Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Gründe Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Mietvertrag durch den VermieterOrdentliche Kündigung durch den Mieter:
den Mietvertrag als Pächter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Die Kündigung des Mietvertrages ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn es für den Vermieter nicht zumutbar ist, den Mietvertrag beizubehalten. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form und unter Angabe des Grundes für die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, andernfalls müssen alle formalen Voraussetzungen für die Kündigung des Mieters gegeben sein.
Die Kündigung muss deutlich machen, dass der Mieter das Sonderkündigungsrecht ausüben will. Der Mietvertrag muss beim Vermieter eingegangen sein und Sie sollten ihn nachweisen können. Eine solche fristlose Kündigung ist nahezu immer nur möglich, wenn der Mieter die andere Partei zuvor durch eine so genannte Verwarnung zum vertragsgemäßen Handeln auffordert und eine entsprechende Fristsetzung vornimmt.
Eine fristlose Kündigung muss dagegen sofort nach Bekanntwerden der Gründe für die Kündigung erfolgen. Obwohl diese ausserordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet wird, kann der Mieter trotzdem eine (kurze) Kündigungsfrist angeben, nach der er die Rückgabe der Ferienwohnung beabsichtigt. Der Gesetzgeber führt mehrere Gründe für eine fristlose Kündigung an: Die Kündigungsfrist beträgt drei Jahre:
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; auch andere Gründe können eine fristlose Kündigung seitens des Mieters begründen. Ein selbstkritischer Blick ist für den Mieter von Bedeutung. Schließlich muss ein Richter davon ausgehen, dass die Verletzung des Vertrages durch den Vermieter oder eine andere Beeinträchtigung des Mietverhältnisses so gravierend ist, dass vom Mieter nicht einmal erwartet werden kann, dass er den Mietvertrag bis zum Ende der ansonsten anwendbaren Frist aufrecht erhält.
Der Mieter muss sich der Konsequenzen einer Kündigung bewusst sein, aber auch, dass eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung zu Schadensersatzansprüchen des Mieters und anderen Benachteiligungen für den Mieter führt. Noch bevor Sie eine Warnung versenden, insbesondere bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, sollten Sie sich von Experten beraten lassen!
Beendigung durch den Vermieter / 2.1 Ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen | VerwaltungPraxis | Liegenschaften
Die Vermieterin kann den Mietvertrag aus wichtigen Gründen gemäß 543 Abs. 1 BGB ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Eine wichtige Ursache besteht, wenn unter Beachtung aller im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten, vor allem des Mieterverschuldens, und unter Beachtung der Belange beider Parteien die Fortführung des Vermietungsverhältnisses bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Kündigung des Vermietungsverhältnisses für den Vermieter nicht zu erwarten ist.
Diese neue Bestimmung, die durch das deutsche Mietengesetz 2001 eingeführt wurde, soll klarstellen, dass ein Mietvertrag nicht nur bei schuldhafter Vertragsverletzung des Mieters nach § 554a BGB a.F., sondern auch bei nicht zufälligem Handeln nach der früheren Gesetzeslage zu den 242, 626 BGB auflösbar ist. Kündigungsvoraussetzung ist daher nicht primär schuldhaft, sondern für den Geschäftspartner unzumutbar, so dass eine fristlose Kündigung im konkreten Fall auch ohne Verschulden des Partners möglich ist.
Der Mangel ist nur insofern relevant, als die Voraussetzungen für Unangemessenheit bei einem schuldhaften Handeln des Geschäftspartners größer sind als bei einem schuldhaften Handeln, d.h. der Umfang des Mangels ist bei der Abwägung der Interessen zu berücksichtigen. Unabhängig davon, dass es wohl kaum gleiche Tatsachen gibt, ist im Falle einer Streitigkeit immer damit zu rechnen, dass aufgrund des sehr "flexiblen" Konzeptes der Unangemessenheit in 543 Abs. 1 BGB auch von den Berufungsgerichten ganz anders beurteilt wird.
Nachfolgend können daher nur einzelne Fallbeispiele vorgestellt werden, bei denen die Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles das ausschlaggebende Entscheidungskriterium ist und ist. Wenn der Vermieter den Vermieter wegen ständig unrechtzeitiger Mieten bereits gemahnt hat, kann für eine fristlose Kündigung jedoch bereits eine weitere unrechtzeitige Mietenzahlung nach Mahnung ausreichen, da der Vermieter bei der Fortführung seiner unrechtzeitigen Zahlung nach Mahnung erkennt, dass er....