Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung wegen Ruhestörung Mieter
Beendigung wegen Ruhestörung MieterTrinkgelder für Mieter, die wegen ungebührlichen Verhaltens gekündigt wurden.
Beendigung des Mietverhältnisses ++ Rechtsanwalt Mietrecht ++ Berlin ++ Rechtsanwalt Bredereck: Kündigung wegen Ordnungswidrigkeit
Aufsatz von Alexander Bredereck, Berlin und Essen, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentum. Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Hauswirt wegen Ruhestörung bekommen? Sie sollten dann folgende Aspekte beachten: I. keine Zwangsräumung ohne Zwangsräumung. Wenn Sie in der Ferienwohnung übernachten, muss der Hauswirt zunächst eine Klage auf Zwangsräumung beim zuständigen Richter anbringen.
Dabei wird die Gültigkeit der Kündigung vom zuständigen Richter geprüft. Der Eigentümer kann ohne Klage auf Kündigung keine Kündigung einfordern. Ausweisung nur durch Vollstreckungsbeamte Der Hauswirt kann eine Zwangsausweisung nicht allein durchsetzen. Auch wenn eine Zwangsräumungsklage erhoben und durchgesetzt wurde, darf die Vertreibung nur vom Landvogt vorgenommen werden. Wenn sich der Mieter zwangsweise in den Wohnungsbesitz begibt, z.B. durch Austausch des Schlosses, begehen Sie in der Regel eine strafbare Hausfriedensbruchverletzung.
Als Mieter können Sie umgehend die Gendarmerie rufen. Die formalen Voraussetzungen für die Kündigung aufgrund von Lärmbelästigung sind nicht unwesentlich. In der Kündigung sind vor allem die Gründe für die Kündigung hinreichend zu beschreiben. Praktisch scheitert eine Vielzahl solcher Beendigungen an fehlenden Abmahnungen oder formalen Vorkehrungen.
Der Mieter muss die Gründe für die Kündigung im Räumungsverfahren nachweisen. Die Mieter haben somit gute Chancen, einen Räumungsvorgang zu erhalten und somit permanent in der Immobilie bleiben zu können. Spezialisierter Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumrecht Alexander Bradelkamp vertritt Mieter und Grundbesitzer im Rahmen von Störungen des Friedens bundesweit. 2. Die Fachanwältin für Rechtsanwälte ist unter der Telefonnummer 030/40004909 oder per E-Mail unter berlin@recht-bw.de. zu finden.
Das Berliner LG hat in einem jüngeren Verfahren entschieden, dass auch ein 35-jähriger Mietvertrag wegen plötzlicher familiärer Auseinandersetzungen und nächtlicher Lärmbelästigung ohne Einhaltung einer Frist kündbar ist (Urteil des LG Berlin vom 11. Februar 2011, Aktenzeichen: 67 S. 382/09).
Das Berliner LG hat in einem jüngeren Verfahren entschieden, dass auch ein 35-jähriger Mietvertrag wegen plötzlicher familiärer Auseinandersetzungen und nächtlicher Lärmbelästigung ohne Einhaltung einer Frist kündbar ist (Urteil des LG Berlin vom 11. Februar 2011, Aktenzeichen: 67 S. 382/09). Hier hatte eine Frau beträchtliche Auseinandersetzungen mit ihrer Frau, die auf einmal auftauchten und dann regelmässig fortgesetzt wurden.
Es hat nicht geholfen, dass die Pächterin und ihre Töchter nach Einreichung der Klage keinen weiteren Krach mehr machten. Das Berliner Landesgericht hielt die Kündigung jedoch nach wie vor für gerechtfertigt. Die Tatsache, dass die Lärmbelastung aufgehört hat und der Mietvertrag über 35 Jahre problemlos lief, wurde vom Richter zugunsten des Mieters nur anerkannt, soweit ihm eine Räumungszeit von ca. 3 Monaten eingeräumt wurde.
Mieter-Spezialist Rechtsanwalt Tipp: Nehmt Warnungen vor Störgeräuschen absolut ernst. Unter bestimmten Voraussetzungen hätte der obige Sachverhalt anders entscheiden können, allerdings ist es für den Mieter sehr riskant, sich einer Kündigung ohne Vorankündigung und einer Klage auf Räumung wegen anhaltender Lärmbelastung zu stellen. Geräuschbelästigungen detailliert dokumentiert. Mahnen Sie die lästigen Mieter und schicken Sie ihnen - wenn die Lärmbelastung nicht nachlässt - eine eindeutige Warnung.
Wenn die Lärmbelastung weiterhin besteht, können Sie den Mieter ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Es ist nicht notwendig zu akzeptieren, dass andere Mieter unter dem Geräusch gelitten haben - und daher möglicherweise eine Ermäßigung von Ihnen verlangen. Sie müssen immer vorsichtig eine Aktion zur Räumung vorzubereiten. Beantworte die Kurzfragen und drucke das Beendigungsschreiben aus, unterschreibe es und schicke es an den Wirt.