Anwaltsgebühren Berechnen

Rechtsanwaltsgebühren berechnen

In Deutschland sind die Honorare für Rechtsdienstleistungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Wenn Sie einen Anwalt brauchen? Die Anwaltskosten können Sie im Internet berechnen lassen: Das Honorar wird nach der Bundesrechtsanwaltsvergütungsordnung berechnet und ist dort gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwaltskosten werden ebenfalls nach dem Streitwert berechnet.

Anwaltshonorare: Anwaltskanzlei

Was sind die Anwaltskosten? In Deutschland sind die Honorare für Rechtsdienstleistungen im Gesetz über die Rechtsanwaltsgebühren (RVG) geregelt. Im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht ist der Wert des Objekts die Basis für die Gebührenberechnung. Wenn der Anwalt beispielsweise auf EUR 5.000,00 klagen oder seinen Mandanten gegen eine solche Anklage wehren soll, beläuft sich der strittige Betrag auf EUR 5.000,00.

Was ist der Betrag, wenn es nicht um Gelder geht? Wenn man nicht über die Bezahlung eines gewissen Geldbetrages streiten will, sondern über ein anderes Objekt, führt die Bestimmung seines Werts gelegentlich zu gewissen Problemen. Nach der Rechtssprechung lautet der Betrag beispielsweise wie folgt: Welche unterschiedlichen Honorare kann der Rechtsanwalt verlangen? Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich dann nach dem Wert der von ihm vertragsgemäß ausgeübten Tätigkeiten.

Beispielsweise bekommt der Jurist eine Prozessgebühr (1,3 mal eine Gebühr) für die Einreichung der Klageschrift und eine weitere Vergütung (1,2 mal eine Gebühr) für die Teilnahme am Verfahren. Im Falle eines Urteils kann der Jurist daher 2,5 Honorare verlangen. Zusätzlich erhalten sie eine Spesenpauschale von EUR 20,00 für Post- und Telefonkosten und 19% USt.

Die Gesamthonorare belaufen sich somit auf EUR 5.000,00 im Rahmen einer Zahlungsklage und EUR 896,10 im Falle einer angefochtenen Rechtskraft. Natürlich sind die Kosten umso größer, je größer der Wert des Artikels oder der Betrag ist. Denn der Rechtsanwalt hat eine höhere Verantwortlichkeit im Umgang mit einem Fall mit einem höheren Wert im Streitfall und ein größeres Haftpflichtrisiko.

Allerdings ist die Gebührenerhöhung je nach Wert des Objektes nicht eins-zu-eins ("linear"), sondern verlangsamt ("degressiv"): Der Rechtsanwalt erhÃ?lt somit etwa das Eineinhalbfache der fÃ?r die Einreichung eines Zahlungsanspruchs von EUR 200.000,00 und nicht etwa das Doppeltfache dessen, was er fÃ?r die Einreichung eines Anspruchs von EUR 100.000,00 erlangt.

Die Erhöhung der Entgelte ist in einer Entgelttabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) dargestellt. Und wer muss letztendlich die Kosten tragen? Bei der Bestellung eines Rechtsanwalts kommt ein Vertragsabschluss zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zustande. Der Mandant ist nach dieser Vereinbarung dazu angehalten, das Honorar an den Rechtsanwalt zu entrichten, ungeachtet des Ausgangs der Sache.

Wenn jedoch die Anwaltshonorare für die Prozessvertretung angefallen sind und der Fall entschieden wird, hat der Mandant in der Regel einen Rechtsanspruch gegen den erfolglosen Prozessbeteiligten auf Rückerstattung der Anwaltshonorare. Die ökonomische Gefahr, trotz des durchsetzbaren Anspruchs auf Rückerstattung letztendlich "im Graben zu bleiben", geht zu Lasten des Auftraggebers. In der Praxis gibt es eine besonders bedeutsame Ausnahmeregelung von der Regelung, dass der Verlierer die Prozesskosten seines Widersprechenden zu ersetzen hat: Im Arbeitsgerichtsverfahren der ersten Instanz hat er auch dann keinen Anrecht auf Ersatz seiner Prozesskosten ( 12a Abs. 1 S. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes).

Ursächlich für diese Ausnahmeregelung ist, dass der Mitarbeiter, der in mehr als 90% aller Arbeitsgerichtsverfahren auf der klagenden Seite steht, nicht das Recht hat, die Prozesskosten des Unternehmers zu erstatten. Dies ist in vielen Faellen nuetzlich, da die Beschaeftigten oft rechtlichen Schutz bei der IG Metall beanspruchen koennen oder eine Rechtsschutzversicherung haben.

Der Nachteil dieser Auszeichnung ist natürlich, dass die Mitarbeiter keinen Anrecht auf die Rückerstattung ihrer eigenen Anwaltsgebühren haben, selbst wenn sie den Fall gewonnen haben. Dies wirft die Fragen auf, welche zusätzlichen Belastungen Ihnen entstehen, wenn Sie in einem Arbeitsgerichtsverfahren mitwirken. Erstens: Sie haben sich nicht repräsentieren gelassen, d.h. Sie leiten den Prozess selbst.

