Schutz vor Abmahnung Filesharing

Warnung vor Filesharing

Sie sind nicht allein mit einer Filesharing-Warnung! Erstellen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung und schützen Sie sich zusätzlich vor nachfolgenden Warnungen. z.B. Shareware, freie Software oder wenn die Schutzfristen für das entsprechende Werk abgelaufen sind).

Das Urheberrechtsgesetz sieht die Verwertungsrechte vor, um die Arbeitsbelastung auch wirtschaftlich zu schützen. Der Pingback: VPN für Filesharing/Torrent nutzen?

Kann man sich vor Filesharing-Warnungen schützen?

Warnschutz - was ist das? Nahezu jeden Tag informieren mich beispielsweise diejenigen, die eine Mahnung von Waldorf-Frommer erhielten, dass Ihnen Rechtsanwälte aus Berlin oder Köln Schutz vor "weiteren Abmahnungen" versprochen haben. Der einzige wirkungsvolle Schutz vor einer Warnung ist nämlich der Verzicht aller Internet-Nutzer im Haus auf die Verwendung von Tauschbörsen.

Nur so können Sie sicherstellen, dass keine weiteren Warnungen kommen. Jeder Gefangene erhält eine Verwarnung, unabhängig davon, ob er bereits eine hat. Ein " Schutz " vor weiteren Warnungen ist daher überhaupt nicht möglich. Gerade bei "präventiven" Unterlassungsschreiben kann man sich nicht vor weiteren Warnungen absichern.

Vielmehr verpflichten unzählige "präventive" Aufhebungserklärungen andere Rechteinhaber unnötigerweise zur Bezahlung einer Konventionalstrafe im Falle einer Verletzung. Der Zweck einer angemessenen Abwehr von Filesharing-Warnungen darf nicht darin bestehen, eine "modifizierte" Abmahnung, insbesondere nicht mehrere von ihnen - ohne Verschulden - abzulegen. Oftmals werden - entgegen ihrer besseren Kenntnis - auch diejenigen, die gewarnt wurden, vor späteren Warnungen verängstigt.

Wie eine Filesharing-Software und die Bestimmung der IP-Adresse funktioniert, ist sich bewusst, dass ein "Backtracking" nicht möglich ist. Andererseits ist es nicht möglich, im Nachhinein zu untersuchen, welche IP-Adressen der gemahnten Person in der Vergangenheit anderweitig zugewiesen wurden. Ansonsten gilt: Wer gefangen wird, bekommt eine Verwarnung. Vor allem die gewarnten - für die Industrie überdurchschnittlichen Honorare - macht eine Koelner Anwaltskanzlei mit den darin vorgesehenen Strafverteidigungsaktivitäten besonders attraktiv.

Jetzt müssen Sie wissen, dass es seit 2009 keine Strafverfolgung im Tausch von Dateien mehr gibt (außer hin und wieder im Pornobereich). In der Tat war es bis 2008 gängige Praxis, IP-Adresseninhaber in strafrechtlichen Verfahren zu identifizieren. Mittlerweile ist der Abstecher über die Strafanzeige nicht mehr notwendig, da seit Sept. 2008 das privatrechtliche Auskunftsrecht des 101 Urheberrechtsgesetzes überarbeitet wurde, nach dem das Vorverfahren gegen die Anhänger durch die Zivilgerichtsbarkeit geführt wird.

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