Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerrufsrecht Online Bestellung
Rücktrittsrecht Online-BestellungOnline bestellte Waren - besteht das Widerrufsrecht auch bei Selbstabholung?
Oftmals ist es möglich, online georderte Waren im Geschäft des Einzelhändlers abzunehmen. Wenn ein Konsument über das Netz bei einem Einzelhändler Bestellungen tätigt, kann er innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten, ungeachtet der Warenqualität. Weil der Käufer keine Gelegenheit hat, den Gegenstand des Kaufs exakt zu untersuchen oder auszuprobieren, sollte ihm die Vertragslösung auf diese Art und Weise möglich sein.
Aber hat der Käufer auch dann ein Widerrufsrecht, wenn er die Waren im Geschäft des Verkäufers abholen und nicht nach Haus bringen kann? Bei eBay hat ein Konsument eine Uhr für 4.500 Euro bei einem Einzelhändler gekauft. Der Kaufpreis wurde online mit Hilfe von ClickandBuy bezahlt. Anschliessend nahm der Konsument die Uhr beim Fachhändler in Empfang und gab wenige Tage später den Rücktritt vom Kaufvertrag bekannt.
Das Widerrufsrecht bestand bei Warenabholung nicht, da kein Fernverkaufsvertrag bestand. Der Konsument hat nach einem zweiten Widerrufsversuch eine Rückzahlungsklage gegen den Verkäufer erhoben. Fernabsatzverträge sind möglich, ein Widerrufsrecht gibt es! Der Arbeitskreis Charlottenburg hat festgestellt, dass es sich um einen Fernvertrag handelt und der Rücktritt somit nach § 312-g-Abgabe 1 BGB erfolgt ist.
Ausschlaggebend für das Urteil war allein die Form des Vertragsabschlusses: "Ein (Fernabsatz-)Vertrag im Sinn von 312 c BGB besteht, wenn sowohl für den Antrag als auch für die Abnahmeerklärung Mittel der Fernkommunikation verwendet werden". Die angebotene Uhr wurde über die Firma verkauft. Auch der Kaufmann habe dieses Gebot ausdruecklich akzeptiert.
So wurde der Vertrag "ausschließlich mittels Fernkommunikation im Wege eines für den Fernverkauf eingerichteten Vertriebssystems" zustandegebracht. Aufgrund dieser Gegebenheiten war der Rücktritt rechtskräftig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Waren später im Geschäft abholbereit waren. Kommt der Verkaufsvertrag zwischen Konsument und Verkäufer nur über das Netz im Sinne eines geregelten Vertriebs wie z. B. über elektronische Medien wie z. B. elektronische Post (eBay) zustande, liegt ein Widerrufsrecht vor.
Nach Vertragsabschluss eingetretene Ereignisse wie Inkasso oder Zahlungsweise sind unerheblich. Erfolgt die definitive Einkaufsentscheidung jedoch nur im Shop, gibt es kein Widerrufsrecht.