Fotolia Urheberrechtsvermerk

Copyright Hinweis Fotolia

Heute kann man billige Bilder über Microstock-Bildagenturen wie fotolia. de, gettyimages. de oder istockphoto bekommen. Er konnte auch ohne Angabe des Urhebers keinen Urheberrechtsvermerk setzen. de, Th.

Graf-fotolia. de, S. Bergmann-flickr. Alle auf dieser Website wiedergegebenen Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Copyright notice Simone Erdmann-Hüther, Mülheim an der Ruhr Artur-Jan Hüther, Mülheim an der Ruhr.

Copyright-Hinweis für Flyer?

Ist der Name auf den Flugblättern üblich erwähnt? Die Fotolia sagt, dass es nur dort passieren muss, wo es ist üblich Sie haben für für das Bild gezahlt. Photolia wäre nicht Fotolia, wenn sie sich nicht gegen jede Kleinigkeit schützen würden.... Verarsch dich nicht und mache deinen Flugzettel ohne Notiz!

Wenn jemand anderes das Bild bei Fotolia kaufte und für einen Prospekt benutzte, ist es dir scheißegal.... Jeder kann die Bilder verwenden und dann kommt es vor, dass die beiden das selbe Bild verwendet haben. Dürfen Auch Sie haben dafür gezahlt und von Fotolia rechtmäßig erhalten.

Der Name ist nur dann üblich, wenn Sie ein Foto unter einer anderen Adresse, nämlich gefällt, haben. Für Sie zahlen nicht für diese Fotos....... Deshalb müssen Sie hier den Name oder Autor eingeben.... Da gibt es noch Websites wie z. B. Pixelbay, diese Fotos sind unter der CC0-Lizenz, sind kostenlos und Sie müssen nichts eingeben und können die für alles nutzen......

Sie haben aber dafür gezahlt und dürfen das Foto verwenden, ohne Ihren Namen zu nennen.

Pixel.law Warnung trotz Copyright impressum

Der Gesetzgeber warnt im Auftrag des Photographen Benjamin Thorn die Benutzer des Fotolia-Aktienarchivs - zuletzt trotz einer bestehenden Liste im Aufdruck. Diese Warnungen erachten wir aus nachfolgenden Erwägungen als ungerechtfertigt. Rechtsanwaltskanzlei, die einem Benutzer von Fotolia-Fotos vorwirft, dem Photographen Benjamin Thorn keinen rechtssicheren Urheberrechtsvermerk gegeben zu haben, obwohl er den Urheberrechtsvermerk genau so entworfen hat, wie von Fotolia im Abdruck seiner Webseite ersucht.

Benjamin Thorn wurde von unserem Kunden, der eine große Anzahl von Fotolia-Bildern auf seiner Webseite verwendet, als Autor im folgenden Text genannt: Rechtlich ist dieser Copyright-Vermerk nicht ausreicht. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Vielzahl der weiteren Fotolia-Urheberrechtsvermerke im Abdruck keine klare Zuweisung des Autors zu seinem Schaffen sicherstellt.

Der bestehende Copyright-Vermerk verrät nicht, welches Bild Benjamin Thorn auf der Webseite erstellt hat. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass dem Betreffenden folgende Optionen für die Behebung der behaupteten Urheberrechtsverletzungen offen stehen: Nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist es zunächst richtig, dass der Autor die Offenlegung seines Werks als Schöpferin einfordern kann.

Der weiteren Begründung liegt dagegen die Passage der Lizenzbedingungen von Fotolia zugrunde, die ein Label im Aufdruck ausdrücklich als eine von mehreren erlaubten Optionen betrachtet. Das Nicht-exklusiv Downloadende-Mitglied sichert zu, dass es (ohne Beschränkung auf die vorstehenden Bestimmungen) keinen Anspruch auf Folgendes hat:

k ) Die Verwendung des Werks in einem editorischen oder publizistischen Kontext ohne Angabe folgender Urheberrechtshinweise auf dem Bildmaterial, im Abdruck oder einem bestimmten Bildnachweis: "©[Alias oder Namen des Fotografen] - Fotolia.com". "Durch die Markierungsmöglichkeit im Aufdruck ermöglicht Fotolia eine räumliche Trennung zwischen Lichtbild und Copyright-Vermerk - anders als beispielsweise der angeblich freie Wettbewerber Pixelio, der einen Copyright-Vermerk am Bildrand selbst oder am Ende der Seite benötigt.

