Mietvertrag Muster Rauchverbot

Muster-Mietvertrag Rauchverbot

Ein Rauchverbot - Ein Rauchverbot gilt grundsätzlich nicht - auch wenn es im Mietvertrag enthalten sein sollte - für die gemieteten Wohngebiete. Für Raucher stehen die Terrasse und der Garten zur Verfügung. Der Vermieter kann den Mieter verpflichten, nach individueller Vereinbarung nicht zu rauchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob andere Raucher im Haus wohnen oder nicht. Welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind und wie man damit umgeht.

Raucherentwöhnung durch AGB? - Mietbeginn durch Rauchen bedroht

Rauchen ist heutzutage nicht einfach. Der Ausstieg des permanent rauchenden Pächter Friedhelm Adolf machte bundesweit Furore. Zur Vermeidung solcher Auseinandersetzungen will eine Wohnbaugenossenschaft ihre Bewohner nun sofort vertraglich zum Raucherentwurf verpflichte. Bald könnte sich die Wohnungslandschaft in Rauch- und Nichtraucherviertel auflösen. Zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. dem jüngsten Raucherprozess vor dem LG Düsseldorf, sucht der Hauswirt zunehmend nach Wegen, den Rechtsweg gegen rauchende Pächter zu ebnen.

Susanne Rackwitz, Juristin der Wohngenossenschaft Halle-Süd e. G., schildert den Weg ihres Wohnungsbauprojektes "Schwalbenberg". Nichtraucher sind dort nicht erwünscht, die Appartements gehen nur an jene Bewohner, die zusätzlich zum Mietvertrag einen separaten "Nichtraucher-Vertrag" abonnieren. Sie dürfen danach weder in der Behausung noch auf dem Altan, der Terasse oder der anderen offenen Fläche räuchern.

Ein " Raucherbereich " steht für Besucher oder Raucher zur Verfügug. Rackwitz ist davon ueberzeugt, dass ein solches Vorhaben rechtlich erlaubt ist, zumal die kuenftigen Bewohner wissen wuerden, woran sie sich beteiligen. Der BGH hat bereits mit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2008 ein Rauchverbot für Pächter erlassen (Urt. v. 05.03. 2008, Az. VIII ZR 37/07).

Daher ist es fragwürdig, ob der versprochene "Raucherbereich" nicht nur für Gäste, sondern auch für das Raucherleben oder Ehegatten als ausreichender Rauchschutz geeignet ist. Der BGH spricht zudem von einer Individualvereinbarung, insbesondere nicht von einem Verzicht auf das Rauchen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da die AGB jedoch ziemlich schlecht um die Fortbestandschancen der Bestimmung stehen würde: Die angemieteten vier WÃ?nde gehören zum unaufdringlichen Freiraum der Lebensorganisation, ein Rauchverbot könnte daher einen unangemessenen Nachteil des Mietnehmers bedeuten.

Das gilt um so mehr, als das Rauchverbot außerhalb des Hauses, mit Ausnahme der Straßen, mittlerweile nahezu flächendeckend gilt. Auf der anderen Seite haben sich Gerichtsurteile in der Geschichte oft als weniger rauchfreundlich erwiesen: Beispielsweise gewährt das Raucherlebnis eines Nachbarn eine Ermäßigung von bis zu 10 Prozentpunkten, wenn der Qualm in die Wohneinheit einzieht (LG Berlin, Urt. v. 30.04. 2013, Az. 67 S 307/12).

Die Entlassung von Friedhelm Adolf, dem genannten Dauerraucher, wurde vom Landgericht Düsseldorf in zweiter Instanz für rechtskräftig befunden. Letzterer hatte bekanntermaßen übermäßig viel Rauch und nie belüftet, so dass der Rauch in das Stiegenhaus eindrang und die anderen Bewohner beunruhigte (Urt. v. 26.06. 2014, Ref. 21 S 240/13). Es sind offensichtlich nicht die Einzige, die an dem Rauchen von Nachbarschaft erkrankt sind.

"Dass sich die Nichtraucherzielgruppe auf dem heimischen Immobilienmarkt klar benachteiligt sieht, zeigt uns die begeisterte Resonanz aus ganz Deutschland", unterstreicht Susanne Rackwitz. FÃ?r die nur einmal 33 Wohneinheiten der "Nichtrauchersiedlung" hÃ?tten sich 163 Interessenten angemeldet. So lange die Appartements von überzeugt wirkenden Rauchern bewohnt sind, kommt der Rechtswirksamkeit des Rauchverbotes bestenfalls eine rein hypothetische Bedeutung zu.

Es könnte jedoch schwierig werden, wenn ein origineller Tabakabstinenzler auf einmal seine Vorliebe für Tabak entdecken, einen neuen, räuchernden Gesprächspartner kennen lernt, mit räuchernden Kinder zu tun hat oder Besucher anlockt, die sich vielleicht nicht nur im Raucherbereich befinden. Solche Probleme will Susanne Rackwitz durch Diskussionen klären - diese waren nicht fruchtbar, könnten aber auch zu Verwarnungen oder Entlassungen führen.

Entscheidend sollte dann auch die gesellschaftliche Anerkennung des Tabakkonsums sein.

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