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Krankmeldung trotzdem Arbeiten
Meldung einer Erkrankung funktioniert trotzdemGuten Tag, folgender fiktiver Fall: Mitarbeiter A ist erkältet und geht an einem Freitag zum Arzt.
Kann ich trotz Krankheit arbeiten?
Die Ärztin hat mich für eine ganze Weile krank gemacht. Mit Oliver Kieferle, Arbeitsrechtler: Hr. Kiefle ging davon aus, dass ich als Mitarbeiter für eine Arbeitswoche krank bin. Kann ich zur Arbeit gehen? Im Grunde genommen ja. Der Krankenstand ist kein Berufsverbot. Das " Arbeitsunfähigkeitszeugnis " - kurz "AU" genannt - des Arztes nimmt zwei Hauptaufgaben wahr:
Es ist eine Aussage, dass jemand zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, seine entsprechende Aktivität auszuführen. Es ist natürlich möglich, dass sich diese Vorhersage nicht erfüllt und jemand früher wieder arbeiten kann. Es ist so: Ein und dieselbe Erkrankung kann in einer Aktivität Erwerbsunfähigkeit auslösen.
Sollten wir wieder "gesund" sein, wenn wir uns früher als vom Doktor vorhergesagt wieder arbeitsfähig fühlen? Ansonsten kann aber im Einzelnen eine neue Prüfung vor Arbeitsbeginn Sinn machen, da ein Mediziner seinen Gesundheitszustand nicht richtig beurteilen kann. Muß ich meine Krankengeschichte/Diagnose offenlegen?
Auch für den Auftraggeber gibt es in der AU keine Diagnosen. Will der Mitarbeiter jedoch trotz der AU arbeiten, wird dies ohne knappe Erklärungen zur Diagnosestellung kaum möglich sein, da der Auftraggeber sonst keine Beurteilung abgeben kann. "Die Arbeitnehmerin muss ihren Auftraggeber über einen Krankenstand unterrichten. "Müssen Sie Ihren Dienstherrn über eine AU unterrichten, wenn Sie im Krankheitsfall arbeiten möchten?
Nach § 5 des Gesetzes über die Entlohnung muss ein Mitarbeiter eine AU für eine Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen vorweisen. Dieser Standard basiert jedoch auf der Regel, dass der Mitarbeiter die Erwerbsunfähigkeit zum Zwecke der Lohnfortzahlung nachweisen muss. Nichtsdestotrotz würde ich sagen, dass es eine vertraglich festgelegte Informationspflicht gibt, auch wenn der Mitarbeiter trotz der AU arbeiten will.
Weil der Unternehmer in der Lage sein muss, die sich daraus ergebenen Rechtsfolgen abzuschätzen, z.B. wenn der tatsächlich kranke Mitarbeiter erkrankt ist. Wäre zu befürchten, dass die AU den Mitarbeiter gefährdet? Für den Unternehmer ist dies ein Risiko, da er eine Sorgfaltspflicht hat.
Deshalb würde ich sagen: Ja, Sie müssen Ihren Auftraggeber über eine entsprechende Bescheinigung unterrichten. Dann muss er darüber nachdenken, ob er dem Mitarbeiter erlaubt, seine Arbeit trotz der AU zu verrichten. Gibt es spezielle Regeln für Infektionskrankheiten? Zunehmend für den Auftraggeber, denn seine Sorgfaltspflicht trifft auch auf Mitarbeiter des Mitarbeiters oder Dritte zu, die auch erkranken können.
Nehmen wir aber an, dass ein Lehrerin oder ein Lehrerin wegen der Influenza krank ist und trotzdem mit Fieber-Symptomen in die Schulen kommt. "Sie haben eine Sorgfaltspflicht: gegenüber dem individuellen Mitarbeiter, aber auch gegenüber seinen Mitmenschen. "Gelten die gesetzlichen Unfallversicherungen, wenn ich im Krankheitsfall zur Arbeit komme? Nehmen wir an, ich würde im Krankenstand arbeiten und Coke über den Firmenlaptop kippen....
Für Sachschäden am Vermögen des Unternehmers sind die Prinzipien der so genannten Arbeitnehmerhaftung anzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Krankheitsfall oder unter "normalen" Arbeitsbedingungen arbeiten. Wofür steht "Mitarbeiterhaftung"? Einfach ausgedrückt, der Mitarbeiter ist in der Regel nicht für leicht fahrlässige Beschädigungen haftbar.
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es jedoch durchaus sein, dass er den vollen Betrag zu zahlen hat. Welche weiteren besonderen Merkmale gibt es aus Sicht des Arbeitgebers? Prinzipiell wird die Fragestellung abgewogen, ob durch den Mitarbeiter verursachte Schadensfälle ersetzt werden sollen. Dabei spielt neben dem Verschulden des Mitarbeiters auch die "Risikobereitschaft" der Aktivität und die Höhe des Schadens eine wichtige Rolle. 2.
Es ist aber auch zu fragen, ob der Unternehmer das Wagnis hätte berücksichtigen müssen und es hätte versichern können. Andernfalls kann dies zu seinem eigenen Ungunsten sein, wenn er den Mitarbeiter für den von ihm angerichteten Sachschaden entschädigen will - eben weil er selbst Vorsorge hätte treffen müssen.
Gibt es eine Änderung in der Verantwortung des Arbeitgebers, wenn er von einem Krankenstand weiß, aber duldet, dass der Angestellte noch erwerbstätig ist? Wenn es sein Chef absichtlich zulässt und es dann zu einem schwerwiegenden Unglück kommt, dann kann er sich der Mitverantwortung nicht entziehen. Generell gilt: Wenn sich herausstellt, dass ein Angestellter nicht in der Position ist, seine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, darf der Dienstherr ihn auch nicht arbeitenlassen.
Aber wenn derselbe Taxichauffeur seinen abgebrochenen Zweig versteckt und auch nicht wiederzuerkennen ist, z.B. weil er keinen Abdruck hat? Das kann ich dem Auftraggeber natürlich nicht übel nehmen, denn er wußte nichts von der Berufsunfähigkeit und hätte nichts davon wissen sollen. Eine Störung könnte in der bewussten Beschäftigung eines Geschädigten oder Erkrankten liegen - aber das sind wiederum Einzelfallentscheidungen.
Versteckt der Taxichauffeur aus Ihrem Beispiel die Pause und damit die tatsächliche Erwerbsunfähigkeit so gut, dass sein Vorgesetzter sie nicht erkennt, dann ist wenigstens der Dienstherr nicht zu beschuldigen. Als Beratungsspezialist fungiert Oliver Kieferle, Anwalt in der Sozietät Wolff Schulze Kiefers, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in München (www.wsk-arbeitsrecht.com).