Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
Anwaltskanzlei FaredsWarnung vor Tauschbörsen: Was tun mit Tauschbörsenwarnungen?
Jährlich werden viele Konsumenten von der Anwaltskanzlei Fareds gewarnt. Zur adäquaten Absicherung vor den fragwürdigen Briefen und zur Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzansprüche sollten sich die Betroffenen juristisch beraten lassen. Was sind die Fahrgäste? Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde 2010 in Hamburg gegrÃ?ndet und ist fÃ?r Warnschreiben wegen Missbrauchs und Verletzung von Urheberrechten ( "file sharing") spezialisiert.
Fareds berät viele Kunden, darunter hauptsächlich große Plattenfirmen und Filmateliers wie MIG-Filme, Los Banditos-Filme, Ford Knox Entertainment, Lightning Entertainment, Elephant Music und Mallibu Media LLC. Warnungen von Fahrpreisen sind den Waldorf-Frommer-Warnungen sehr nahe. Die Adressaten sollten jedoch unverzüglich innerhalb der für die Abmahnung festgesetzten Fristen auffordern.
Obwohl die Tarife scheinbar technisch richtige und umfassende rechtliche Hinweise enthalten, sind diese für Nichtfachleute oft unbegreiflich. Ein häufiges Anliegen der Beteiligten nach Eingang des Briefes ist daher in vielen FÃ?llen die Aufnahme von Kontakten mit der Anwaltskanzlei. Diese sollte jedoch von der gewarnten Person absolut ausgelassen werden, vor allem wenn für sie nicht klar ist, wie der Verstoß zustande gekommen ist.
Von Fareds erhaltene Abmahnungen, Schadensersatzansprüche sowie Anwaltskosten zwischen 450,00 und 1200,00 EUR für den Austausch und die Weiterverbreitung von raubkopierten Kopien über Tauschbörsen, wie z.B. aus Musik- oder Filmarchiven, sind an die Rechtsanwaltskanzlei zu erstatten. Sonst - so drohen Fahrpreise - würden juristische Maßnahmen einleiten. Die Warnung enthält in der Regel die IP-Adresse des Benutzers, den Dateinamen für den Hochladevorgang sowie die Datums- und Uhrzeitangabe.
Was ist bei Vereinbarungen und Abrechnungen zu beachten? Sollten die Angebote nicht angenommen werden und ein außergerichtlicher Vergleich mit dem von Fareds repräsentierten Kunden nicht zustande kommen, werden die Rechtsanwälte von Fareds eine Zivilklage gegen diejenigen einreichen, die davor gewarnt wurden. Bei einem aussergerichtlichen Vergleich verzichtet der Kunde laut Fareds auf eine Strafverfolgung, es sei denn, es handelt sich offenkundig um kommerzielle Piraterie.
Das beiliegende Unterlassungsformular sollte auf keinen Fall unterzeichnet und an Fareds zurückgesandt werden und muss zunächst von einem Fachanwalt überprüft werden. Die Betroffenen, die von der Anwaltskanzlei Fareds verwarnt wurden, haben in einigen FÃ?llen noch nie etwas mit File-Sharing zu tun gehabt und sind nicht fÃ?r die Verletzung verantwortlich. Sie als Abonnent sollten daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie als Partei nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht durch den Datenaustausch zwischen anderen Menschen einstehen.
Sie als Abonnent haben spezielle Kontroll- und Handlungsverpflichtungen, um Verstöße gegen das Urheberrecht durch andere vorzubeugen. Falls Verbindungsinhaber Kinder auf das Netz zugreifen lassen, sollte die Benutzung überwacht werden. Nach Fareds sind Verbindungsinhaber immer haftbar - ist das wahr? Die Kanzlei Fareds weist auf ihrer Website unter anderem darauf hin, dass die Verbindungsinhaber auch für Verletzungen durch Dritte haftbar sind, da sie für die unbeabsichtigte Benutzung ihrer Internetverbindung durch Fremde eigenverantwortlich sind.
Laut Fareds ist jeder Verbindungsinhaber dafür zuständig, angemessene Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Tatsache, dass die Verbindungsinhaber immer für Verstöße Dritter haften, ist jedoch nicht die ganze Wahrheit. 3. So gibt es z. B. Rechtsvorschriften zum Schutz von Verbindungsinhabern, die nicht selbst für Urheberrechtsverstöße oder Produktpiraterie einstehen. Denn in Privathaushalten oder WGs benutzen oft mehrere Benutzer den gleichen Internetzugang, z.B. können Gesellschafter, Zimmergenossen, Untermieter bzw. Besucher für eine solche Warnung mitverantwortlich sein, sofern sie Filesharing-Aktivitäten im Intranet durchführten.
Wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass er nicht der Verursacher ist, gilt die so genannte Störungshaft und er ist nicht für Schäden haftbar. Der Abonnent ist auch nicht generell für Urheberrechtsverstöße seiner eigenen minderjährigen Nachkommen haftbar, sofern er sie in der Vergangenheit über die Folgen und das Verbieten von illegalen Austauschaktivitäten im Netz informiert hat und keine Hinweise darauf hatte, dass die Nachkommen gegen dieses Verboten verstoßen haben.
Der Abonnent ist auch nicht für das Benehmen seiner volljährigen Söhne und Töchter in Filesharing-Netzwerken oder für andere volljährige Familienmitglieder wie Ehepartner oder Lebensgefährten haftbar, sofern diese die ihnen überlassene Verbindung ohne sein Wissen zur Verwendung für Verstöße missbraucht haben. Auf keinen Fall darf eine Fahrpreiswarnung vom Empfänger ausgelassen werden.
Der Brief der Kanzlei ist ernst zu nehmen und hat nichts mit betrügerischen Handlungen zu tun. Bei Nichteinhalten der angegebenen Termine werden die Rechtsanwälte von Fareds nicht davor zurückschrecken, eine Beschwerde einzureichen und ein Verfahren einleiten. Obwohl bis zur Klageerhebung mehrere Wochen verstreichen können, werden die Forderungen der Kunden von Fareds erst nach drei Jahren verjährt.
Zudem sollten sich die Betroffenen auf keinen Fall aus eigener Initiative an die Fahrgäste wenden, sondern sich von einem Anwalt beraten und die Warnung zunächst von einem Experten überprüfen zu lassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anwaltskanzleien wie Fareds auf Briefe von Verbindungsinhabern, die von Anwälten vertreten werden, anders als auf Briefe von Gegnern ohne rechtliche Vertretungen reagiert. Daher sollte prinzipiell auch für weitere Maßnahmen gegen die Fahrpreiswarnung kompetent geholfen werden.
Die Frage, ob die Betroffenen bezahlen müssen oder nicht, kann nur in einem persönlichen Gespräch klären Mahnungen können mit uns erörtert werden. Auch wenn die behauptete Rechtsverletzung vorliegt, kann ein kompetenter Anwalt die Ansprüche oft reduzieren. Anschließend werden Sie umgehend eine kostenfreie Erstbegutachtung Ihrer Verwarnung durch einen Anwalt vorlegen.