Dies ist in erster Instanz gesetzlich möglich, in einigen Verfahren aber nicht zweckmäßig, da hier leicht Irrtümer gemacht werden können, die deutlich mehr als die Anwaltskosten ausmachen. Die Anwaltskosten versicherung deckt dann die Anwaltskosten. Viertens: Sie haben keine Rechtschutzversicherung, sind aber in einer schlechten finanziellen Lage, so dass Sie Ihren Rechtsanwalt nicht zahlen können.

Ihr Rechtsanwalt bewirbt sich darum zusammen mit der Klage beim Gericht. Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten, trägt der Gesetzgeber die Anwaltskosten. Fünftens: Sie sind nicht gesetzlich versichert, haben aber keinen Rechtsbeistand, weil Sie genügend Geld haben, um Ihren Rechtsanwalt zu bezahlen. Danach kommt die Fragestellung auf, wie hoch die Anwaltskosten in einem Verfahren sind und ob sich eine Prozessvertretung für Sie lohnt.

Bei Interesse an einer gerichtlichen Interessenvertretung berechnen wir Ihnen gern im Vorfeld, ob sich eine solche für Sie lohnt. Neben den Anwaltskosten, die Sie nach dem, was ich gerade gesagt habe, entweder bezahlen müssen oder nicht, müssen die Gerichtskosten immer in erster Linie bei Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsrichter berücksichtigt werden.

Das Gleiche wie bei jedem Gericht: Wer büßt, bezahlt. In Arbeitsgerichtsverfahren sind die Gerichtskosten jedoch aus folgendem Grund zweitrangig: Zum einen wird die Handlung ohne Vorauszahlung der Gerichtskosten durchgeführt. Im Gegensatz zu z.B. dem Amts- oder Landesgericht in einer Zivilrechtssache benötigt das Amtsgericht daher keine "Vorauszahlung", sondern leistet eine Vorauszahlung, die zunächst kostenlos ist.

Andererseits gibt es keine Kosten, wenn Sie den Prozess durch Abrechnung regeln, d.h. das Schiedsgericht will in diesem Prozess kein Bargeld. Gleiches trifft für den Fall zu, dass die Klageschrift vor Einreichung der Anmeldung zurückgenommen wird. Zum Dritten sind die vom Landesarbeitsgericht zu entrichtenden Entgelte niedriger als die üblichen, d.h. vom Amts- oder Landesgericht.

Hinweis: Bevor Sie einen Anwalt hinzuziehen, gehen Sie zuerst selbst zum Schlichtungstermin! Spezielle Regelungen für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren haben es gut in der Hand, die Entstehung von Gerichts- und Anwaltskosten zu verhindern: Weil bei der nach der Klageeinreichung stattfindenden Schlichtungsverhandlung in der Regel kein Antrag eingereicht wird, können Sie sich zunächst einmal das Urteil des Gerichts über die gerichtliche Verhandlung in aller Stille anhören. 2.

Falls das Landgericht die Klageschrift für unberechtigt erachtet (....), kann der Antragsteller die Klageschrift ganz ohne Gerichtskosten zurückziehen. Die Anwaltskosten werden auch dann nicht erhoben, wenn Sie bis dahin keinen Rechtsanwalt eingestellt haben. Sollte die Klageschrift jedoch nach der (vorläufigen) Auffassung des Gerichtes in der Güteverhandlung ganz oder zum Teil gerechtfertigt sein, kann eine gütliche Einigung mit dem Angeklagten möglich sein.

Es gibt keine Anwaltskosten, wenn bis dahin kein Vertreter bestellt wurde. Selbst wenn der Beklagte auf der Beklagtenseite steht (wie es normalerweise der Auftraggeber ist), ist es nicht notwendigerweise notwendig, einen Verteidiger zu benennen, der den Angeklagten unmittelbar nach dem Zustellen der Beschwerde vertritt, aber man kann zuerst zur Schlichtungsverhandlung gehen, um zu erfahren, was das Schiedsgericht über die Beschwerde zu sagen hat.

Gelangt das Landgericht (nach einer vorläufigen Beurteilung) zu der Auffassung, dass die Handlung ganz oder zum Teil gerechtfertigt ist, kann ein Ausgleich mit dem Antragsteller möglich sein. Wenn eine Einigung nicht möglich ist und man daher als Beklagte auf die Beschwerde antworten muss, bleibt noch genügend Zeit, sich mit der Beschwerde und dem Verfahrensprotokoll an den Anwalt zu wenden.

Achtung: Berechnen Sie die Preise im Voraus! Auch wenn Sie keine Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zwangsläufig auf die anwaltliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt verzichten. 2. Sie sollten jedoch im Voraus mit Ihrem Rechtsanwalt abwägen, ob sich das Ganze lohnt. Im Kündigungsschutz-Verfahren sind die Anwaltshonorare in der Regel gut angelegt, da man hier, abhängig von der Beschäftigungsdauer und wie "dauerhaft" die Entlassung ausfällt, mit dem realen Bestreben, eine gute Entschädigung durchzusetzen.