Bei Fotolia hingegen kann der Benutzer wählen, ob er das Motiv oder den Aufdruck markieren möchte. Das Gesetz legt daher nahe, dass neben dem Löschen eines Bildes nur ein Copyright-Vermerk auf dem Motiv gesetzeskonform ist, das ist nicht richtig. Der Warnhinweis ist aber auch ungerechtfertigt, wenn Benjamin Thorn nicht als einer von vielen (Fotolia-)Fotografen im Abdruck von Webseiten benannt werden will, ohne dass sofort erkennbar ist, zu welchem Photo sein Copyright-Vermerk zählt.

Die sich aus 13 Urheberrechtsgesetz ergebende Befugnis, den Autor zu benennen, ist an sich unerlässlich. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Nennung des Copyrights, die im Einzelfall oder wie hier unter den vorgefertigten Fotolia-Lizenzbedingungen zu vereinbaren ist. Ist Benjamin Thorn, wie beansprucht, der Autor des betreffenden Photos, musste er sich beim Hochladen des Images gegenüber Fotolia dazu verpflichtet, jedem Interessenten ein Recht zur Nutzung des Images auf der Basis der Lizenzbestimmungen der Foto-Plattform einzuräumen.

So hat er die von Fotolia formulierten AGB für seine Geschäftszwecke übernommen, so dass ihm die Aufnahme der AGB zurechenbar ist ( "Ulmer/Habersack", in: AGB-Recht, Ausgabe Nr. 2011, 305 Rn: 28; Maaßen: Warnung vor fehlender Nennung von Autoren: Limits eines Business-Modells, GRUR-Prax 2013, 127 ff. Dabei ist es unerheblich, ob beim Aufrufen des Impressums ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fotografen und dem Bild besteht, z.B. durch Nennung der Bildnutzungsorte auf der Webseite.

Maßgebend ist jedoch nur der oben genannte Wortlaut der Fotolia-Lizenzbedingungen, die keine besonderen Anforderungen an die Beschriftung größerer Bildlisten im Druckwerk stellen. Die Fotolia FAQs regulieren auch keine besonderen Kennzeichnungsanforderungen. Die Fotolia hätte in ihren FAQs erklären können, dass Bildlisten anders gekennzeichnet sein sollten als Einzelbilder.

Es gibt jedoch keine besonderen Regeln in der Fotolia FAQ. Kurzum: Fotografen, die sich über die Fotolia-Richtlinien ärgern, dürfen keine Fotos über die Fotoplattform bereitstellen. In der Zwischenzeit hat unser Kunde die Anwaltskosten und den Schadenersatz an die Gegenpartei gezahlt, aber nur, weil Fotolia ihn vollständig entschädigt hat.

Zuvor hatte ich bereits darauf hingewiesen und bin nach wie vor davon überzeugt, dass Herr Thorn keine diesbezüglichen Forderungen hat, habe aber zugleich die Entschlossenheit des Kunden verstanden, die mit einem Zahlungsanspruch einhergehenden Risiken zu umgehen, da Fotolia die Kosten vollständig intern übernommen hat. Der Vorwurf, den Herr Thorn mir und Betreibern anderer Weblogs in mehreren E-Mails gemacht hat oder Spekulationen, dass mir mein Zutrauen durch den Kunden genommen wurde, ist unrichtig.

Diese Warnung erscheint uns ungerechtfertigt, da sie nicht den Lizenzbestimmungen von Fotolia entspricht. Erfahrungsgemäß werden Fotolia-Bilder sehr oft im Abdruck ohne Bezeichnung des Einsatzortes oder des Bildnamens markiert.

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