Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Anzeige wegen Streaming
Display wegen Streamingto beschuldigt.
Illegale Streaming: Warnwelle über kinox.to Webseite - Web&Technik
Das Verbraucherzentrum mahnt vor einer Reihe von Warnungen: Rechtsanwälte verlangen für die Benutzung einer Streaming-Plattform ein hohes Entgelt. Bei der vermeintlichen Verwendung der Streaming-Website kinox.to sollten die Adressaten keine Warnungen ausgeben. Das Verbraucherzentrum Niedersachsen mahnt vor einer laufenden Reihe von Warnungen einer Anwaltskanzlei in Berlin, die per E-Mail verschickt werden. Für das vermeintlich unrechtmäßige Anschauen von Spielfilmen werden rund 370 EUR berechnet, die auf ein britisches Bankkonto eingezahlt werden.
Nach Angaben des Verbraucherzentrums ist dies ein unbefugtes Abzocken. Die Empfehlung: sich bei der Gendarmerie melden und nie zahlen.
Streamen - Im Falschfilm - Ökonomie
Auch wer sich auf fragwürdigen Websites kopiergeschützte Spielfilme und Reihen ansieht, verletzt das Gesetz. Spielfilme, Reihen, Bundesliga-Live-Übertragungen: Mehrere Tausend Menschen sehen sich im Internet Videoclips als Strom an, für den sie tatsächlich zahlen sollten. Die seit langem bestehende graue Zone ist nun vor den obersten Gerichten verboten. Der EuGH hat am heutigen Tag in einem erstaunlichen Urteil entschieden:
Das Betrachten von Streams, die ohne Einwilligung des Autors im Internet zur Verfügung gestellt werden, kann gegen das geltende Recht verstossen. Benutzer von beliebten Websites wie z. B. Kino. to oder Movie4k. to oder Fußballfans, die ohne Pay-TV spielen, laufen in der Regel mit dem Risiko, gewarnt zu werden. Aus rechtlicher Sicht sind die korrespondierenden Webseiten "heißer" geworden. Es besteht jedoch keine Bedrohung durch die gleichen Bedingungen wie bei Austauschplattformen für Film und Ton, deren Benutzer seit Jahren mit zum Teil extrem zweifelhaften Warnungen bedacht sind.
Das Streaming von kopiergeschützten Inhalten muss von der Dateifreigabe unterschieden werden, bei der Benutzer über Austauschplattformen Daten auf ihren Rechner laden und diese für andere Benutzer zugleich aufspielen. Bisher waren die Benutzer von Streaming-Sites vor Warnungen und Beschwerden der Musik- und Filmbranche relativ geschützt. Dies war auch der Fall, als sie auf Websites wie z. B. Kino. to Filme sahen, die dort illegal verkauft wurden - im Unterschied zu rechtlichen Anbietern wie Netflix oder iTunes.
Es wurden Maßnahmen gegen die Ersteller der Websites ergriffen, kaum gegen die Benutzer. Nach Ansicht vieler Anwälte unterliegt das Streaming einer urheberrechtlichen Ausnahme: Beim Spielen eines Films wird die Filmdatei nur temporär im Browser-Cache zwischengespeichert, damit sie abspielbar ist. Nach einer Welle von Warnungen vor Nutzern einer Pornoseite erklärte das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2014, dass es ein solches Streaming für unproblematisch im Sinne des Urheberrechts erachtet.
Streaming-Benutzer sind verhältnismäßig gefahrlos, da sie sich nur Videos ansehen und diese nicht herunterladen und mit anderen Personen austauscht. Der EuGH befasste sich in erster Instanz nicht mit den Nutzern, sondern mit dem gewerblichen Lieferanten eines Zubehörs für Fernsehgeräte aus den Niederlanden. Der " Film-Player " verknüpft illegale Angebote.
Der EuGH wurde von einem niederländischen Gerichtshof um ein Urteil ersucht. Auch wenn die Reproduktion "flüchtig" wäre, würde sie den Rechtsinhabern schaden - denn die Benutzer haben die Arbeiten nicht bezahlt. "Der Entscheid kann eins zu eins auf den Rechner überspielt werden" - also auch auf Streaming-Anwender ohne das betreffende zusätzliche Gerät zu Hause, erläutert Christian Solmecke, Fachanwalt für IT-Recht.
Ausschlaggebend ist die rechtliche Beurteilung des Streaming-Prozesses im Prozess. Anscheinend hat sich das Landgericht dem Hauptrechtsberater des EuGH, dem Rechtsanwalt, angeschlossen. Die Streaming-Nutzer hätten die Absicht, sich kostenlos einen Film anzusehen, für den sie tatsächlich bezahlen müsse. Man würde sehr gut merken, wenn es Streaming ist - denn Streaming ist ein "anomaler" Vorgang und nicht vergleichbar mit dem herkömmlichen Surfverhalten auf Websites.
Rechtsanwalt Solmecke: "Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass alle, die unrechtmäßig gepostete Datenströme im Netz sehen, eine Copyright-Verletzung haben. "In Einzelfällen müssen die Gerichtshöfe bald klarstellen, ob der Benutzer die rechtswidrige von der rechtswidrigen Version hätte trennen können, denn nach dem Urheberrechtsgesetz müssen die Ströme "offensichtlich rechtswidrig" sein.
"Ein Zeichen für urheberrechtsproblematische Websites ist zum Beispiel, wenn sich die Website offenbar mit aggressiven Werbemaßnahmen finanziert, statt mit Abonnements wie bei den meisten lizensierten Websites, oder wenn das Aufdrucken fehlt. Ein Argument gegen eine neue Welle von Warnungen ist laut Solmecke jedoch, dass es für Rechtsanwälte viel schwieriger ist, auf die IP-Adresse von Nutzern von Streaming-Sites zuzugreifen als auf die von Filesharing-Software - und nur über diese können sie ihre eigene Adresse eruieren.
Rechtsanwälte können jedoch nach einer Polizeirazzia auf die Hintermänner einer Streaming-Site nur dann zugreifen, wenn sie die IP-Adressen preisgeben. Wem das trotzdem passiert, muss mit niedrigeren Preisen als bei einer Verwarnung wegen Filesharing kalkulieren, sagt Solmecke. Streaming würde es nicht erlauben, Daten an Dritte weiterzugeben, was die Verletzung des Urheberrechts aus rechtlicher Sicht verschärfen würde.