Markennamen Prüfen

Warenzeichen Prüfen

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und unnötigen Kosten sollten Sie zunächst prüfen, ob ältere Marken mit Ihren übereinstimmen. Dies ist die einzige Möglichkeit zu prüfen, ob Ihre geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Zeige nur Marken mit Senioritätsansprüchen. Welche Punkte müssen Sie vor der Registrierung prüfen? Anschließend sollten Sie prüfen, ob Konflikte zwischen den Zeichen möglich sind.

Marken-Check

Möchten Sie eine Handelsmarke eintragen lassen? Zur Vermeidung von Streitigkeiten und unnötigen Ausgaben sollten Sie zunächst prüfen, ob die älteren Warenzeichen mit Ihren übereinstimmen. Tragen Sie Ihre Handelsmarke ein und überprüfen Sie die Identität Ihrer Handelsmarke in den Datenbanken DE, EU, IR, CH, AT. Ob Ihre Handelsmarke bereits in den für den deutschen Sprachraum maßgeblichen Beteiligungen vorhanden ist, können Sie herausfinden.

Ihr Warenzeichen kann auch mit anderen Rechten, wie z. B. Unternehmensnamen oder Internet-Adressen, kollidieren.

Suche - nicht nur vor der Ablage

Die Markenrecherche ist von Bedeutung. Dies ist die einzige Möglichkeit zu prüfen, ob Ihre beabsichtigte Handelsmarke keine früheren Rechte verletzen wird. Selbst nach der Registrierung Ihrer Handelsmarke sollten Sie regelmäßig recherchieren, denn nur so können Sie diese wirksam durchsetzen. Achten Sie daher im Vorhinein darauf, dass die angestrebte Schutzmarke keine Rechte Dritter berührt.

Ihr Markenzeichen kann auch mit einer Verwarnung oder mit einer Klage vor einem Zivilgericht verfolgt werden. Falls Sie eine registrierte Handelsmarke haben, sollten Sie diese auch kontrollieren und absichern. Regelmässige Recherchen werden Ihnen weiterhelfen. Auf diese Weise werden Sie über neue registrierte Handelsmarken unterrichtet und können rascher einschätzen, ob z.B. eine Gefahr der Verwechslung mit Ihrer eigenen Handelsmarke vorliegt.

Der Datenbestand beinhaltet die angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen nationalen deutschen Warenzeichen. Diese Suche ist kostenlos. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie zwar Warenzeichen mit identischen Eigenschaften Ihrer Anmeldung im Verzeichnis vorfinden, eine Ähnlichkeitsrecherche jedoch nicht möglich ist. Es kann auch ein Einspruch gegen Ihre Handelsmarke aus einer vergleichbaren Warenmarke erwachsen.

Eine lückenlose Suche nach schutzwirksamen Warenzeichen in Deutschland und aktuellem Rechtsstand erfolgt über die Datenbank des Amts der EUIPO (European Office of the European Union for Intellectual Property) und der World Intellectual Property Organization (WIPO). Es können auch Bildelemente von Warenzeichen und reinen Bildzeichen recherchiert werden. Bei der internationalen Klassifizierung der Bildelemente von Warenzeichen, der "Wiener Klassifikation", handelt es sich um ein hierarchisches Ordnungssystem, das von allgemein bis individuell reicht und alle Bildelemente in Gruppen, Sektionen und Untergruppen aufteilt.

Widerspruch kann gegen eine ältere einzelstaatliche Handelsmarke, aber auch gegen ältere EU-Marken oder für ältere Gemeinschaftsmarken mit einzelstaatlicher Anmeldung einlegt werden. Daher sollten Ihre Suchanfragen nach kollidierenden früheren Rechten auch Unions- und IR-Markenzeichen einbeziehen. Darüber hinaus können im Geschäftsverkehr verwendete Bezeichnungen und Logos andere Schutzrechte beeinträchtigen, auch wenn sie nicht in das Markenregister eintragen sind.

Internet-Suchmaschinen, Telefonbücher, Handelsregister, Titelschutzwerbung und/oder Handels- oder andere Produktverzeichnisse nach gleichen oder vergleichbaren Vornamen durchsuchen.

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