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Arbeitsrecht überstunden
Überstunden im ArbeitsrechtWie sind Überstunden im Arbeitsrecht?
Mehrarbeit
Nachfolgend finden Sie Informationen zu privatrechtlichen Arbeitsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. die Beschäftigung in der Administration oder in Staatsbetrieben, unterliegen in der Regel eigenen Regelungen, so dass die folgenden Ausführungen für sie nicht oder nur bedingt ausreichen. Wofür sind Mehrarbeitszeiten? Über die tarifliche Zeit hinausgehende Arbeitszeiten sind Mehrarbeitsstunden. Die Vertragsarbeitszeit wird im individuellen Arbeitsvertrag, in einem GAV oder, falls erforderlich, in einem NAV festgelegt.
Mangels einer vertraglichen Arbeitszeitregelung sind die "Normalarbeitszeiten" gemäss OR ausschlaggebend (Art. 321c Abs. 1 OR). Die tarifliche Zeit ist auch für Teilzeitbeschäftigte wichtig. Zusätzliche Arbeitszeiten sind Mehrarbeit. Häufig wird jedoch auf Vertragsbasis vereinbart, dass nur Arbeitszeiten, die über die normale Arbeitsleistung hinausgehen, Anspruch auf Überstundenvergütung haben.
Ab wann gibt es eine Überstundenpflicht? Im Prinzip müssen die Mitarbeiter nur die vertragliche Arbeitsbelastung erbringen. In Ausnahmefällen sind sie jedoch gezwungen, Mehrarbeit zu leisten, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden (Art. 321c Abs. 1 OR): Notwendigkeit: Mehrarbeit muss erforderlich sein, z.B. weil ein ausserordentlicher Arbeitsaufwand erforderlich oder eilig ist.
Diese Bedingung besteht nicht, wenn durch die Einbeziehung bestehender Mitarbeiter oder eine verbesserte Arbeitsorganisation leicht Mehrarbeit zu vermeiden wäre. Kein erlei übermäßige Beanspruchung der körperlichen und geistigen Leistung des ArbeitnehmersDie Leistung von Mehrarbeit darf nicht zu einer übermäßigen Beanspruchung der körperlichen und geistigen Leistung des Mitarbeiters führen. Angemessenheit: Mehrarbeit muss für den Mitarbeiter in gutem Glauben zumutbar sein.
Die Angemessenheit von Teilzeitbeschäftigten muss berücksichtigt werden, dass sie neben der Teilzeitbeschäftigung weitere Pflichten haben können und Ruhezeiten: oder im Prospekt Arbeits- und Ruhezeit unter den nachfolgenden Links: Worin bestehen die Unterschiede zwischen Mehrarbeit und Mehrarbeit? Mehrarbeit ist definiert als Arbeitsstunden, die die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitsstundenzahl nach dem Arbeitsgesetzbuch überschreiten (Mehrarbeit hingegen ist definiert als Überschreiten der vertraglichen Arbeitszeit).
Nach dem Arbeitsgesetzbuch sind in großen Einzelhandelsbetrieben (mit mehr als 50 Beschäftigten) höchstens 45 Wochenarbeitsstunden für Industrie-, Büro-, Technik- und andere Beschäftigte sowie für Vertriebsmitarbeiter zulässig. Bei den anderen Unternehmen liegt die maximale Arbeitszeit bei 50 Wochenstunden (Art. 9 ArG). Beispiel: Ein Mitarbeiter in einem Industrieunternehmen arbeitet 52 Wochenstunden.
Die maximale Arbeitsleistung nach 9 ArG liegt bei 45 Arbeitsstunden, so dass dieser Mitarbeiter 7 Arbeitsstunden hat. Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 40 Std. werden zusätzlich 5 Std. Mehrarbeit berechnet. Mehrarbeit und Mehrarbeit sind insofern unterschiedlich, als die Vergütung von Mehrarbeit durch schriftliche Verträge ausgeschlossen werden kann, nicht aber die Vergütung von Mehrarbeit.
Das Arbeitsgesetzbuch enthält jedoch eine Beschränkung für Büroangestellte, technische und andere Angestellte sowie Vertriebsmitarbeiter in großen Einzelhandelsunternehmen: Ein gesetzlicher Vergütungsanspruch entsteht hier nur, wenn die Mehrarbeit mehr als 60 Arbeitsstunden pro Jahr beträgt (§ 13 Abs. 1 ArG). Zu welchen Bedingungen sind Mehrarbeitsstunden an den Mitarbeiter zu zahlen?
Begünstigte sind: Mehrarbeit, die vom Auftraggeber nicht explizit veranlasst wurde, wenn sie nach Treu und Glauben erforderlich war oder sein könnte (der Auftragnehmer muss den Auftraggeber jedoch informieren). Das gilt auch, wenn der Auftraggeber ohne Beanstandung Mehrarbeit akzeptiert.
Eine Entschädigung gibt es jedoch nicht, wenn: ein auf sie anwendbares GAV oder NAV einen Ausschluß vornimmt. Für Mitarbeiter in einer Führungsposition ist die Arbeitszeiten in der Regel nicht genau in Arbeitsstunden festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Erfüllung einer erhöhten Arbeitsbelastung durch das höhere Gehalt kompensiert wird, wodurch dies durch einen Vertrag geregelt werden soll.
Man kann auch in schriftlicher Form vereinbaren, dass Mehrarbeit ohne Aufpreis oder mit einem Aufschlag von weniger als 25% vergütet wird (natürlich ist auch ein erhöhter Aufschlag zulässig). Bei Mehrarbeit kann die Vergütung nicht durch einen Vertrag ausgeklammert werden. Wie werden Mehrarbeitszeiten kompensiert? Entschädigung durch Freistellung von der Arbeit von mindestens der gleichen Zeitdauer, wenn Angestellte und Unternehmer einwilligen.
Der Gesetzgeber sieht keinen Aufschlag für eine Vergütung mit Zeitaufwand vor. Diese Vergütung ist möglich, wenn sie entweder bereits im Anstellungsvertrag oder ohne eine solche Klausel vereinbart ist, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist, dass die Mehrarbeitsstunden durch eine Zeitvergütung anstelle einer Barvergütung vergütet werden (Art. 321c Abs. 3), so dass auf den Aufschlag von 25% oder auch die Vollvergütung für Mehrarbeit verzichtet werden kann.