Uhr geschlossen und ich bin jeden Tag auf die Hilfe eines Babysitters angewiesen, deshalb möchte ich, wie einige Kollegen in der Administration, lieber um 7.00 Uhr beginnen und um 15.30 Uhr enden.
Mein Anstellungsvertrag sagt nicht, wann ich arbeite. Darf ich meinen Vorgesetzten bitten, meine Arbeitszeiten anzupassen? Die Fachanwältin für Arbeitsrecht beim DGB, Marta Böning, antwortet: "Es gibt keine Patentrezept. Selbst wenn die Situation der Tagesarbeitszeit nicht in Ihrem Tarifvertrag festgeschrieben ist, kann es durchaus sein, dass Sie verbindliche Regelungen darüber haben, wie viel Freiraum die Mitarbeiter bei der Arbeitszeitgestaltung haben.
So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass die Arbeitszeit im Unternehmen als sogenannte Gleitzeitregelung gilt. Die Mitarbeiter müssen also während der Kernarbeitszeit "von-bis" präsent sein, können aber den Anfang und das Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb der sogenannten Schiebezone selbst mitbestimmen. Wenn zum Beispiel die Zeitzone für die morgendliche Arbeitszeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr eingestellt wäre, könnte Ihr Vorgesetzter nicht ohne weiteres fordern, dass Sie um 8.00 Uhr mit der Arbeitszeit anrücken.
Das Gleiche trifft zu, wenn in Ihrem Betrieb explizit festgelegt ist, dass jeder Mitarbeiter seine eigene Arbeitszeit während der Arbeitszeit im Betrieb mitbestimmen kann. Gibt es jedoch keine Arbeitszeitregelung und ist die Arbeitszeitsituation im Arbeitsvertrag nicht festgelegt, kann der Geschäftsführer diese vorgeben. Das wirft die Fragen auf, wie unentbehrlich Ihre Hilfe wirklich bis 16.30 Uhr ist und wie sehr Sie auf eine Verschiebung Ihrer Arbeitszeit angewiesen sind.
Sie haben daher kein Recht, die Tagesposition Ihrer Arbeitszeit nach Ihren Wünschen zu bestimmen. Eine fixe Arbeitszeit können Sie nur verlangen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit zugleich verkürzen - aber auch hier kann der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen nein dazu sagen. 2. Für Mitarbeiter, die Familienpflege betreiben, ist die rechtliche Situation nicht zufriedenstellend.