Abfindung Steuer

Abfertigungssteuer

Sind für eine solche Einmalzahlung Steuern fällig? Jeder Arbeitnehmer, der eine Entschädigung für den Verlust eines Arbeitsplatzes erhält, muss darauf Steuern zahlen. Aus steuerlicher Sicht sind Abfindungen nichts anderes als Gehaltszahlungen, auf die Einkommensteuer zu zahlen ist. Die daraus resultierende Steuer wird dann ermittelt. Die Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden nicht von einer Abfindung abgezogen.

Abfindung: Was sind die Vorschriften und was muss ich einhalten?

Mit einem Vergleich erwirbt sich das Steueramt regelmässig eine Goldnase. Eine Abfindung ist ohne Abzüge von der Sozialversicherung wie Renten-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung. Die Abfindung ist aber immer ein Teilausgleich für fehlende Löhne in überschaubarer Zeit, wird aber im Unterschied zu den Löhnen sehr oft als einmalige Abfindung ausbezahlt. Weil das Steueramt nicht zwischen Abfindungen und "normalen" Löhnen differenziert, geht es von einer regelmäßigen monatlichen Auszahlung dieses Betrages aus, was zu beträchtlichen Lohnsteuervergünstigungen führen kann.

Abfindung: Abgangsentschädigungen sind Geldleistungen, die der Mitarbeiter als Entschädigung für die mit der Kündigung oder dem Wechsel seines Beschäftigungsverhältnisses verbundenen Benachteiligungen erfährt. Eine zeitliche Verknüpfung zwischen dem Mittelzufluss der Abfindung und der Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist nicht notwendig. Abgangsentschädigungen können in einer Höhe, in Raten oder in kontinuierlichen Summen ausbezahlt werden.

Dies ist oft eine Frage der individuellen Verhandlung zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber. Leistungen zur Begleichung von vertraglichen Ansprüchen (z.B. Gehaltsrückstände), die der Mitarbeiter bis zum Kündigungszeitpunkt aus dem Arbeitsverhältnis erhalten hat, sind nicht Bestandteil der Abfindung. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Dienstgeber die Liquidation bei einer Abfindung einleitete.

Besteht ein Recht auf Entschädigung? Ein genereller Schadensersatzanspruch besteht in Deutschland nicht. Jedoch sind viele Unternehmer zu einer Abfindung im Zuge einer Aufhebungsvereinbarung berechtigt, wenn sie sich einen - oft langen und auf jeden fall kostspieligen - Besuch beim Arbeitsrichter einsparen.

Es gibt auch eine Vielzahl von Situationen, in denen Mitarbeiter einen wirklichen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Derartige anspruchsvolle Entschädigungsregelungen bestehen z. B. in den nachfolgenden Fällen: Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages "tauschen" Sie den Schutz Ihres Anstellungsverhältnisses gegen eine Abfindung. Je besser der Schutz Ihres Beschäftigungsverhältnisses, desto besser sind Ihre Aussichten auf eine Abfindung in der entsprechenden Summe.

Grundsätzlich ist hier eine ausführliche, grafische Gliederung nicht allgemein gültig, sondern gilt: Je besser der Schutz Ihres Beschäftigungsverhältnisses, desto früher ist der Auftraggeber zu einer entsprechenden Vergütung bereit. 2. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich zu versteuern - für Abgangsentschädigungen bestehen keine Freibeträge mehr. Es besteht jedoch die Gefahr der so genannten fünften Regel, da die Versteuerung von Abgangsentschädigungen in einem Jahr zu einer erheblichen Steuerbelastung führt.

Dies bedeutet, dass die Steuer so errechnet wird, als ob die Entschädigung über fünf Jahre hinweg ausbezahlt wurde. Dadurch wird die Steuerbelastung reduziert. Der steuermindernde Einfluss verringert sich jedoch mit dem Jahresentgelt. Alleinstehende Personen mit einem jährlichen Einkommen von 55.000 EUR oder mehr (verheiratete Personen ab 110.000 EUR) haben so gut wie keine steuerlichen Vorteile.

Der Trennungsrechner, der auch die Lohnersatzleistung einbezieht, errechnet die zu entrichtende Einkomensteuer. Durch die sozialversicherungsfreie Abfertigung verbleibt bei Abfertigungen mehr Restgeld als bei laufendem Betrieb. Inwiefern wird die Abfindung versteuert? Abgangsentschädigungen sind zwar nicht sozialversicherungspflichtig, aber vollständig abzugsfähig. Unter gewissen Bedingungen ist es jedoch möglich, eine Steuersenkung in Gestalt der so genannten fünften Regel (Zollsenkung) zu erhalten.

Bei der Vergütung muss es sich um eine Vergütung im Sinn von 24 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) handeln. Ab wann erfolgt die Abfindung? Die Abfindung besteht, wenn die Abfindung aufgrund der frühzeitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Der Ausgleich darf keine Kompensation für bereits erworbene Forderungen (z.B. unbezahlte Löhne) sein.

Die Einkommenskonzentration tritt ein, wenn die bei Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlten Vergütungen über dem durch die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses entgangenen Gehalt liegen. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn die Vergütung nicht mit dem laufenden Einkommen übereinstimmt und das Einkommen trotz Vergütung sinkt. Das Anstellungsverhältnis wurde vom Dienstgeber zum 1.12. 2016 gekündigt.

Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf eine Abfindung von EUR 500.000. Der Hauptzahlungsbetrag von 47,500 EUR wird im Monatsfebruar 2017 fällig. Konsequenz: Die Abschlagszahlung muss im Jahr 2016 vollständig besteuert werden, die Gesamtzahlung im Jahr 2017. Eine nachträgliche Zahlung nach einem gerichtlichen Streit mit dem Auftraggeber ist ebenfalls unbedenklich. Hinweis: Im Fall einer Zuzahlung müssen Sie bei Ihrem Steueramt einen anderen Steuerbescheid beantragen.

Mit der fünften Regel geht das Steueramt wie folgt vor: Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen (1 und 2) soll verfünffacht werden und entspricht der reduzierten Einkommenssteuer für die Vergütung (= Besteuerungsbetrag 3). Der zu ermittelnde Steuersatz für das Jahr der Abfindung ist die Höhe der Beträge 1 und 2.

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