Weil der Anwalt für den Abschluss eines Gerichtsverfahrens 3,5 Honorare bekommt (1,3 Verfahrenshonorar, 1,2 Ernennungsgebühr und 1,0 Vergleichshonorar), betragen die Honorare des Anwalts in diesem Beispiel 1,695,92 EUR. Sollten Sie Interesse an einer Konsultation oder Repräsentation durch uns haben, kontaktieren Sie uns einfach und ohne Verpflichtung in der Kostenthemen.

Eine aussergerichtliche Konsultation des Mandanten durch den Rechtsanwalt ist daher ebenfalls kostenpflichtig. Das Beratungshonorar ist auf die Honorare zu verrechnen, die dem Rechtsanwalt für andere diesbezügliche Aktivitäten (Rechtsstreitigkeiten, Mahnungen etc.) entstehen. Repräsentiert der Rechtsanwalt den Mandanten beispielsweise in der gleichen Sache, in der er ihn zunächst nur berät, muss der Mandant die Beratungsleistung nicht separat zahlen, d.h. er bezahlt nur die Prozessvertretung.

Erfolgt keine Konsultation, wird das Beratungshonorar nach dem Wert der Konsultation kalkuliert, und zwar je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Auftrages in Höhe von mind. einem und maximal einem zehnten Teil des Gesamthonorars. Handelt es sich bei einer Konsultation z.B. um eine Verwarnung und der ermahnte Mitarbeiter erhält monatlich 1.500,00 EUR netto, so beläuft sich das Beratungshonorar auf der Basis dieses Objektwertes (= ein Brutto-Monatsgehalt, siehe oben) gemäß der Honorartabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 2).

Bei einer Erstberatung darf das Beratungshonorar, wenn der Beratungssuchende "Verbraucher" ist, 190,00 EUR zzgl. Spesenpauschale und MwSt. nicht überschreiten, d.h. es beläuft sich auf höchstens 243,60 EUR netto. Jeder, der als Konsument eine Erstberatung in einer Sache mit einem sehr hohem Wert von z.B. 500.000,00 EUR in Anspruch nehmen kann, ist vor einer Kostenabrechnung zwischen 299,60 EUR und 2.996,00 EUR (jeweils zuzüglich Spesenpauschale und Umsatzsteuer) für ein kurzzeitiges Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt (KV Nr. 2100) abgesichert.

Ist der Wert des Themas jedoch nicht sehr hoch, ist diese "Obergrenze" des Beratungshonorars für eine Erstberatung oft ungenutzt, da das festzulegende Beratungshonorar im Bereich zwischen einem Zehnten und einem Zehnten oft unter 190,00 Euro liegt. Ist es möglich, vom RVG abweichende Honorare zu vereinbaren? 4. Die Vereinbarung von Honoraren, die von den Bestimmungen des RVG abweichen (vereinbarte Honorare, Honorarvereinbarung), ist gesetzlich erlaubt.

In Gerichtsverfahren dürfen die vereinbarten Honorare jedoch nur über den gesetzlich festgelegten Honoraren liegen. Außergerichtlich können dagegen auch pauschale Erstattungen oder Zeitgebühren unter den gesetzlich vorgeschriebenen Honoraren vereinbaren werden. Für einfache und/oder einmalige Beratungsdienstleistungen ist es in der Regel ratsam, das Beratungshonorar im Voraus auf einen für beide Parteien annehmbaren Pauschalbetrag festzulegen, der im Rahmen der gesetzlich festgelegten Honorarspanne ist.

Ab wann ist es möglich, ein Zeithonorar zu vereinbaren? Eine Honorarvereinbarung kann für den Mandanten und den Rechtsanwalt Sinn machen, wenn der Betrag hoch ist und es noch nicht möglich ist, den Aufwand, den der Rechtsanwalt zu Beginn seiner Arbeit zu leisten hat, exakt einzuschätzen. In diesem Fall bekommt der Kunde zunächst geringere Rechnungsbeträge als nach dem RVG.

Andererseits, wenn die Sache etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt oder sehr arbeitsintensiv ist, hat der Rechtsanwalt nicht das unangenehme Gefuehl, ab einem gewissen Punkt für nichts zu sorgen. Für beide Seiten ist es von großem Nutzen, dass die angefallenen Kosten zu jedem beliebigen Termin leicht abrechenbar sind. Ein stündlicher Vergleich ist auch dann Sinn, wenn der Rechtsanwalt für den Mandanten mehrere Sachverhalte zur gleichen Zeit bearbeitet, die nicht eindeutig unterscheidbar sind und/oder der Betrag der Streitigkeit nicht exakt bestimmt werden kann.

Falls Sie von uns nur eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung wünschen, arbeiten wir für Sie gern auf Zeitbasis, d.h. wir berechnen unsere Aufwendungen nicht nach dem RVG, sondern nach einem Stundensatz.

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