450 Euro Rentenversicherung

Die Rentenversicherung 450 Euro

Seitdem sind auch Minijobs rentenversichert. Seit 2013 zahlen Minijobber, auch bekannt als 450-Euro-Jobber, Beiträge zur Rentenversicherung. Welche Minijobber zahlen für die gesetzliche Rentenversicherung?

Mini-Jobs: Pensionsbeiträge bieten viele Vorzüge

Für die Krankenkasse bezahlen die Unternehmen einen pauschalen Beitrag von 13% und für ihre Mini-Jobber 15% für die Rentenversicherung. Für die Rentenversicherung bezahlen die Mini-Jobber selbst einen zusätzlichen Beitrag von aktuell 3,6 Prozentpunkten - sofern sie dem Auftraggeber nicht zuwiderlaufen. Sie haben damit Anspruch auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Rentenversicherungsleistungen.

Mini-Jobber können auf Wunsch von der Selbstbeteiligung befreit werden. Diejenigen, die nur 450 Euro im Monat verdienen, aber auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder erhalten, gelten nicht mehr als gering Beschäftigte und müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge abführen. Mini-Jobber leisten in der Regel einen Selbstbehalt von 3,6 Prozentpunkten zum Kapitalversicherungsbeitrag des Unternehmers von 15 Prozentpunkten (das ist der Eigenbehalt zum aktuell geltenden Beitragssatz von 18,6 Prozent).

Mit einem Monatseinkommen von 450 Euro beträgt der Eigenanteil 16,20 Euro pro Jahr. Mit 16,20 Euro im Monat erwirbt sie ihre Ansprüche auf eine verminderte Erwerbsfähigkeitsrente, auf Reha-Leistungen aus ihrer Rentenversicherung und kassiert monatelange Wartezeiten für ihre später erworbene Altersrente. Mit einem Monatsgehalt von 450 Euro erhöht sich die Monatsrente nach einem Jahr in einem Mini-Job um rund 4,50 Euro.

Wurde der Mini-Jobber von der Beitragszahlung befreit und bezahlt der Dienstgeber allein den Kapitalbeitrag von 15 Prozentpunkten, beträgt die Rentenerhöhung nach einem Jahr 3,55 Euro. Damit sind die Effekte auf die späteren Pensionen beherrschbar. Bei einem eventuellen Rehabilitationsbedarf oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ist es jedoch immer sinnvoll, eigene Leistungen zu erbringen.

Mini-Jobber, die ihren eigenen Beitrag bezahlen, haben ebenfalls Anrecht auf eine Invalidenrente. Über einen pensionsversicherungspflichtigen Mini-Job erhalten die Mitarbeiter auch Wartefristen für die Pensionierung. Jeden Tag als Mini-jobber landen Sie dann als Wartemonat auf dem Pensionskonto. Die von der Rentenversicherung Befreiten kassieren auch Wartefristen, aber nicht mehr in voller Höhe: Je nach Verdiensthöhe können Mini-Jobber maximal ein Drittel der Arbeitszeit als Wartemonate verdienen.

Verdienen sie beispielsweise 450 Euro im Monat, müssen sie drei Jahre in einem Mini-Job tätig sein, um eine Wartefrist zu bekommen, die der eines Jahres mit vollem Rentenversicherungsbeitrag entspricht. Mini-Jobber, die selbst Beiträge leisten, haben damit auch die Voraussetzung für die Gewährung einer Riester-Rente - für sich selbst und eventuell auch für ihre Ehegatten.

Vor der Befreiung der Mini-Jobber von den eigenen Beiträgen sollten sie herausfinden, welche Folgen dies für ihre Sozialversicherung hat. Die Befreiung von der Pflichtversicherung für Mini-Jobs kann beispielsweise dazu führen, dass bei Krankheit das Recht auf eine verminderte Erwerbsfähigkeitsrente entfällt oder dass Mini-Jobber keine Unterstützung mehr für ihre Riester-Rente haben.

Mini-Jobber waren bis 2012 in der Regel von der Versicherung in der Rentenversicherung befreit. Abgesehen vom Kapitalbeitrag des Arbeitsgebers haben sie keine eigenen Beitragszahlungen geleistet, sondern konnten den Arbeitgeberanteil auf freiwilliger Basis erhöhen und damit Ansprüche auf gesetzliche Rentenversicherungsleistungen erwirken. Diejenigen, die bereits vor 2013 einen Mini-Job angenommen haben, bleiben von der Versicherung befreit, solange ihr monatliches Einkommen 400 Euro nicht überschreitet.

Steigt der Dienstgeber das Monatsgehalt auf über 400 Euro, ist der versicherungsfrei arbeitende Mini-Job obligatorisch versichert. Kurzzeitbeschäftigung ist völlig frei von Beiträgen - auch für den Auftraggeber. Mini-Jobber in Haushalten können auch Pensionsansprüche erlangen. Das ist für private Auftraggeber billiger, aber die Mini-Jobber müssen etwas mehr in die Taschen graben.

Statt der sonst üblicherweise 13% bezahlen die privaten Haushalte lediglich je 5% an die Krankenkassen und 15% an die Rentenversicherung. Die privaten Auftraggeber bezahlen nur noch zehn statt 28Prozente. Die Mini-Jobber haben einen Anteil von 13,6 Prozentpunkten an den Einnahmen der Rentenversicherung. Obwohl die Unternehmer den Rentnern immer einen Pauschalbetrag von 15 % ihres Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag bezahlen mussten, profitierte der Pensionär davon nicht.

Ab 2017 haben Pensionäre das Recht, in die Rentenversicherung einzusteigen, unabhängig davon, wie lange sie älter sind ("Opting-in"). Dies kann ganz unkompliziert durch eine informelle Mitteilung an den Auftraggeber erfolgen. Bei Minijobbern, die sich bereits in der Vergangenheit bewußt gegen die Bezahlung eigener Beiträge ausgesprochen haben, trifft dies jedoch nicht zu.

Ruheständler, die sich für eigene Beitragszahlungen entschieden haben, bezahlen daher 3,6 % ihres Lohnes und können so ihre Pension erhöhen: Bei einem vollen Jahr mit Mini-Job steigt die monatliche Pension für westliche Pensionäre zumindest um 4,43 Euro, für östliche Pensionäre noch etwas mehr, nämlich um 4,66 Euro. Übrigens werden die neuen Pensionsansprüche am oder nach dem Jahresanfang anrechenbar.

Jeder, der mehr als 450 Euro, aber weniger als 850 Euro einnimmt, ist in der Rutschzone - und ist ein Midiobber. Dies bedeutet, dass für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenpflegeversicherung Beitragszahlungen zu leisten sind. Midijobbers müssen jedoch nicht die gesamten Gebühren aufbringen. Die Beitragsbeteiligung zur Rentenversicherung ist umso niedriger, je weniger Midijobers einnehmen.

Er kann aber auch auf freiwilliger Basis den gesamten Beitrag bezahlen und so seine Altersrente anheben.

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