Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Geschäftsschädigendes Verhalten Abmahnung
Unternehmensgefährdendes Verhalten WarnungWesentliche Kündigungsgründe aus Arbeitgebersicht sind z.B:
In Deutschland ist das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch das Kündigungsschutzrecht abgesichert. Ausserordentliche oder ausserordentliche Kündigungen sind nur im Einzelfällen möglich. Das gibt beiden Parteien Sicherheit für die Zukunft, sowohl für den Mitarbeiter, insbesondere in wirtschaftlicher Sicht, als auch für den Auftraggeber, der seine Mitarbeiter und sein Know-how nachhaltig in die Unternehmensplanung einbinden kann.
Aber was sind die Ursachen für eine unangekündigte Entlassung? Ein Grund zur Beendigung aus wichtigem Grund ist obligatorisch. Wesentliche Kündigungsgründe aus Arbeitgebersicht sind z.B. die anhaltende Weigerung eines Mitarbeiters, der in der Regel eine Abmahnung ohne Kündigungsfrist vorausgeht. Schwere unmittelbare Beleidigungen des Auftraggebers oder schädliche Aussagen über den Auftraggeber in der öffentlichkeit, z.B. im Intranet.
Unbefugte konkurrierende Tätigkeiten mit der Tätigkeit des Betriebs. Datendiebstahl oder Missbrauch auf Kosten des Auftraggebers. Arbeitszeitmissbrauch, die Gefahr des "krankheitsbedingten Urlaubs" oder der unerlaubten Abwesenheit von der Arbeit, z.B. weil der Mitarbeiter ohne Zustimmung des Arbeitsgebers in den Urlaub fährt. Geschäftsschädliches Verhalten wie z. B. das Sabotageverhalten im Produktionsablauf oder das Löschen von Dateien. Kann der Auftraggeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen?
Selbst wenn der Mitarbeiter eine der oben erwähnten Verfehlungen begangen hat, muss zunächst ein Interessenausgleich hergestellt werden, bevor der Dienstgeber eine unangekündigte Aufhebung ausspricht. Endgültige Kündigungen oder Sonderkündigungen sind das Ende. Zuvor muss der Mitarbeiter über sein Verhalten informiert werden und aufgefordert werden, sich in Zukunft von diesem Verhalten fernzuhalten.
In der Arbeitsgesetzgebung gibt es das Mittel der schriftlichen Abmahnung, das den Mitarbeiter deutlich darauf aufmerksam macht, dass sein Verhalten oder seine Arbeitsleistung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vom Auftraggeber angefochten werden kann und dass er in einem wiederholten Fall entlassen werden kann.
Abbruch: 100 bis 0 in einer Minute
Sie sollten keine Arbeiten ablehnen, nicht pünktlich sein, nicht in einer Weise handeln, die Ihrem Unternehmen schadet oder Ihrem Auftraggeber abträglich ist. In Zweifelsfällen reicht ein Bienenstich als Kündigungsgrund aus. Die drohende Erkrankung ist ein wesentlicher Kündigungsgrund, sofern nicht nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitnehmer wirklich erkrankt ist.
Bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann jederzeit eine betriebsbedingte Entlassung erwirkt werden. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitsunfähigkeit, Pünktlichkeit, geschäftsschädigendes Verhalten oder Vertrauensbruch gegenüber dem Auftraggeber. Der Vorgesetzte muss den Angestellten in der Regel zuerst verbal oder in schriftlicher Form warnen. Bei Wiederholung kann er dann kündigen.
Die Zuwiderhandlung stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Nebenverpflichtungen des Arbeitsvertrages dar und kann zu einer fristlosen Entlassung nach der Abmahnung führen. Bei krankhafter Trunkenheit ist der Dienstherr jedoch dazu angehalten, dem Dienstnehmer zunächst eine Entzugsbehandlung zu gestatten. Das BAG entschied, dass dies eine Entlassung wegen Krankheit nur rechtfertige, wenn sie erfolglos sei oder der Mitarbeiter die Heilung ablehne.