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Behinderung 50
Invalidität 50Wie kann ich dem Personenkreis der "begünstigten Behinderten" angehören?
In der Arbeitswelt kann es von Nutzen sein, wenn Menschen mit Behinderung zu den Nutznießern der Behinderung gehören. Die Anspruchsberechtigten der Invalidenrente haben Ansprüche auf Sonderleistungen, speziellen Entlassungsschutz und - soweit dies in Tarifverträgen, Arbeitsrecht oder Betriebsverträgen geregelt ist - zusätzlichen Urlaub. Arbeitgeber können Subventionen und Steuervergünstigungen für die Anstellung behinderter Arbeitnehmer erhalten; auch die Ausgleichssteuer ist nicht mehr zu zahlen.
Wie kann ich dem Personenkreis der "begünstigten Behinderten" angehören? Menschen mit einer Behinderung können sich an das zuständige Landesamt des Sozialministeriums wenden. Bei einem Invaliditätsgrad von mind. 50% wird ihnen die Begünstigung gewährt. Der Invaliditätsgrad wird von medizinischen Experten des Sozialministeriums festgelegt.
Österreichische Staatsangehörigkeit ist auch Bedingung für den Begünstigungsstatus. Es können sich auch Asylbewerber bewerben. Begünstigte von Behinderung können auch Menschen mit Behinderung sein, die eine Lehre oder eine höhere Dienstausbildung in Gesundheit und Pflege machen oder an einer Hebammenschule oder einer gleichwertigen Fachschule ausbilden.
Antragsberechtigt sind auch diejenigen, die nach dem Studium eine vorberufliche Tätigkeit ausüben. Darüber hinaus können sich Hochschulabsolventen in einem vorberuflichen Beruf bewerben. Die nicht begünstigt werden können? Spezieller Entlassungsschutz - der Arbeitgeber muss vor der Beendigung die Genehmigung des Invaliditätskomitees eingeholt haben.
Entlassungsschutz besteht jedoch erst nach einer gewissen Beschäftigungszeit: Bei bis zum 31.12.2010 abgeschlossenen Arbeitsverträgen tritt der Entlassungsschutz nach Ende des ersten Halbjahres in Kraft. Bei einem ab 1.1. 2011 neuen Arbeitsverhältnis wird der Entlassungsschutz erst nach 4 Jahren für Personen in Kraft treten, die bereits Begünstigte sind.
Ausgenommen sind Personen, deren Begünstigungsstatus innerhalb der 4-Jahres-Frist festgelegt wurde: Der Entlassungsschutz tritt auch für sie nach einem Zeitraum von 6 Monate ab Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses in Kraft. Bitte mitbringen: einen formlosen Gesuch, medizinische Bescheinigungen und den Nachweis der Staatsangehörigkeit. Hierdurch wird ein so genanntes Assessment-Verfahren angestoßen, in dessen Verlauf der Invaliditätsgrad von medizinischen Experten bestimmt wird.
Der Begünstigungsstatus wird durch einen Bescheid des zuständigen Landesamtes des Sozialministeriums verliehen.