Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Ärzte
Warnende ÄrzteWarnungen vor Ärzten - Arztwarnung
Eine Warnung ist hier das wirksamste Disziplinarinstrument. Werbemaßnahmen sind nicht zulässig, wenn sie die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen einschränken. Ein hessischer Orthopädietechniker hat einen besonders schweren Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit gemacht: Die Rezepturen für Schuheinlagen übergab er nicht an den Betroffenen, sondern gab sie sofort an ein medizinisches Versorgungsunternehmen weiter.
Als Gegenleistung für eine Provision sollten sie dann ihren Kunden gewisse Leistungen oder Angebote unterbreiten. Ein Argument dagegen ist, dass der Patient nicht sehen kann, ob ein Doktor nur aus Kostengründen für ein bestimmtes Präparat wirbt. Darüber hinaus verbietet die berufsrechtliche Regelung den Medizinern, ohne ausreichenden Anlass die Überweisung von Patientinnen und Patienten zu bestimmten Leistungserbringern. Das gilt auch für die so genannte Überweisungspauschale: Kliniken bezahlen für die Aufnahme ihrer Patientinnen und Patienten einen Aufschlag.
So hatte das Universitätsklinikum Mainz beispielsweise für den ambulanten Einsatz seiner Patientinnen und Patienten eine Pauschale von 52 EUR zugesagt. Die Abmahnung war in diesem Falle nicht ausreichend; die Einweisung des Arztes wurde als letzte Berufung zurückgezogen. Dabei handelt es sich um "individuelle Gesundheitsleistungen", d.h. medizinische Dienstleistungen, die über den Versicherungsschutz hinaus gehen und von den Patientinnen und Patienten mitfinanziert werden.
Die Ärztin hatte den Patientinnen und Patienten ungebrauchte und unverdorbene Arzneimittelpackungen mitgebracht.
Führende Ärzte: Die Warnung als Vorbereitung auf Kündigung
Der Warnhinweis ist regelmäÃ?ig Voraussetzung für die Wirksamkeit für die unilaterale Auflösung von Arbeitsverhältnissen bei vertragswidrigem Handeln. Wenn eine notwendige Warnung ausbleibt, ist die Kündigung allein deshalb ineffizient. Oftmals ist daher die Warnung auch in Führungspositionen der Vorbote für das beabsichtigte verhaltensbedingte Kündigung und weniger deren eigentlicher Sinn, Mitarbeiter auf Verfehlungen zuweisen.
Oftmals werden unangenehme Leitärzte mit Warnungen fast überhäuft, um ihnen klarzumachen, dass sie nicht mehr sind erwünscht Dies sind jedoch häufig wirkungslose Warnungen, die gesetzlich nicht dazu angetan sind, die erwünschte im Vorfeld von Kündigung wiederzugeben. Der Warnhinweis hat eine Hinweis- und Meldungsfunktion. Zum einen muss der Betreffende der Warnung zweifellos zurückziehen können, was ihm zur Last gelegt wird und wie er sein künftiges Handeln zu gestalten hat.
Hier genügt wird es nicht, wenn die Warnung mit Stichworten, wie zum Beispiel Störung des Betriebsfriedens", â??Unzuverlässigkeitâ?? oder mangelnde Arbeitsbereitschaft "argumentiert. Die Arbeitgeberin muss den Mitarbeiter klar und eindeutig dazu mahnen, ein klar erkennbares Missverhalten gegenüber ändern zu unterbinden oder aufgeben. Weil sich nur so der Mitarbeiter gegen unbefugte Vorwürfe verteidigen kann.
Bereits hier ist es in vielen Fällen fehlen, weil Warnungen zu verallgemeinert sind. Zum anderen muss der Auftraggeber klarstellen, dass bei wiederholter Vertragsverletzung Inhalte oder Existenz von Arbeitsverhältnisses sind. Der Warnhinweis muss auch sein verhältnismäÃ?ig Häufig werden mehrere Vertragsverletzungen in Verwarnungen zugleich vorgebracht. Wenn eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverletzungen gestützt erfolgt, ist sie völlig unberechtigt, wenn nur eine der Obliegenheiten nicht vorliegt oder vor dem Gericht nicht nachweisbar ist.
Die Abmahnung muss dann aus der Personendatei unter vollständig gelöscht werden und kann nicht mehr partiell gepflegt werden. Unzählige Warnungen wegen ähnlicher Obliegenheiten, denen keine weiteren Folgeschäden folgten, können für den Auftraggeber nachteilig sein. Du schwächen die Warnungsfunktion der Warnung so, dass trotz einer weiteren Vertragsverletzung gekündigt nicht werden kann. Die Arbeitgeberin muss in diesen Fällen die vorgängige Abmahnung einer Kündigung besonders dringend veranlassen, um dem Mitarbeiter deutlich zu machen, dass weitere Zwangsverletzungen nun die Abmahnung einer Kündigung werden führen
Wenn der Oberarzt bei einem Kirchenarbeitgeber beschäftigt ist, sieht der Anstellungsvertrag häufig vor, dass bei Unstimmigkeiten aus dem Auftrag zunächst eine Kirchenschlichtungsstelle einzuberufen ist. Gleiches trifft auch auf die Warnungen von grundsätzlich zu. Vor den Schiedsstellen kommt es jedoch vor, dass diese Vorgehensweisen nicht zweckmäßig sind, eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit den auf die Kündigung von Arbeitsverhältnisses abzielenden Warnungen auffordert.
Auch nach der Zuständigkeit des Bundesarbeitsgerichtes ist es trotz einer Vergleichsklausel nicht notwendig, die Schiedsstelle zu verweisen oder an dem eventuell bereits vom Auftraggeber angestrengten Vergleichsverfahren teilzunehmen. Ist dies zweckmäßig und im speziellen Falle zulässig ist jedoch für jeder Arbeitsverhältnis und im einzelnen überprüft muss getrennt sein.
Dem Chefarzt steht als Antwort auf eine Warnung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Verfügung Einerseits kann er eine so genannten Gegenerklärung einreichen, die auch in der Akte enthalten sein muss, unabhängig davon, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Andererseits kann er die Entfernung und Rücknahme einer unberechtigten Abmahnung fordern und gerichtlich einklagen.
Letztendlich kann er die Warnung auch auf sich selbst abstützen.