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Die Sabbatjahre im Öffentlichen Dienst
Zahlreiche Arbeitnehmer, sowohl im staatlichen als auch im privaten Sektor, möchten sich nach einigen Jahren im Berufsleben freinehmen, ohne auf die Sozialversicherung ihrer Beschäftigung verzichten oder unbezahlt beurlaubt sein zu müssen. Im Gegensatz zur Wirtschaft haben die Beamten und Tarifmitarbeiter auf Bundes- und Landesebene gute Aussichten auf ein Auszeitalter.
Früher oder später kommen die meisten Mitarbeiter mit dieser Situation zurecht. Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen wollen, aber eine Pause einlegen wollen, werden Sie schließlich auf die Möglichkeiten eines Urlaubs stoßen - ein spezielles Modell der Arbeitszeit, das Ihnen im Gegensatz zum unbezahlten Urlaub eine größere Freistellung von der Arbeit bei gleichzeitigem finanziellen und sozialen Schutz einräumt. Der Grundgedanke ist simpel - auch wenn die Durchführung für die Beamten und Tarifmitarbeiter auf Bundes- und Landesebene im Einzelnen anders gehandhabt wird.
Der Beamte oder das Beschäftigungsverhältnis dauert während des ganzen Auszeitalters an. Für Beamte erfolgt dies im Wesentlichen durch eine spezielle Altersteilzeitvereinbarung, für nicht leitende Mitarbeiter durch Einsparung von Zeitguthaben auf einem langfristigen Konto in Verbindung mit einer Altersteilzeitvereinbarung. Während 2003 noch 4,1 Prozentpunkte der privaten Wirtschaft ihren Mitarbeitern die Chance auf ein Sabbatjahr gaben, waren es 2012 noch 9,7 Prozentpunkte.
Noch weniger Arbeitnehmer unterzeichnen mit ihrem Auftraggeber oder ihrem Auftraggeber eine Freistellungsvereinbarung. Praktisch werden sie in der Regel zur Regenerierung und Neuausrichtung, zur Berufsausbildung oder für eigene Vorhaben oder familiäre Aufgaben eingesetzt. Im Gegensatz zur privaten Wirtschaft, wo die überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer mangels entsprechenden Ansprüchen kaum die Gelegenheit hat, eine Sabbatical-Vereinbarung abzuschließen, ist dies für die Beamten und Nicht-Führungskräfte auf Bundes- und Landesebene vergleichsweise leicht umsetzbar.
Bei der Einfuehrung und Vergabe von Forschungsaufenthalten in Deutschland hat der oeffentliche Dienst eine Pionierrolle uebernommen. Die Möglichkeiten von Freistellungen sind im Gesetz oder in Tarifverhandlungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geregelt: Obwohl behördliche Angelegenheiten dem nicht widersprechen dürfen, sind die meisten Beamten und Angestellten, die unter Tarifverträge fallen, prinzipiell berechtigt, eine entsprechende Übereinkunft zu treffen.
Die rechtlichen Grundlagen für Bundesbeamte und Tarifmitarbeiter sind unterschiedlich. Bei Bundesbeamten ist in 91 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in Verbindung mit 91 Abs. 1 im Wesentlichen die Durchführung von Freistellungen vorgesehen. Danach haben gehaltsberechtigte Bedienstete die Option, auf Wunsch in eine zeitlich begrenzte Altersteilzeit zu übergehen, bei der die Höhe der Arbeitszeiten auf bis zu 50 vom Hundert der regulären Arbeitszeiten verkürzt werden kann.
Dabei haben sie die Option, eine Vollzeitbeschäftigung während einer Teilzeitanstellung zu verlangen, um ihre angesammelten Arbeitszeitgutschriften durch spätere Freizeitgestaltung zu reduzieren. Vorraussetzung für die Genehmigung beider Gesuche ist, dass die behördlichen Bedenken der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Teilzeitarbeit und die Blockade der Befreiung nicht im Wege stehen.
Ein Sabbatical für Bundesbedienstete ist möglich aufgrund der Bestimmungen des Vereins. In § 6 des Fernsehgesetzes ist die reguläre Wochenarbeitszeit festgelegt. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ist für die Ermittlung des Mittelwertes der regulären Wochenarbeitszeit ein Zeitraum von bis zu einem Jahr heranzuziehen.
Zwar ist in der parallelen Norm in TV-L - dort auch 6 - ausdrücklich geregelt, dass ein größerer Zeitabschnitt als Grundlage für die Ausführung von Sabbaticals herangezogen werden kann, doch ist in TVÖD eine diesbezügliche Vorschrift nicht enthalten. Die gesetzliche Grundlage für ein Sabbatjahr ist daher in erster Linie nur 10 Abs. 6 TFV.
Danach kann der Dienstgeber mit einem Arbeitnehmer die Errichtung eines langfristigen Mitarbeiterkontos absprechen. Die etablierte Langzeitbilanz kann durch eine tarifliche Nebentätigkeit gemäß 11 FernsehöD aufgeladen werden. Denkbar ist auch die Bewilligung von Urlaub durch den Unternehmer gemäß 28 TÜV - aber hier ist der Urlaub unentgeltlich, und der Arbeitnehmer muss sich für die Dauer des Urlaubs prinzipiell auch selbst absichern.
