Kann man Trotz Krankmeldung Arbeiten gehen

Arbeitet man trotz Krankheitsmeldung?

Darf ich früher wieder arbeiten, wenn ich mich fit fühle? Mehrarbeit, weil Sie noch arbeiten? Was ist ein Arbeitsunfall und was sollten Sie in diesem Fall beachten? Warum zum Arzt gehen, wenn Sie gesund sind? Wer ansteckend ist, sollte im Bett bleiben und nicht zur Arbeit gehen.

Arbeiter können trotz Krankheit zur Beschäftigung gehen

Stuttgart/München (dpa/tmn) - Viele sind sich nicht ganz klar, wie streng der Krankenstand eines Arztes gehandhabt werden soll. Handelt es sich um ein Verbot der Erwerbstätigkeit - oder dürfen Arbeitnehmer wieder arbeiten, wenn sie sich gesund sind? Dreierlei Frage und Antwort zum Thema: Können Arbeitnehmer zur Erwerbstätigkeit kommen, obwohl sie krank sind?

Ja, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler aus Stuttgart. Dies ist das eigene Sicherheitsrisiko des Mitarbeiters. Wenn der Arbeitnehmer von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitgebers Kenntnis hat, ist er in der Regel nicht verpflichtet, ihn nach Haus zu schick. Doch es gibt eine einzige Ausnahmeregelung, fügt Oliver Simon, Spezialanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, hinzu. Wenn ein Arbeitnehmer offenbar erkrankt ist und nicht arbeiten kann, muss der Auftraggeber ihn nach Haus zuweisen.

Und wenn der Angestellte zur Arbeitsstätte kommt und sich trotz Krankheit erkrankt? Nein. Wenn ein Angestellter sich für kerngesund und berufstätig befindet, genießt er auch den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft, sagt Simon. Können sich Unternehmer und Angestellte darauf einigen, dass diese trotz Krankheit ins Unternehmen kommen? Ja, erklärt Prof. Jobst-Hubertus Bauer.

Wenn sich der Mitarbeiter gesundheitlich wohl fühlen sollte, gibt es in der Regel kein Berufsverbot wegen des Krankenstandes. Er ist nicht dazu gezwungen, sich daran zu halten, wenn er es nicht spürt. Wenn er einen Tag lang zur Schule kommt und sich wieder unwohl fühlen sollte, kann er zu Haus sein.

Arbeitet er trotz Krankheit?

In Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Büros kämpfen die Menschen überall mit den Konsequenzen von Influenza und Erkältungen. Mitarbeiter, die trotz aller Krankheiten arbeiten, sind laut einer aktuellen Studie des GfK-Marktforschungsinstituts keine Ausnahme. Rund die Haelfte der Teilnehmer gab an, im vergangenen Jahr trotz aller Krankheiten fuer wenigstens eine ganze Woche lang zu arbeiten.

In den vergangenen zwölf Lebensmonaten blieben 46 Prozentpunkte der Umfrageteilnehmer nicht durchgehend zu Haus, wenn sie sich erkrankten. Fast 50 Prozentpunkte der Frau gehen gar krankgeschrieben zur Schule. Ist es überhaupt erlaubt, trotz Krankheit im Sekretariat aufzutauchen? Ist es möglich, vor dem Erlöschen der Berufsunfähigkeitsbescheinigung wieder zu arbeiten? Krankheitsurlaub ist kein Berufsverbot!

Im Mittelpunkt steht zunächst die Fragestellung, ob man überhaupt arbeiten darf, wenn man vom Doktor ein ärztliches Attest hat. Es gibt noch viele Mißverständnisse und Fehler bei der Fragestellung, wie bindend das Arbeitsunfähigkeitszeugnis (AU-Zertifikat) ist. Im Prinzip ist es Sache des Mitarbeiters zu entscheiden, ob er erwerbsfähig oder erwerbsunfähig ist.

Selbst wenn der Doktor glaubt, dass Arbeiten gesundheitsschädlich ist, kann der Mitarbeiter selber bestimmen, ob er zur Beschäftigung geht oder nicht. Der Krankenstand ist kein Berufsverbot. Das " gelbes Licht " bedeutet also nicht, dass die Mitarbeiter für den angegebenen Zeitpunkt nicht zur Beschäftigung kommen dürfen.

Zum einen wird festgestellt, dass ein Mitarbeiter derzeit arbeitsunfähig ist und zum anderen wird prognostiziert, wie lange diese Situation anhält. Es ist natürlich möglich, dass diese Vorhersage nicht eintreten wird und jemand früher wieder arbeiten kann. Selbst wenn der Doktor weiterhin falsch denkt, dass ein Doktor einen Arztbericht bei guter Gesundheit schreiben soll, gibt es weder im Arbeits- noch im Sozialgesetz so etwas wie ein "gesundes" Werkzeug.

