Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigungsfrist Arbeitnehmer Bgb
Die Kündigungsfrist für Mitarbeiter BgbWie lange sind die Fristen für die Mitarbeiter? "Rechtsanwältin für Arbeitsgesetz Berlin Blog
Wie lange sind die Fristen für die Mitarbeiter? Wie lange sind die Fristen für die Mitarbeiter? Wenn der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis mit dem Dienstgeber kündigen möchte, ist der Dienstgeber oft nicht genau informiert, welche Fristen für die Kündigung des Dienstverhältnisses zutreffen. Insbesondere in Kollektivverträgen, die für die Industrie des Arbeitnehmers gültig sind, gibt es oft Sonderkündigungsfristen, die von den Rechtsvorschriften des 622 BGB abweicht.
Kurz gesagt: Andere als die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen können sich aus entsprechenden Kollektivvereinbarungen oder auch aus dem Anstellungsvertrag selbst ergaben. Auf solche auf das Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Kollektivverträge muss sich der Unternehmer nach dem Evidenzgesetz berufen. Ein Kollektivvertrag muss jedoch nicht unbedingt für das Beschäftigungsverhältnis gelten.
Die Arbeitnehmer sollten ihren eigenen Beirat oder gegebenenfalls das Netz konsultieren, um herauszufinden, ob ein Kollektivvertrag über die Kündigungsfrist gilt (die meisten dieser Kollektivverträge werden als "Rahmenkollektivverträge" bezeichnet). Einleitende Bemerkung: Die Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer waren bis 1993 anders festgelegt. Die Fristen wurden durch das Gesetz vom 7. Oktober 1993 harmonisiert.
Für Arbeitnehmer sind die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen in 622 Abs. 1 BGB festgelegt. Dieses Formular wird in den meisten Faellen verwendet. In den Arbeitsverträgen wird oft auf diese Verordnung verwiesen. Ist die Kündigungsfrist im Anstellungsvertrag nicht festgelegt und gilt kein Kollektivvertrag, gilt für das Anstellungsverhältnis § 622 BGB.
1 ) Das Anstellungsverhältnis eines Arbeitnehmers oder Arbeitnehmers (Arbeitnehmer) kann mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates beendet werden. Achtung: Die nach Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses gestaffelte Kündigungsfrist gilt nur für Entlassungen durch den Unternehmer! 621 BGB - Sonderregelung für die Kündigung in "freien Diensten" Die Fristen für ein Beschäftigungsverhältnis, das kein Beschäftigungsverhältnis ist, finden Sie in 621 BGB (in der Regel für Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer, sogenannte "freie Dienstverhältnisse").
Auch wenn in der Regel kein Antrag für z.B. die GmbH-Geschäftsführerin 622 BGB gestellt wird, kann dies in Ausnahmefällen trotzdem der Fall sein, wenn z.B. der geschäftsführende Gesellschafter einen erheblichen Teil seiner Belegschaft in den Dienste der Firma stellen und nicht durch einen maßgeblichen Einfluß auf die Firma ausübt. Grundsätzlich ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Beendigung (Kündigung aus außerordentlichen Gründen) zu unterscheiden.
Dabei wird davon ausgegangen, dass im Arbeits- und Kollektivvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Während der zu vereinbarenden Bewährungszeit kann der Arbeitnehmer das Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen auflösen. Das Ende der Periode kann auf einen "krummen Tag" entfallen und muss nicht am Ende des Monats oder am Ende des Monats stattfinden.
Beispiel: Der Arbeitnehmer beendet den Arbeitsvertrag während der Bewährungszeit vom 05.03.2010 bis 17.03.2010 Die 2 Kalenderwochen werden hier berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirklich am 03.03.2010 erhält. Vgl. auch den Artikel: "Kündigung während der Bewährungszeit - was ist zu berücksichtigen!
"Das Besondere am Ausbildungs-verhältnis ist, dass das Beschäftigungsverhältnis während der Bewährungszeit während der Kündigungsfrist ohne Beachtung einer Kündigungsfrist auflösbar ist. Die Kündigung kann auch mit einer kurzen Kündigungsfrist erfolgen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen gelten (d.h. nichts anderes vertraglich geregelt ist). Das ist der wahre Anlass, eine Testphase zu vereinbaren.
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag nach Ablauf der Bewährungszeit nahezu immer mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen zum Ende des Monats auflösen. Die Fristverlängerungen des 622 Abs. 2 BGB (z.B. 2 Jahre - 1 Jahr, 5 Jahre - 2 Kalendermonate usw.) betreffen nur den Unternehmer, nicht aber den Arbeitnehmer.
Beispiel: Das Beschäftigungsverhältnis zwischen den Beteiligten existiert seit 5 Jahren. Eine von den Bestimmungen des 622 BGB abweichende Bestimmung im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag gibt es nicht. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt am 31.03.2011 (Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber) fristgerecht nach Ablauf der Bewährungsfrist.
Die Anstellung läuft bis zum 31. MÃ??rz 2011 (4Wochen spÃ?ter und am Ende des Monates, der exakt auf das Ende des 4-Wochen-Zeitraums fällt). Geht dem Dienstgeber jedoch die Kündigungsfrist vom 3. bis einschließlich 5. Mai 2011 nicht zu, erlischt das Dienstverhältnis erst am 1. Januar 2011, da das Ende der Kündigungsfrist immer nur auf einen Tag des 1. oder 2. Januar 2011 sinken kann.
