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450 Euro Abzüge
Abzugsfähigkeiten von 450 EuroAbzug trotz weniger als 400 Euro
Hallo, ich wünsche mir, dass Sie mir helfen können. Ich bin seit Ende Januar bei der Schweizerischen Bundespost tätig, habe dort einen Teilzeitjob und verdiente etwa 10 Euro pro Arbeitsstunde. Ich begann im Januar, also an den letzten Tagen des Jahres, also am 27.02. und 28.02. während dieser Tage habe ich 8 Arbeitsstunden geleistet und nach meiner Berechnung wären es etwa 80 Euro. aber mein Auftraggeber will mir etwa 64 Euro einbringen.
Ist es nicht so, dass wenn man unter 400 Euro ist, nichts abgebucht wird? es ist eine dumme Zeit, in der ich anfange, weil der ganze Kalendermonat fakturiert wird und erst am fünfzehnten des Folgemonats ausbezahlt wird? also habe ich die 2 Tage als Abrechnungsmöglichkeit.
Oder was wurde in Abzug gebracht (Rentenversicherung)? Haben Sie eine Einkommenssteuerkarte eingereicht oder funktioniert sie als "Minijob"? Ich kann nicht als Mini-Job arbeiten, weil es ein Tagesjob ist. Man kann im Durchschnitt mit 30 Tagen 400 Euro erwirtschaften, an 2 Tagen dann nur 26,67 Euro, im Feber nur 28,57 Euro.
Aber jetzt kommt das große ABER: Wenn es ein Schüler ist, sollte natürlich nur die Pensionsversicherung in Abzug gebracht werden, etwa 8 ?. Ich habe meine Einkommenssteuerkarte eingereicht und bin als Studentin angestellt. Warum kann ich also etwas abziehen, wenn ich unter 400 Euro im Monat war? Warum sind es 8 Euro?
In jedem Fall kann etwas davon abgesetzt werden, da Sie Ihre Einkommenssteuerkarte eingereicht haben und das Ganze daher nicht als Mini-Job abläuft. Lediglich das, was dort abgerechnet wurde, ist ein bisschen viel (das hat Ihnen Renate schon alles erzählt). So lasst uns nicht einfach mal auflisten, was euer Chef von den 80 Euro abbekommen hat.
Für Mini-Jobs wird oft auch eine Lohnsteuerkarte benötigt, da sich der Unternehmer dann die Zahlung der pauschalierten 2% Lohnabgabe ersparen kann. Doch wegen des bescheuerten Arbeitsbeginns war es hier im Monatsfebruar kein Mini-Job, die (umgerechnete) 400 -Euro-Grenze wurde ueberschritten. Deshalb musste es als ganz normaler studentischer Beruf unter Berücksichtigung der Beiträge zur Rentenversicherung abgewickelt werden. ich habe bisher noch keine Erklärung erhalten, ich wurde nur per Telefon darüber informiert, dass mir etwas abgenommen wurde.
"Das 400-Euro-Limit wurde überschritten." Welches 400-Euro-Limit meinen Sie? Ich habe 400 Euro nicht übertroffen." Erklären Sie das doch. Sie können 400 pro Kalendermonat für einen Mini-Job einnehmen. Du hast nicht den ganzen Tag gearbeitet, nur zwei Tage.
Die Gelder für die 2 Tage müssen auf einen ganzen Kalendermonat extrapoliert werden, in der Regel auch ohne Rücksicht auf Samstage und Sonntage. Umgekehrt sollte man für jeden Tag der registrierten Erwerbstätigkeit pro Kalendermonat (Februar) 400/28 = 14,28 Euro erhalten, so dass es immer noch ein Mini-Job wäre. Ich habe jetzt meine Gehaltsabrechnung erhalten. Darin steht: davon abgezogen: bei einem Gehalt von 10,14 Euro pro Std.
ich kalkuliere es für Februar: 19.25 (Stunden pro Woche) x 10.14 x 4 Wochen=780.78 euro!!!! d.h. ich bin deutlich im Gesang, also sollte mir nichts weggenommen werden außer dem Wohnwagen oder bin ich dort nicht richtig. ich habe jetzt meinen Arbeitsplatz aufgerufen und sie genauso gefragt. erklart. nun sagt sie mir, wenn sie es in ein "PROGRAMM" einträgt, werde ich immer noch auf Löhne und Kirchensteuern besteuert. Ich denke, sie sind immer zu sehr auf ihre eigenen Pläne angewiesen. Sag mir, irre ich mich? Außerdem, ab welchem Umfang muss ich überhaupt Lohn- und Kirchensteuern zahlen?
Bei der Tagelohntabelle klappt das aber nicht. Daher wird die Mehrwertsteuer einbehalten. Damit wird der Betrag zur Pensionsversicherung einbehalten. Das alles entweder mit der täglichen Lohntabelle mal zwei Tage oder der monatlichen Lohntabelle mal 28 mal zwei. Außerdem hätten Sie auch in der Schiebezone Abzüge, die je nach Verdiensthöhe auf 800 Euro ansteigen, das Ende ist geschafft und Sie haben die volle Abzüge.