Ansonsten kann aber im Einzelnen eine neue Prüfung vor Arbeitsbeginn Sinn machen, da ein Mediziner seinen Gesundheitszustand nicht richtig beurteilen kann. Die Versicherungsdeckung in der obligatorischen Haftpflichtversicherung deckt alle Aktivitäten für Mitarbeiter ab, die Teil des Arbeitsvertrags sind oder den Belangen des Arbeitsgebers entsprechen.

Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung gibt es daher auch dann eine Versicherung, wenn ein Angestellter trotz Krankheit frühzeitig seine Tätigkeit wieder aufnehmen sollte. Selbst wenn sich der Zustand der Gesundheit dann wieder verschlechtert, ist sowohl in der Unfall- als auch in der Krankenkasse der Schutz intakt. Selbstverständlich hat der Angestellte das Recht, sich für die ganze Zeit des Krankheitsurlaubs von der Beschäftigung fernzuhalten.

Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn erfordert immer die freiwillige Zustimmung des Arbeitnehmers. Auch die An- und Abreise in der obligatorischen Haftpflichtversicherung ist im Rahmen des Versicherungsschutzes enthalten. Bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit während des Krankheitsurlaubs empfiehlt es sich daher, den Dienstgeber vorab zu informieren. Tritt ein Arbeitsunfall erstmals auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit ein, ist klar, dass ein versicherter Wegeunfall in der Regel versichert ist.

Selbst wenn keine versicherungstechnischen Benachteiligungen zu erwarten sind, ist der Unternehmer im Hinblick auf seine Sorgfaltspflicht trotzdem für die Sicherheit seiner Mitarbeiter* verantwortlich. Wollen Mitarbeiter trotz Krankheit arbeiten, ist der Auftraggeber nicht zur Annahme der angebotenen Arbeit gezwungen. Sie hat eine Sorgfaltspflicht und darf nicht, wenn sie weiss, dass der Mitarbeiter nicht krank ist, unsachgemässe Arbeit verlangen oder gar bewusst annehmen.

Auch ist bereits beschlossen worden (OLG Hamm, Az. 17 SA 605/88), dass der Dienstherr den Dienstnehmer von der Erwerbstätigkeit abzubringen hat, wenn er weiss, dass "die Erwerbsunfähigkeit des Dienstnehmers nachweisbar ist. Den Arbeitgebern obliegt eine gesetzliche Verpflichtung sowohl gegenüber ihren Mitarbeitern als auch gegenüber Dritten, was zu einer erheblichen Haftpflicht führen kann.

Deshalb muss der Unternehmer das Recht haben, selbst zu bestimmen, ob ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall wirklich arbeitsfähig ist oder ob es besser ist, ihn nachhause zu schicken. Sollte sein Auftraggeber dies vorsätzlich zulassen und es kommt dann zu einem schwerwiegenden Unglück, dann kann er sich der Mitverantwortung sicher nicht entziehen.

Generell gilt: Wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter nicht in der Position ist, seine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, darf der Auftraggeber ihn auch nicht arbeitenlassen. Muß ich meinem Auftraggeber sagen, welche Erkrankung ich habe? Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt für die Beschäftigten ist die Frage, ob sie ihrem Unternehmen gegenüber offen legen müssen, an welcher Erkrankung sie derzeit erkrankt sind.

So können die Mitarbeiter selbst bestimmen, ob sie ihren Arbeitgebern sagen wollen, was sie erkranken. Die Arbeitgeberin befindet sich daher oft in einem Dilemma. Er möchte den Mitarbeiter zwar arbeiten lassen, muss aber seiner Sorgfaltspflicht nachkommen. Möglicherweise vergibt der Auftraggeber jedoch eine Aufgabe, die der Mitarbeiter trotz seiner Erkrankung sachlich managen kann, für die er hinreichend ausgebildet ist und die er auch ohne Risiko meistern kann.

Bei ansteckender Erkrankung schreibt die Sorgfaltspflicht natürlich vor, dass ein Mitarbeiter nicht für die gesamte Dauer des Krankenstandes arbeiten darf. Ärgerlich ist es immer, wenn Mitarbeiter wegen Krankheiten abwesend sind - aber die Variante, trotz Krankheiten zu arbeiten, ist nicht immer sinnvoll. Wer trotz aller Krankheiten berufstätig ist, nimmt eine gesundheitliche Beeinträchtigung in Kauf, hat ein erhöhtes Fehler- und Unfall- risiko und kann im Fall einer Infektion skrankheit sein.

Aber auch aus wirtschaftlicher Perspektive ist es in der Regel nicht sinnvoll, sich zur Krankheit zu bewegen, denn die Nachsorgekosten sind im Schnitt zehn Mal so hoch wie bei der Heilung von Mitarbeitern.

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