Dabei ist die Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters irrelevant, da die Kündigungsfrist für den Mitarbeiter "immer gleich" ist. Es ist auch bedeutsam, dass 4 Schwangerschaftswochen nicht immer 1 Jahr sind! Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt also in der Regel nie mehr als 4 Wochen ( "Ausnahme: andere Regelungen in Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen").
Auch die Kündigungsfrist für den Dienstgeber hängt - nach der Bewährungszeit - von der Laufzeit des Dienstverhältnisses ab. Für den Arbeitnehmer, der in dieser Hinsicht besser dran ist als der Arbeitnehmer, gilt diese Zeitspanne nicht. Der Arbeitnehmer kann, wie bereits erwähnt, das Anstellungsverhältnis mit dem Auftraggeber nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten kündigen.
Gilt für das Beschäftigungsverhältnis ein Kollektivvertrag (z.B. der BRTV-Aufbau), enthalten diese Kollektivverträge oft unterschiedliche Fristen. Im Prinzip gilt dann die aus dem Kollektivvertrag resultierende Deadline ("Vergleich der Vorteile"). Natürlich muss der Mitarbeiter dies berücksichtigen und sich entsprechend unterrichten.
Im Gegenzug muss der Dienstgeber zu Anfang des Dienstverhältnisses auf einen gültigen Kollektivvertrag verweisen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Nachweisgesetz). Die BRTV-Konstruktion bietet darüber hinaus eine Kündigungsfrist für den Mitarbeiter von 6 bzw. 12 Tagen (§ 12 BRTV-Konstruktion). Ausgenommen hiervon ist jedoch, wenn im Anstellungsvertrag eine andere Kündigungsfrist festgelegt wurde (Tarifverträge - s. o.).
Es wäre erlaubt, wenn der Unternehmer für sich und den Arbeitnehmer andere - verlängerte Fristen - vereinbaren würde. Beispielsweise kann der Anstellungsvertrag vorsehen, dass das Anstellungsverhältnis für beide Parteien nach Ablauf der Bewährungsfrist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten aufgehoben werden kann. Dies ist nicht möglich, wenn der Dienstgeber z.B. eine Kündigungsfrist von 1 Jahr und eine verlängerte Kündigungsfrist für den Dienstnehmer hat.
Inzwischen hat das Heilbronner Landesarbeitsgericht (Urteil vom 09.12.2012) festgestellt, dass eine gemeinsame Kündigungsfrist von 18 Monate zu lang ist. Vieles ist jedoch zu sagen, denn auch der Unternehmer könnte mit dem Arbeitnehmer ein auf 2 Jahre begrenztes Beschäftigungsverhältnis (ohne sachlichen Grund) abschließen und eine reguläre Entlassung für diesen Zeitpunkt nicht dulden.
Bei kleinen Unternehmen kann eine verkürzte Kündigungsfrist mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen ( " 622 V Nr. 2 S. 1 BGB ") vertragsgemäß festgelegt werden. Ausnahmsweise kann der Mitarbeiter das Anstellungsverhältnis - in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - auflösen. Jedoch kann er auch eine außerordentliche Kündigung mit einer Übergangsfrist aussprechen. Aber es muss immer einen außergewöhnlichen Anlass geben, den der Mitarbeiter - sollte es zum Verfahren kommen - auch beweisen muss.
Zuerst sollte sich der Arbeitnehmer von einem auf Arbeitrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. 2. Im Regelfall muss der Auftraggeber vor der ausserordentlichen Auflösung erinnert werden. Außergewöhnliche Gründe für die Entlassung des Mitarbeiters sind z.B: Die Kündigungsfrist richtet sich in den meisten FÃ?llen nach den Rechtsvorschriften (ansonsten nach dem fÃ?r das ArbeitsverhÃ?ltnis geltenden Tarifvertrag), demzufolge KÃ?ndigungen mit einer Fristen von 4 Wochen zum Monatsende oder zum Vierteljahresturnus möglich sind (§ 622 Abs. 1 BGB).
Dieser Zeitraum ist abhängig von der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses! Längere Kündigungsfrist gemäß 622 Abs. 2 BGB "Bei Beendigung durch den Unternehmer....... "sind nur für Entlassungen durch den Auftraggeber gültig! In jedem Falle sollte aber im Anstellungsvertrag - vor der Entlassung - noch einmal geprüft werden, ob dort eine anderslautende Regelung zustande gekommen ist.
Ist ein Kollektivvertrag gültig (z.B. weil er allgemein verbindlich ist), findet sich dort - nahezu ausnahmslos - eine unabhängige Kündigungsfristregelung. Der Zeitraum startet mit dem Zugriff auf den Auftraggeber! Beispiel: Am 21. Mai 2013 verfasst der Arbeitnehmer eine Kündigungserklärung mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die er per Brief an den Auftraggeber sendet. Das Anstellungsverhältnis läuft dann am 15.07.2013 aus (4 Kalenderwochen ab 3.06.2013 und dann am 15.).