Mieter Rausschmeißen

Ausschluss von Mietern

Bei der Anfechtung verlangt der betroffene Mieter die Kündigung der Kündigung. Was sind die Rechte und Pflichten der Mieter? Um ein Haus zu kaufen und den Mieter zu benachrichtigen: Die Wohnung oder Teile davon kann der Mieter nach entsprechender Zustimmung an einen Untermieter vermieten. Der Drogenanbau und -handel geben dem Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Mieter rauswerfen: Mehr Handlungsspielraum bei Kündigungen

Es ist für die Mieter ein ärgerliches Unterfangen, für die Mieter nahezu die einzig stetige Lösung: die so genannte Beendigung der Eigennutzung. Mit einem neuen Bundesgerichtsurteil hat der BGH nun den Kreise der Familienmitglieder ausgeweitet, für die persönliche Bedürfnisse durchsetzbar sind: "Wir haben die Chance, dass wir in der Lage sind, uns für die Zukunft zu engagieren: Nach dem neuen Beschluss können Hauseigentümer auch nach eigenem Bedarf auflösen, wenn sie die Beschlagnahme ihrer Neffen oder Nichten wünschen (Aktenzeichen VIII ZR 159/09).

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Voraussetzungen für die Beendigung der Eigennutzung gemäß 573 gegeben, wenn der/die VermieterIn "die Zimmer als Appartement für sich, seine Angehörigen oder seine Haushaltsangehörigen benötigt". Bisher gelten die Familienmitglieder Familie und Grosseltern, Kind und Enkelkinder, erklärt Ulrich Ropertz vom Mieterverein: "Hierfür gibt es eine feste Rechtssprechung.

Bereits in der Geschichte konnte der Umzug von Neffen oder Nichten ein eigenes Bedürfnis rechtfertigen. Praktisch werden sich viele Gerichtshöfe der Reihe der Bundesrichter anschliessen. Die Thematik wird explosiv, weil gerade die privaten Hauswirte ihre Mieter kaum aus eigener Initiative entlassen können. "Der Eigenverbrauch ist der wohlbekannte und häufigste Grund für eine Kündigung seitens des Vermieters", sagt Ropertz.

Bei den beiden anderen handelt es sich um den "Liquidationsbescheid" und den Mietvertragsbruch durch den Mieter. Beim " Ende der Verwertung " geht es darum, dass die gegenwärtige Verwertung "für den Hausbesitzer nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist - er will zum Beispiel das Gebäude veräußern, und die potenziellen Kunden wollen alle nur noch ungemietet kaufen". Die andere Sache bezieht sich auf Mieter, die nicht bezahlen oder immer wieder gegen die Hausregeln verstossen.

"Kommerzielle Nutzung ist für den privaten Hausbesitzer in der Realität kaum möglich, ebenso wenig wie der Abbruch eines Gebäudes", sagt Warnecke - dies kann nur für große Gewerbevermieter in Frage kommen. "Gibt es also eine Beendigung durch den Hausherrn in Deutschland, so ist sie nahezu immer zum persönlichen Gebrauch" - und das bei manchen Menschen.

Dazu gehören zunächst der Hausherr selbst und eventuelle "Haushaltsmitglieder". Als Beispiel führt er ein Au Pair an, das ein eigenes Hauskind betreuen soll und für das der Hausherr Wohnraumbedarf hat. Die Mieter sollten daher mit dem neuen Verfahren vertraut sein. Auch für den Schwäger kann der eigene Bedarf bestehen, wenn der Mieter von einer guten Beziehung zum Hausherrn überzeugt ist.

So kann nicht jeder kommen, so dass der Mieter aus der Ferienwohnung auszieht. Die neue Regelung paßt nach Ansicht von Hause & Boden die rechtliche Situation den heutigen Unternehmensgegebenheiten an. Das Fazit: Damals war die Erfassung des eigenen Bedarfs viel eher wahrscheinlich. html+='''; html+=' '; html+=''; html+='; html+='

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