In allen Bundesländern wurden für ihre Mitarbeiter Sabbaticalregelungen aufgesetzt. Staatsbedienstete im Staatsdienst können nach den Vorschriften der 63 Abs. 1, 64 des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) ein Sabbatjahr einlegen. 63 Abs. 1 LBG NRW erlaubt es Bediensteten, auf Gesuch hin in eine Nebentätigkeit zu übergehen, sofern die Interessen des Dienstes dem nicht zuwiderlaufen.
Gemäß 64 LBG NRW kann Teilzeitarbeit auf Gesuch hin auch in der Form gewährt werden, dass der Beamte für einen Zeitraum von drei bis sieben Jahren die Möglichkeit hat, die Arbeitszeiten auf zwei Dritteln bis sechs Siebentel der regulären Arbeitsstunden zu verkürzen, sofern er für zwei bis sechs Jahre in Vollzeit angestellt ist und danach für ein ganzes Jahr vom Dienst entbunden wird.
Gleiches trifft zu, wenn die beabsichtigte Befreiung weniger als ein Jahr beträgt. Das Regelwerk von TV-L ist etwas Sabbatical-freundlicher als das von Fernseher. "In § 6 Abs. 2 TV-L sind die "Sabbatjahr-Modelle" explizit genannte. In Abweichung vom Fernsehen kann daher für die Ermittlung der regulären Arbeitszeiten in den Ländern ein Zeitraum von mehr als einem Jahr herangezogen werden.
Deshalb sieht 6 TV-L die Moeglichkeit von mindestens kuerzeren Ausnahmen vor. Andernfalls unterliegen die längeren Freistellungsfristen ähnlichen Vorschriften wie für Bundesbedienstete, die unter Tarifverträge fallen. Gemäß 10 TV-L kann für Mitarbeiter ein Zeitwertkonto in der Art eines langfristigen Kontos angelegt werden. Nach § 11 TV-L kann eine vorübergehende Altersteilzeitvereinbarung getroffen und das langfristige Konto durch eine Vollzeitbeschäftigung aufgeladen werden.
In einer Befreiungsphase wird dann das eingesparte Zeitguthaben reduziert. Besondere Regelungen gibt es für angestellte Lehrer im nationalen Dienst, die in den Geltungsbereich des TV-L gehören. Sie sind in 44 TV-L festgelegt. 44 Nr. 2 TV-L sieht vor, dass die Regelungen des TV-L zur Arbeitszeitenregelung ( 6 bis 10 TV-L) für Lehrer nicht anwendbar sind.
Für die berufstätigen Lehrerinnen und Lehrer gilt daher die Regelung der 63 Abs. 1, 64 LBG NRW für Altersteilzeit und Jahresurlaub. Beamte "können" an einem Sabbatjahr auf der Grundlage von Teilzeitbeschäftigungen teilnehmen, sofern es keinen Konflikt mit offiziellen Anliegen gibt. Bei Nicht-Führungskräften kann ein langfristiges Konto in Verbindung mit einer befristeten Nebentätigkeit für ein Sabbatjahr angelegt werden.
Das bedeutet, dass nur die Reduzierung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten und die Einteilung innerhalb des festgelegten Arbeitszeitmodelles, z.B. Wochen- oder Monatslohn, geltend gemacht werden kann, nicht aber eine Einteilung in Monatsphasen der vollen Leistungserbringung und der vollständigen Arbeitsfreigabe. Der Abschluss von Sabbatical-Regelungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Auftraggeber oder Auftraggeber im öffentlichen Dienst steht in ihrem Einflussbereich.
Sie kann, muss aber nicht, dem Arbeitnehmer, ob in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis, besondere Regelungen für die Durchführung eines Urlaubsurlaubs gestatten. Jedoch ist der Auftraggeber oder die Arbeitgeberin nicht ganz unabhängig in seinen Entscheiden. Er muss in diesem Falle dem Wunsch des Mitarbeiters entsprechen. Es ist eine Einzelfallfrage, ob der Auftraggeber oder der Auftraggeber sein Wahlrecht richtig einhält.
Es gibt bereits im Rahmen von Forschungsaufenthalten einige Gerichtsentscheidungen, die eine Groborientierung bieten. Obwohl beide Entscheidungen die Bewilligung von Urlaub betreffen, finden die Ermessenskriterien prinzipiell auch auf die Bewerbung und Umsetzung von Urlaubsangeboten Anwendung. Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Anspruch eines Schuldirektors auf Teilzeitarbeit nach dem Sabbatjahrmodell abgelehnt, da dem Gesuch offizielle Bedenken entgegenstehen würden:
Wenn alle Bestrebungen, mit dem Auftraggeber oder mit Hilfe des Betriebsrates einen Sabbatvertrag abzuschließen, fehlschlagen, ist es je nach Sachlage sinnvoll, rechtliche Schritte einzuleiten.